Bozen – Während in Südtirol rund 30.000 Wohnungen leer stehen, suchen Tausende von Menschen verzweifelt nach erschwinglichen Miet- oder Eigentumswohnungen. Eine verzerrte Situation, der man mit der GIS-Reform entgegenwirken will. Landeshauptmann Arno Kompatscher und SVP-Landtagsabgeordneter Gert Lanz haben einen kompakten Gesetzesvorschlag vorgelegt, mit dem Ziel dem Südtiroler Mietmarkt leere Wohnungen zuzuführen. Der Südtiroler Landtag hat die GIS-Reform heute genehmigt.
In Gemeinden mit Wohnungsnot, die jährlich in Absprache mit dem Gemeindeverband von der Landesregierung definiert werden und zu denen vor allem die Stadtgemeinden sowie zentrumsnahe Gemeinden und Tourismushochburgen zählen, werden leerstehende Wohnungen ab 2023 mit 2,5 bis 3,5 Prozent besteuert. Vermietete Wohnungen hingegen erfahren eine Steuerreduzierung von mindestens 0,1 Prozentpunkten. Landtagsabgeordneter Gert Lanz, der zusammen mit Landeshauptmann Arno Kompatscher das Gesetz vorgelegt hat, erklärt die Beweggründe: „Wohnungen sind auch in Südtirol eine limitierte Ressource und das Problem des fehlenden Wohnraums lässt sich nicht kurzfristig lösen. Wir müssen jetzt dort ansetzen, wo wir möglichst schnell zusätzlichen Wohnraum gewinnen können. Dieses Gesetz ist ein Schritt dorthin und gleichzeitig auch eine wichtige Maßnahme zum leistbaren Wohnen“.
Lanz betont, dass dieses Instrument allein sicher nicht ausreiche, um das Thema leistbares Wohnen abzuhaken. Hier bedürfe es in nächster Zeit viel Einsatz, vor allem in Bereichen wie Raumordnung oder Wohnbauförderung. „Wir werden in den kommenden Jahren die Auswirkungen dieses Gesetzes genauestens beobachten und bewerten, damit wir im Bedarfsfall gegensteuern können. Dazu braucht es ein gutes Monitoring, dieses ist Voraussetzung, um auch im Bereich des Wohnens regulierend eingreifen zu können“, so Lanz.
Das Gesetz sieht auch Ausnahmen von der Steuererhöhung vor. Lanz dazu: „Selbstverständlich werden spezielle Situationen berücksichtigt. Das Gesetz sieht einige Ausnahmen für die höhere Besteuerung von Zweitwohnungen vor wie beispielsweise die unentgeltliche Nutzungsleihe, die Mitnutzung einer Wohnung oder die Nutzung einer anliegenden Wohnung. Für jene, die eine zweite Wohnung kaufen oder erben und für dieselbe einen Mieter suchen, gilt die Übergangsfrist von einem Jahr bis zur Anwendung des höheren Steuersatzes.“
Der Landeshauptmann verweist darauf, dass mit diesem Gesetz die GIS als Lenkungsinstrument zum Einsatz kommt. Dadurch, dass die Nutzung einer Immobilie durch einen reduzierten Steuersatz belohnt wird und umgekehrt nicht genutzte Immobilien einem höheren Steuersatz unterliegen werde der gewünschte Lenkungseffekt erzielt. „Wir führen Entlastung für jene ein, die ihr Eigentum für eine soziale Funktion, sprich Wohnen, zur Verfügung stellen“, sagt Kompatscher.
18 Ja, sechs Nein und sechs Enthaltungen – Artikeldebatte
Art. 4 betrifft die Anpassung des Steuersatzes.
Dazu wurde am Vormittag eine Reihe von Änderungsanträgen diskutiert – und abgelehnt.
Die Änderungsanträge von Urzì und Köllensperger wurden abgelehnt.
LR Arnold Schuler beantragte – über eine getrennte Abstimmung zum entsprechenden Passus – in Abs. 4-quater eine Änderung für die Einstufung als Beherbergungsbetrieb: eine Mindestauslastung von 20 Prozent (statt 20-35%). Gert Lanz betonte, dass der Artikel alle Gemeinden betreffe. Es gehe darum, Scheinanmeldungen von Beherbergungstätigkeit zu unterbinden.
Der Artikel wurde – ohne den genannten Passus – mit 16 Ja, 1 Nein und 12 Enthaltungen genehmigt.
Art. 5 betrifft die Neuregelung der Besteuerungsgrundlage in Gemeinden mit Wohnungsnot.
Dazu wurden zahlreiche Änderungsanträge vorgelegt.
Paul Köllensperger (Team K) forderte eine Ermäßigung für Wohnungen, die von den Kindern zu Studien- oder Arbeitszwecken genutzt werden. Die Ermäßigung solle für vier Jahre gelten und nur, wenn der Wohnsitz danach wieder nach Südtirol verlegt wird. Er forderte auch eine Steuersenkung für vermietete Wohnungen, (zusammen mit Diego Nicolini) einen Landesgarantiefonds zum Schutz der Vermieter, die Möglichkeit einer Vermietung über das WOBI. Letzteres sei auch als Vermieterschutz gedacht und werde so z.B. in Vorarlberg gehandhabt.
Gert Lanz (SVP) sah mit einem Änderungsantrag eine Befreiung für eine Wohnung, die aus Arbeits- oder Studiengründen benutzt wird. Eine Ausnahme forderte er auch für Wohnungen, die geräumt werden. Für die Entscheidung, die Wohnung zu vermieten, soll eine Frist von 12 Monaten eingeräumt werden. Der erhöhte Steuersatz solle auch nicht angewendet werden auf eine einzige Baugrundfläche bis zu 100.000 Euro Marktwert, wobei die Gemeinde diese Grenze auch bis 700.000 Euro erhöhen könne. Franz Ploner (Team K) unterstützte die Anträge von Köllensperger und Lanz zur Befreiung von Wohnungen für Studien- oder Arbeitszwecke.
Sandro Repetto (Demokratische Partei – Bürgerlisten) forderte eine Frist von 24 Monaten und einen niedrigeren Steuersatz für Wohnungen, die an mehrere Personen vererbt wurden. Junge Paare würden oft eine Wohnung kaufen, die erst zu sanieren sei – für die Zeit bis zum effektiven Einzug sollte der Normalsatz gelten. Bis alle Wohnungen in einem größeren Haus saniert sind, könne es dauern; auch hier sollte eine Schonfrist von 24 Monaten eingeräumt werden. LR Giuliano Vettorato legte einen Änderungsantrag vor, den er als Kernpunkt bezeichnete: Die in Abs. 4 ermöglichten Steuersenkungen müssen insgesamt mindestens der Summe der Erhöhungen entsprechen – damit gebe es insgesamt eine Steuersenkung und nicht eine Erhöhung. Alessandro Urzì (Fratelli d’Italia) lobt die Änderungsanträge des PD, der den Wert der Investitionen der Familien für ihre Kinder erkannt habe. Insgesamt bleibe aber ein Gesetz, das nicht die Spekulation bekämpfe, sondern von der Bautätigkeit abschrecken werde. Andreas Leiter Reber (Freiheitliche) forderte den erhöhten Hebesatz auch für Wohnungen mit verfallener Baukonzession. Er unterstützte den Antrag von Repetto zum reduzierten Steuersatz und jenen von Köllensperger zum Garantiefonds.
Sven Knoll (Süd-Tiroler Freiheit) fragte, wie der Garantiefonds im Einzelfall, etwa bei Säumigkeit des Mieters gehandhabt werde. Wie die Beiträge könnte auch der Fonds dazu verleiten, einen Teil der Miete schwarz zu kassieren. Wenn nur eine Wohnung aus Studiengründen befreit werde, könne das ein Problem sein für jene, die im Ausland eine Wohnung besäßen. Diego Nicolini (5 Sterne Bewegung) betonte, dass die GIS eine Vermögenssteuer sei. Er sah ein Missverhältnis zwischen einem Höchstsatz von 3,5 und einem Mindestsatz von 0 Prozent. Der häufigste Grund, nicht zu vermieten, sei die Angst des Vermieters von säumigen Mietern – deshalb sei der Fonds wichtig.
Auch Riccardo Dello Sbarba (Grüne) unterstrich die Bedeutung des Fonds, der aber nur bei unbeabsichtigter Säumigkeit, etwa Arbeitslosigkeit, einspringen dürfe. Ansonsten bestehe Missbrauchsgefahr. Als Ausgleich für den Fonds sollten die Vermieter eine leistbare Miete verlangen. Die Miete nach Gebietsabkommen sei als Kriterium wenig hilfreich, sie beschere dem Vermieter einen Steuervorteil, aber er könne sie auch über dem Marktpreis festlegen. Peter Faistnauer (Perspektiven Für Südtirol) sah eine Belohnung von 0,1 Prozent für vermietete Wohnungen als zu niedrig an und fragte, ob die Gemeinden den Abzug erhöhen könnten. Für nicht vermietete Wohnungen könne er sich auch vier Prozent vorstellen.
Hanspeter Staffler (Grüne) meinte, dass dieses Gesetz mehr bei den Baugründen als bei den Wohnungen etwas bewirken werde – das werde man laufend beobachten müssen. Die Hebesätze seien willkürlich gewählte Zahlen, noch könne niemand sagen, wie sie wirkten. 3,5 Prozent seien relativ hoch, wenn das nicht helfe, werde nichts mehr helfen. Bei der derzeitigen Rohstoff- und Produktknappheit könne eine Sanierung länger dauern als zwölf Monate. Staffler begrüßte die Idee, das WOBI als Garanten für die Vermieter einzusetzen, aber das Institut habe derzeit einen knappen Personalstand.
Gert Lanz sah seinen Antrag zur Befreiung von Wohnungen, die aus Studien- oder Arbeitszwecken genutzt werden, effektiver im Sinne der Zielsetzung als jenen von Köllensperger. Auch bei Erbgemeinschaften würde er bei der Frist von zwölf Monaten zur Regelung bleiben, damit helfe man ihnen sogar, den Vorgang zu beschleunigen. Wenn man alle Wohnungen bis zur dritten befreien würde, wären sehr viele betroffen, auch Zweitwohnungen in Urlaubsgebieten. Die genannten 0,1 Prozentpunkte Steuersenkung sei das Minimum, das die Gemeinden gewähren müssten. Die Erhöhung auf 3,5 Prozent sei im schlimmsten Fall eine Verdoppelung, derzeit könnten 1,56 Prozent verlangt werden. Bei der Frist für die Entscheidung, ob man eine Wohnung vermiete, wolle man bei zwölf Monaten bleiben. So wie der Garantiefonds vorgeschlagen werde, gehe er voll zu Lasten des Landes. Es gebe bereits heute Garantiegenossenschaften für die Vermieter, die aber wenig in Anspruch genommen würden. Es sei auch nicht die Aufgabe des WOBI, für die Vermieter das Risiko zu übernehmen. Lanz wies auch darauf hin, dass bei Baubeginn bereits eine Steuerreduzierung vorgenommen werde. LH Arno Kompatscher erklärte, dass die AIRE-Reform europarechtlich gedeckt sei. Wenn jemand die Wohnung in Südtirol für Studien- oder Arbeitszwecke nutze, falle sie unter diese Regelung – die aber auch z.B. für einen Münchner gelte. Eine Senkung des Steuersatzes auf an Ansässige vermietete Wohnungen um 0,1 Prozent mache insgesamt bereits mehr aus als die Erhöhungen, die dieses Gesetz ermögliche. Die Gemeinden könnten aber noch weiter senken.
Die Änderungsanträge von Lanz (Befreiung von Wohnungen aus Arbeits- oder Studiengründen, bei Nutzungsleihe an Angehörige und bei Räumung, Befreiung eines Baugrundes bis 100.000 Euro Wert) sowie von Vettorato und Kompatscher (in Summe mehr Steuersenkungen als Erhöhungen) wurden angenommen. Die anderen Anträge wurden abgelehnt.
Sven Knoll sah immer noch eine Ungleichbehandlung bei Wohnungen für Studien- oder Arbeitszwecke, z.B. wenn ein Innichner in Lienz statt in Bozen eine Wohnung habe. Paul Köllensperger kündigte sein Nein zum Artikel an; alle seine Vorschläge seien abgelehnt worden. Er habe nicht gefordert, dass der Garantiefonds vom Land finanziert werden müsse. Dem WOBI wäre geholfen, wenn ihm von Privaten Wohnungen zur Verfügung gestellt würden. Gert Lanz verwies auf die Garantiegenossenschaft, an der sich das Land beteiligt habe. Die Initiative müsse aber von den Eigentümern ausgehen, die ein Interesse an einer Versicherung haben müssten. LR Waltraud Deeg erklärte, dass es im WOBI-Gesetz bereits die Möglichkeit gebe. Es könne aber nicht darum gehen, dass das WOBI Wohnungen vom freien Mietmarkt nehme, man brauche insgesamt mehr Wohnungen. LH Arno Kompatscher räumte das von Knoll genannte Dilemma ein, aber wenn eine Wohnung für Arbeits- oder Studienzwecke genutzt werde, sei sie befreit, ansonsten sei es eine Zweitwohnung – das sei keine Ungleichbehandlung.
Der Artikel wurde mit 19 Ja, 8 Nein und 4 Enthaltungen genehmigt.
Art. 5-bis betrifft die Steuerbefreiung für Wohnungseigentümer bzw. Vermieter.
Dazu hat Gert Lanz einen Vorschlag von Paul Köllensperger übernommen, der Wohnungen mit Räumungsbestätigungen betrifft.
Der Änderungsantrag, der den Artikel ersetzt, wurde angenommen.
Art. 6 sieht Anpassungen bei der Steuerbefreiung vor.
Paul Köllensperger forderte eine Abschaffung der Ungleichbehandlung von ober- und unterirdischen Parkplätzen und der pauschalen Befreiungen von Wohnungen in PPP-Projekten. Die Anträge wurden abgelehnt.
Der Artikel wurde mit 16 Ja und 14 Enthaltungen genehmigt.
Art. 7 zur Steuereinzahlung, Art. 8 zur Gleichstellung mit der Hauptwohnung, Art. 9 mit Übergangsbestimmungen, Art. 10 mit der Finanzbestimmung und Art. 11 zum Inkrafttreten wurden ohne Debatte genehmigt.
Erklärungen zur Stimmabgabe
Dieses Gesetz sei nur ein Teil der Maßnahmen zur Schaffung von mehr Wohnraum, betonte Hanspeter Staffler (Grüne), mehr Wirkung erziele man mit dem Urbanistikgesetz und dem Wohnbauförderungsgesetz. Mit diesem Gesetz könne man vielleicht 1.000 von 30.000 Wohnungen dem Mietmarkt zuführen. Das Problem sei die mangelnde Datenlage, es müsse hier wesentlich mehr erhoben werden. Bei den Baugründen werde das Gesetz allerdings mehr bewegen.
Es sei nicht nur die Datenlage, meinte Paul Köllensperger (Team K), dieses Gesetz gehe die Ursachen der Wohnungsnot nicht an. Es gebe viele Gründe, eine Wohnung nicht zu vermieten, z.B. wenn man sie für die Kinder freihalten wolle, wenn man einmal Opfer von Mietnomaden geworden sei oder weil man das Geld für die nötige Sanierung nicht habe. Alle Verbesserungsvorschläge, aus jener zu den Zwangsräumungen, seinen abgelehnt worden. Daher werde man nicht für dieses Gesetz stimmen.
Wer außer Landes eine Wohnung habe, werde behandelt, als ob er eine Luxuswohnung hätte, kritisierte Sven Knoll (Süd-Tiroler Freiheit). Das sei mit ein Grund, warum viele Studenten nicht mehr nach Südtirol zurückkehrten. Man trage der heute notwendigen Flexibilität nicht Rechnung. Südtirol habe ein zu geringes Wohnungsangebot, viele könnten sich eine Wohnung nicht mehr leisten. Eine Leerstandserhebung sei richtig, aber das Gesetz enthalte auch viele Passagen, die man nicht mittragen könne.
Die Menschen würden sich fragen, wie es dazu gekommen sei, dass man sich in Südtirol das Wohnen nicht mehr leisten könne, kritisierte Alessandro Urzì (Fratelli d’Italia). Die Antwort der Landesregierung, die das Preisniveau mit höheren Baustandards begründe, sei skandalös. Dieses extrem linke Gesetz sei eine Strafmaßnahme gegen das Privateigentum. Man wolle ein Problem mit höheren Steuern lösen.
Aus seiner Erfahrung als Klimahausberater wisse er, dass die Bauqualität nur wenig zum Preisniveau beitrage, erklärte Diego Nicolini (5 Sterne Bewegung). Man könne im Prinzip auch für eine Besteuerung des Leerstands sein, aber mangels Daten wisse man nicht, was das bewirken werde. Der Wohnungskauf durch Auswärtige treibe die Preise in die Höhe – hier sollte man eher ansetzen. Sein Urteil sei nicht ganz negativ, er werde sich enthalten.
Dieses Gesetz suche neue Wege für neue Probleme, meinte Sandro Repetto (Demokratische Partei – Bürgerlisten). Die Umsetzung sei Aufgabe der Gemeinden, und man sei gespannt, wie sie auf die versprochene Reduzierung der Steuereinnahmen reagieren würden. Man wisse nicht, wie viele Wohnungen wirklich von dem Gesetz betroffen seien. LR Deeg habe ihre zwölf Punkte gegen die Wohnungsnot dargelegt, man werde sehen, was das für den Mietmarkt bedeute, der mehr Flexibilität brauche. Er werde sich der Stimme enthalten.
Stimmenthaltung kündigte auch Andreas Leiter Reber (Freiheitliche) an. Man sei nicht gegen das Prinzip, aber es fehle die Einbindung in die Wohnbaureform, die das Ganze in die richtigen Bahnen lenken würde.
Es sei ein erster Schritt, aber ein wichtiger, betonte Gert Lanz (SVP). Nicht ganz nachvollziehen könne er die vielen Änderungsvorschläge, die den Leerstand erhöht hätten, während dieses Gesetz das Gegenteil zum Ziel habe. Immer wieder werde über leere Zweitwohnungen geklagt, aber deren Besteuerung werde abgelehnt.
In Südtirol seien viele von außen am Wohnungsmarkt beteiligt, und das treibe die Preise nach oben, erklärte LH Arno Kompatscher. In Südtirol sei der Grund knapp, daher müsse man auch sparsam damit umgehen. Das Land habe den Verbänden schon öfters seine Unterstützung bei einem Vermieterschutz zugesagt. Kompatscher dankte allen, die konstruktiv am Gesetz mitgearbeitet hätten, beim Gemeindenverband, bei den Beamten und bei den Kollegen im Landtag.
Der Gesetzentwurf wurde mit 18 Ja, sechs Nein und sechs Enthaltungen genehmigt.
Von: luk