Bozen/Rom – Italien lockt auch heuer wieder mit sonnigen Stränden am Meer viele Gäste aus dem Ausland an. Doch der Traum vom perfekten Urlaub kann ganz schnell platzen, wenn man die Unterschiede im Verkehrskodex nicht berücksichtigt.
Wir Südtiroler kennen als italienische Staatsbürger die Tücken und die teils hohen Strafen, die unbedachten Fahrern hierzulande drohen. Urlauber, die aus dem Ausland anreisen, fallen hingegen oft aus allen Wolken und ärgern sich, wenn es zu Regelverstößen kommt – etwa bei Überschreitung des Tempolimits.
“Vor dem Start in den Urlaub sollte man sich daher über die vor Ort geltenden Verkehrsbestimmungen schlau machen. Prinzipiell gilt: Was in der Heimat tabu ist, sollte es jedenfalls auch im Ausland sein”, rät ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner etwa den Österreichern. Wer nicht böse überrascht werden will, sollte sich vorab informieren, denn bei zu schnellem Fahren, Telefonieren am Steuer oder Falschparken und anderen Regelverletzungen drohen teils hohe Geldstrafen und sogar die Kfz-Enteignung.
Alkohol am Steuer
“Bei Fahrten unter Alkoholeinfluss drohen drastische Folgen”, warnt die Expertin des Mobilitätsclubs. “In Italien wird bei einer Alkoholisierung mit mindestens 1,5 Promille sogar das Fahrzeug beschlagnahmt – sofern Fahrer und Eigentümer identisch sind.” Derartige Maßnahmen gibt es etwa in Österreich nicht.
Wer in Spanien mit 1,2 Promille lenkt, muss mit drei Monaten Freiheitsstrafe rechnen. Generell hat man es bei Überschreitung der (meist 0,5) Promillegrenzen mit hohen Geldstrafen zu tun – so sind es in Deutschland, Italien und Spanien 500 Euro aufwärts.
Telefonieren am Steuer
“Wer während der Fahrt ohne Freisprecheinrichtung telefoniert, muss mit saftigen Strafen rechnen. In Frankreich mit mindestens 135, in Italien mit 165 und in Spanien mit mindestens 200 Euro”, weiß die Juristin.
Überhöhte Geschwindigkeit
Auch für Verstöße gegen Tempolimits muss man tief in die Geldtasche greifen. Überschreitungen von 20 km/h kosten in Italien mindestens 175 Euro (nachts sogar noch einmal um ein Drittel mehr) und in der Schweiz umgerechnet ab 175 Euro. Das Überschreiten der erlaubten Geschwindigkeit wird etwa in Österreich deutlich niedriger sanktioniert.
Rotlichtverstoß
Der Strafrahmen für das “Überfahren” einer roten Ampel reicht in Deutschland von 90 bis 360 Euro. In Slowenien kostet das Delikt 300 Euro und in der Schweiz umgerechnet rund 245 Euro. In Italien kann es vorkommen, dass der Strafbescheid erst Wochen später zugestellt wird.
“Bekommt man im Ausland eine Strafe, ist es generell am effizientesten und billigsten, wenn man gleich vor Ort bezahlt”, sagt ÖAMTC-Juristin Pronebner. In manchen Ländern bekommt man auch erhebliche Rabatte, wenn man rasch bezahlt: So wird z. B. in Spanien bei Bezahlung der Strafe innerhalb von 20 Tagen nur der halbe Betrag fällig. In Italien ist ein Nachlass von 30 Prozent bei Begleichung binnen fünf Tagen ab Zustellung möglich – wird die Strafe hingegen nicht binnen 60 Tagen bezahlt, verdoppelt sich der zu zahlende Betrag.
Offene Strafen aus Italien oder aus anderen EU-Ländern können etwa in Österreich oder Deutschland zwangsweise eingetrieben werden. Daher sollten Urlauber Strafzettel keinesfalls ignorieren. Auch bei der Wiedereinreise in das Urlaubsland ist die Einforderung der Strafe möglich.
In Österreich können sich Club-Mitglieder, die einen ausländischen Strafzettel erhalten, kostenlos an die ÖAMTC-Rechtsberatung wenden. Vor allem nach Verkehrsunfällen oder bei Problemen mit der Polizei im In- und Ausland sind bei einem unaufschiebbaren Notfall ÖAMTC-Juristinnen und -Juristen auch außerhalb der Bürozeiten erreichbar.
Sämtliche Verkehrsbestimmungen und viele weitere Infos zum Urlaubsland findet man in der Länder-Info des österreichischen Mobilitätsclubs: www.oeamtc.at/laenderinfo.
Von: mk