Bozen – Seit 1. April dürfen ungeimpfte Lehrpersonen nach ihrer Suspendierung wieder arbeiten und es wird ihnen auch ihr Gehalt ausbezahlt – unter Vorlegung eines negativen Corona-Tests. Proteste gibt es trotzdem. Weil die Betroffenen als zum Unterricht ungeeignetes Personal eingestuft wurden, ist ihr Dienstplan von 20 auf 38 Stunden erhöht worden.
Marco Fontana, Vorsitzender der Landesvereinigung der Direktoren, bestätigt, dass es zu Spannungen kommt. „Meine Kollegen registrieren heftigen Widerstand bei unterschiedlichen Personen. Einige haben auch es auch abgelehnt, die Neuerung zu ‚akzeptieren‘. Doch das Gesetz spricht eine klare Sprache“, erklärt Fontana laut einem Bericht der Zeitung Alto Adige. Es gebe keine Alternative.
Wie Schulamtsleiter Vincenzo Gullotta klarstellt, steigt die Stundenanzahl auf 36. Auf Landesebene kommen dann noch zwei Stunden hinzu. Das Rundschreiben des Landes stützt sich dabei auf die Vorgaben eines Dekrets aus Rom.
Falls Aufgaben zur Unterstützung der schulischen Institution nicht aus Aktivitäten mit Kindern bzw. Schülerinnen und Schülern bestehen, werde demnach der Stundenplan der öffentlichen Verwaltung angewandt, heißt es. Eine Ausnahme gilt bei Fernunterricht. Diese Stunden werden weiterhin als Unterrichtszeit gewertet.
Zusammengefasst heißt dies: Ungeimpfte Lehrkräfte werden als ungeeignet für den Unterricht von Kindern angesehen und müssen Aufgaben übernehmen, bei denen es zu keinen Kontakt mit Schülern kommt.
Bei ungeeignetem Personal hat es sich in der Vergangenheit in der Regel um Personen gehandelt, deren Gesundheitszustand beeinträchtigt war. Für sie gilt eine Arbeitszeit von 36 Stunden, die in Südtirol auf 38 Stunden ansteigt. Im Vergleich dazu unterrichtet ein Lehrer an der Oberschule in einer Vollzeitstelle etwa 18 Stunden, die in Südtirol auf 20 Stunden erhöht werden.
Ungeimpfte Lehrpersonen wurden unterdessen mit den unterschiedlichsten Aufgaben betraut: So räumen einige die Schulbibliothek auf, Stundenpläne, Projekte und Ausflüge für das kommende Jahr werden geplant, andere halten wiederum nach neuen didaktischen Materialien Ausschau. Schulmaterial und die Schriftgutverwaltung werden überprüft. Wieder werden zur Korrektur von Invalsi-Tests eingesetzt.
In einigen Fällen dürfen die ungeimpfte Lehrkräfte Unterrichtsstoff mit Schülern im Fernunterricht wiederholen, falls Bedarf besteht oder falls Schüler krank sind.
Von: mk