Bozen – Volksanwältin Gabriele Morandell stellte heute den Abgeordneten ihren Tätigkeitsbericht für das Jahr 2021 vor. Die Volksanwaltschaft Südtirol blickt auf ein arbeitsreiches Jahr 2021 zurück. Besondere Schwerpunkte waren die Corona-Maßnahmen, das Landesgesetz für Raum und Landschaft, Beiträge an Vereine und Verbände, die Nachzahlung von Arbeitsjahren für die Altersrente sowie die Digitalisierung und ihre negativen Folgen.
Die Anzahl der Beratungen ist auch im abgelaufenen Jahr 2021 konstant hoch geblieben. Gegenüber dem Jahr 2020 sind die Beschwerdefälle auf 1.150 leicht angestiegen, die Zahl der Beratungen ist hingegen leicht gesunken. Insgesamt wandten sich im abgelaufenen Jahr 7.981 Bürgerinnen und Bürger an die Volksanwaltschaft.
„Interessant ist eine kürzlich durchgeführte Erhebung zum Alter der Bürger, die sich an die Volksanwaltschaft wenden“, so Volksanwältin Gabriele Morandell. „Die Erhebung über einen Zeitraum von drei Monaten hat ergeben, dass die Hälfte der Rat suchenden Bürger älter als 60 Jahre ist. Bei Anliegen wegen Behörden, wie dem Nationalen Institut für Sozialfürsorge (INPS/NISF), liegt der Anteil der älteren Bürgerinnen und Bürger noch weit höher.“
Die Schwerpunkte der Beschwerden und Beratungen 2021 waren die Corona-Maßnahmen, das Landesgesetz für Raum und Landschaft, Beiträge an Vereine und Verbände und die Nachzahlung von Arbeitsjahren für die Altersrente.
Im Allgemeinen wird im Jahr 2021 eine Zunahme der Digitalisierung und eine damit einhergehende zusätzliche Distanzierung der öffentlichen Verwaltung vom Bürger festgestellt. Fehlende Bürgerfreundlichkeit, mangelnde Öffnungszeiten und mangelnde Erreichbarkeit der Ämter wurden immer mehr beanstandet.
Viele BürgerInnen berichteten der Volksanwältin auch verzweifelt von ihrer Überforderung und ihrer Unfähigkeit, mit den digitalen Systemen zu Recht zu kommen.
Coronavorschriften, Suspendierungen und Impfpflicht
Die Arbeit des Sanitätsbetriebes war im abgelaufenen Jahr gekennzeichnet von großen Schwierigkeiten in Zusammenhang mit der weltweiten Covid-19-Pandemie. Zwar konnten letztes Jahr Impfstoffe an immer größere Bevölkerungsschichten verabreicht werden, was den Ausbruch und den unheilvollen Verlauf der Krankheit wesentlich einschränkte, trotzdem stand der Sanitätsbetrieb weiterhin unter starkem Druck. Vor allem die Welle im Herbst 2021 durch die Delta-Variante setzte den Sanitätsbetrieb enorm unter Druck. Die Beschwerden in Zusammenhang mit Impfpflicht, Impfterminen, Quarantänemaßnahmen, fehlendem Green Pass usw. nahmen im Laufe des Berichtsjahres immer mehr zu. In den letzten Monaten des Jahres wurde die Volksanwaltschaft mit Anfragen zu diesen Themen regelrecht überrollt. Und es wurde auch immer schwieriger, zu den unterschiedlichen Problemen und Beschwerden eine Rückmeldung vom zuständigen Dienst des Sanitätsbetriebs zu erhalten.
Von vielen Bürgern wurde beanstandet, dass die in der Quarantäneanordnung angeführte Telefonnummer für Fragen zu keiner Zeit erreichbar war und dass auch auf E-Mails an die dort angeführte E-Mail-Adresse keine Antwort erfolgte.
Zahlreiche Fragen, Problem und Beschwerden in Zusammenhang mit den Suspendierungen wurden an die Volksanwältin herangetragen. Zudem wurden auch Fragen rund um eine mögliche Entschädigung bei Impfschäden als auch die Anerkennung von Langzeit-Covid-Patienten und deren Ticketbefreiung thematisiert.
Neues Landesgesetz für Raum und Landschaft
Das neue Landesgesetz „Raum und Landschaft“ (Landesgesetz Nr. 9 vom 10.07.2018) trat mit 1. Juli 2020 endgültig in Kraft und löste somit die Bestimmungen des früheren Landesraumordnungsgesetzes ab. Die Auswirkungen dieses Landesgesetzes waren sehr stark spürbar: viele besorgte Bürger meldeten sich, da man sich nicht mehr auskannte bzw. da man keine klaren Antworten erhielt, welche Bautätigkeiten wo erlaubt waren und in welchem Ausmaß. Die Unsicherheit war aber auch bei Technikern und Planern sehr groß und mehrfach wurde auch auf das komplizierte und umständlich nutzbare digitale Portal in Bausachen hingewiesen.
Die Volksanwältin musste erneut feststellen, dass das Fehlen der vormaligen „Bürgerklage“ bei vielen Bürgern auf Unverständnis stieß. Eine unkomplizierte und einfache Form der fachlichen Überprüfung von Bautätigkeiten gehört somit der Vergangenheit an.
Kopfzerbrechen brachten auch die neuen Bestimmungen zur Konventionierungspflicht von Wohnungen, die sich in verschiedenen Punkten von den alten bekannten Bedingungen unterscheiden und es nicht immer klar ist, welche Bestimmungen anzuwenden sind.
Zudem stellt sich dem Bürger die berechtigte und bis heute nicht geklärte Frage, ob nun die genannten Voraussetzungen für die Besetzung einer Wohnung für Ansässige nur im Moment der Besetzung vorliegen müssen, oder ob diese Voraussetzungen immerwährend gelten!
Beiträge an Vereine und Verbände
Die Landesbeiträge an Vereine werden von den verschiedenen Ämtern zu unterschiedlichsten Prozentsätzen mit unterschiedlichen Vorgaben und zeitlichen Terminen gewährt. Es werden derzeit mehr als 60 verschiedene Beitragsverfahren nach unterschiedlichsten Regelungen praktiziert. Es mangelt an einer angemessenen und rationellen Verwaltung des Beitragswesens. Die Beitragsvergabe ist in ihrer Ausrichtung seit Jahren blockiert und festgefahren, es werden immer dieselben Beträge für bestimmte Projekte vergeben und es wird keine realistische Bedarfsanalyse durchgeführt.
Es ist keine langfristige Planung von Seiten der Vereine möglich und die Situation ist für die Vereinsvertreter sehr belastend. Es gibt auch zahlreiche Liquiditätsprobleme, die mit den viel zu späten Beitragsauszahlungen zusammenhängen. Die Bearbeitungszeiten der Landesämter überschreiten sehr häufig die gesetzlich vorgeschriebenen 180 Tage, sodass Anzahlungen und Saldozahlungen viel zu spät eintreffen und die Liquidität der Vereine mit Überbrückungskrediten gesichert werden muss. Es kommt vor, dass Vereine aus diesen Gründen ihren Verpflichtungen gegenüber dem Personal nicht mehr nachkommen können.
Nachzahlung von Arbeitsjahren für die Altersrente – neue Verjährungsfrist
Mit einem Gesetz aus dem Jahr 1962 wurde die Möglichkeit der Nachzahlung von Versicherungszeiten eingeführt und von unzähligen Arbeitnehmern bis heute genutzt, um fehlende Einzahlungen durch den Arbeitgeber zu ergänzen und anerkennen zu lassen. In den allermeisten Fällen handelte es sich um sehr alte Versicherungsjahre, für die der Arbeitnehmer nachweisen konnte, dass er berufstätig und beim NISF/INPS angemeldet war, jedoch keine Einzahlungen getätigt wurden bzw. diese heute nicht mehr nachgewiesen werden können.
Seit einigen Monaten werden nun diese Ansuchen abgelehnt, da ein Urteil des Kassationsgerichtshofes aus dem Jahre 2017 diese Möglichkeit der Nachzahlung nur für zehn Jahre anerkennt und nach diesem Zeitraum von einer Verjährung gesprochen wird. Das heißt in der Praxis, dass bei der Berechnung der Pensionsgesuche diese Möglichkeit der Nachzahlung nur für die letzten zehn Arbeitsjahre möglich sein soll! Für sehr viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer stellt diese neue Ausrichtung des NISF/INPS ein großes Problem dar. Sie müssen nun mit weniger Rente rechnen, bzw. können auch nicht wie beabsichtigt in Rente gehen. Die Volksanwältin hat sich mit diesen Problemen befasst und bereits beim INPS Rom um eine Klärung der Rechtslage gebeten, als auch die parlamentarischen Vertreter Südtirols in Rom über die Situation informiert und um Hilfestellung gebeten.
Anschließend nutzten die Abgeordneten die Gelegenheit für Fragen und auch, um der Volksanwältin und ihrem Team zu danken.
Hanspeter Staffler (Grüne) wies auf den italienischen Trend hin, dass sich Agenturen zwischen Verwaltung und Bürgern schalten, weil sich die Verwaltung zu weit von den Bürgern entfernt habe. Er fragte, ob es Hinweise für den Vertrauensverlust gegenüber der Verwaltung gebe.
Sven Knoll (Süd-Tiroler Freiheit) fragte, welche Möglichkeiten die Bürger hätten, um sich gegen unsinnige oder unverhältnismäßige Strafen zu wehren, wie sie vor allem in der Coronazeit verhängt wurden. In Italien habe die Digitalisierung das Leben der Bürger komplizierter gemacht, es gebe die Pflicht zu PEC, SPID usw. In anderen Ländern sei das nicht so. Knoll wies auch auf die Probleme von Bürgern hin, die im Ausland arbeiten und Probleme mit den neuen Bestimmungen zur Zweitwohnung haben.
Andreas Leiter Reber (Freiheitliche) hielt es für bedenklich, dass das neue Raumordnungsgesetz zu einem Anstieg der Fälle für die Volksanwaltschaft geführt habe. Anstelle der Bürgerklage bleibe nur mehr der Gang zur Volksanwältin. Es sei auffallend, dass immer wieder bestimmte, auch kleine Gemeinden bei den Bürgerbeschwerden zur Raumordnung hervorstechen.
Auch Josef Unterholzner (Enzian) fiel auf, dass es viel mehr Fälle wegen der Raumordnungsbestimmungen gebe. Die Digitalisierung nutze wenig, wenn der Verwaltungsprozess dahinter nicht funktioniere. Die Beschwerden der Bürger müssten ernster genommen werden.
Franz Ploner (Team K) sah auch einen Vertrauensverlust im Gesundheitswesen und fragte, wie man den Bürgern in diesem Bereich helfen könne. Die Grünen Nummern hätten schon vor der Pandemie nicht gut funktioniert. Ein Problem sei auch, dass man lange auf den Pflegebeitrag warten müsse.
Die Digitalisierung sei vor allem für ältere Menschen ein Problem, auch bei den Vormerkungen für die Krankenhäuser, bemerkte Paula Bacher (SVP). Sie fragte, ob es bei der Kontaktaufnahme mit der Agentur für Einnahmen Verbesserungen gebe.
LR Maria Hochgruber Kuenzer stellte fest, dass es kaum Beschwerden zum Landschaftsschutz gebe, viele aber zur Raumordnung, die auch durch die negative Berichterstattung unter Druck sei. Sie begrüße es, wenn die Volksanwaltschaft als dritte Anlaufstelle neben Land und Gemeinden Hilfestellung gebe.
Magdalena Amhof (SVP) lobte, dass Morandell Missstände klar aufzeige, ihre Anregungen sollten dem Landtag eine Aufgabe sein. Die Politik dürfe den Bürgern nicht zumuten, dass sie sich an eine Agentur wenden müssten, um etwas von der Verwaltung zu bekommen. Man müsse unbedingt versuchen, den Verwaltungsablauf zu vereinfachen und vor allem älteren Menschen den direkten Kontakt zu ermöglichen.
LR Waltraud Deeg dankte der Volksanwältin und ihrem Team für die gute Zusammenarbeit. Sie wies darauf hin, dass bei vielen Verwaltungsverfahren nicht das Land die direkte Zuständigkeit habe, sondern der Staat. Die Pandemie habe zu besonderen Herausforderungen geführt, so etwa bei der Kinderbetreuung im Sommer. Nun könne man wieder zum Normalbetrieb zurückkehren. Bei den Pflegebeiträgen seien die Verspätungen vor allem auf den Personalmangel zurückzuführen.
Volksanwältin Gabriele Morandell ging in ihrer Antwort auf die verschiedenen Fragen und Anregungen ein. Bei der Akteneinsicht habe sie den Eindruck, dass die Ämter weniger auskunftsfreudig geworden seien. Zu den Strafen in Zusammenhang mit den Coronamaßnahmen wies sie darauf hin, dass die meisten bereits bezahlt wurden, da eine frühe Zahlung den Betrag reduziere. Das neue Gesetz zur GIS sei schwer verständlich, sie rate den Bürgern, auf die Regelungen der Gemeinden zu warten. Die digitale Identitätskarte sei eine Herausforderung für Senioren, aber auch für getrennte Eltern. Bei Bürgerbeschwerden kontaktiere die Volksanwaltschaft die betroffene Verwaltung und schlage oft auch Lösungen vor. Bei Impfschäden begleite die Volksanwaltschaft die betroffenen Bürger, in einem Fall werde es voraussichtlich zu einem Schadenersatz kommen. Bei den Gemeinden, die in der Statistik zu den Raumordnungsfällen hervorstechen, handle es sich um solche mit einer regen Bautätigkeit.
Präsidentin Rita Mattei dankte Gabriele Morandell und ihrem Team für ihre Arbeit, die für die Bürgerinnen und Bürger auch in der Pandemiezeit sehr wertvoll gewesen sei.
Von: mk