Bozen – Der II. Gesetzgebungsausschuss hat heute, nach eingehender Generaldebatte, die in seinen Fachbereich fallenden Artikel 7 bis 12 des Landesgesetzentwurfs Nr. 111/22 – „Änderungen zu Landesgesetzen in den Bereichen Landesämter und Personal, Berufsbildung, Unterricht, Kultur, Bezirksgemeinschaften, Jagd, Raum und Landschaft, Gewässernutzung, Energie, Landschaftsschutz und Umweltschutz, Lokalfinanzen, Gaststätten, Finanzen, Enteignung für Gemeinnützige Zwecke, Vermögensverwaltung, Handel, Gesundheitswesen und Hygiene, Fürsorge und Wohlfahrt, Wohnbauförderung“ (vorgelegt von LH Kompatscher) – begutachtet, aber die Arbeiten noch nicht abgeschlossen.
Fast alle Artikel wurden ohne große Bedenken gutgeheißen, wie Ausschussvorsitzender Franz Locher berichtet. Eingehend diskutiert, aber nicht abgestimmt wurde über den Artikel 8, der die Bettenobergrenze betrifft und zu dem zahlreiche Änderungsanträge vorgelegt wurden. Über diesen Artikel soll bei der nächsten Sitzung am kommenden Freitag weiter diskutiert werden. „Im Grunde geht es darum, wie viel man im Gesetz festschreiben soll“, erklärt Locher, „der Urlaub auf dem Bauernhof hat schon das Limit von 1.000 bzw. 1.500 Kubikmetern, bäuerliche Wohnung inbegriffen.“
Von: luk
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