Bozen – Die Parteileitung der SVP hat die Statutenabänderung gutgeheißen, die Obmann Philipp Achammer vorgeschlagen hat.
In Zukunft kann der Obmann bei parteischädigenden Verhalten in dringenden Fällen mittels provisorischer Maßnahmen sofort eingreifen. Die Palette reicht von der Suspendierung von bestimmten Funktionen bis hin zum Entzug des Mitgliedsausweises.
Die Parteileitung muss die Maßnahme innerhalb 30 Tage ratifizieren. Mit dieser Statutenänderung wird der Obmann mit mehr Befugnissen ausgestattet.
Die SVP-Landesversammlung am morgigen Samstag muss die Statutenänderung noch bestätigen.
Von: mk