Gesamttiroler Lösung gefordert

STF und FPÖ finden unterschiedliche Corona-Regeln für Grenzpendler problematisch

Donnerstag, 01. September 2022 | 16:33 Uhr

Bozen – In einer gemeinsamen Stellungnahme machen die Landtagskandidatin der FPÖ-Tirol, Gudrun Kofler sowie die Landtagsabgeordneten der Süd-Tiroler Freiheit, Sven Knoll und Myriam Atz-Tammerle, darauf aufmerksam, dass die derzeitigen Corona-Quarantänebestimmungen zwischen dem Bundesland Tirol und Südtirol völlig unterschiedlich seien und daher für Grenzpendler ─ und in wenigen Wochen auch für Studenten ─ große Probleme verursachen würden. „Die Landesregierungen des Bundeslandes Tirol und Südtirol werden daher aufgefordert, die Bevölkerung nicht länger mit unsinnigen sowie trennenden Bestimmungen und Maßnahmen zu drangsalieren“, erklären die Politiker in einer Aussendung.

In vorauseilendem Gehorsam habe Landeshauptmann Arno Kompatscher wieder einmal die neuen italienischen Corona-Regeln für Südtirol übernommen, ohne zu bedenken, dass diese in einer Grenzregion völlig ungeeignet seien, da Grenzpendler und Studenten damit vor unlösbare Probleme gestellt würden. Kompatscher sollte nicht einfach immer nur alle Vorgaben aus Rom übernehmen, sondern die Regelungen mit Nord- und Ost-Tirol bzw. den Nachbarregionen abstimmen, finden die FPÖ und die Süd-Tiroler Freiheit.

Während im Bundesland Tirol keine Quarantänepflicht mehr besteht und auch positiv getestete Personen mit FFP2-Maske zur Arbeit gehen dürfen, gilt in Südtirol noch immer eine Quarantänepflicht von bis zu 14 Tagen – auch dann, wenn keine Symptome vorhanden sind. Für Grenzpendler und Studenten führe das zu einem unlösbaren Problem, denn während man in Nord- und Osttirol zur Arbeit gehen kann und soll, darf man in Südtirol nicht einmal das Haus verlassen. Die Fahrt zur Arbeit oder zut Uni bzw. die Rückkehr nach Hause werde für Grenzpendler und Studenten somit zur Straftat.

Gudrun Kofler, Sven Knoll und Myriam Atz-Tammerle fordern die Landesregierungen daher auf, „endlich gemeinsam zu agieren, alle unsinnigen und trennenden Bestimmungen aufzuheben sowie die Menschen nicht länger in ihren Grund- und Freiheitsrechten zu beeinträchtigen“.

Von: mk

Bezirk: Bozen