Gleichstellung

Unterberger: “Mehr Geldmittel, um Family Act umzusetzen”

Mittwoch, 06. April 2022 | 14:09 Uhr

Rom – Das staatliche Paket der Maßnahmen für die Familie hat seine Vorzüge. Dies betonte Julia Unterberger, Vorsitzende der Autonomiegruppe, im Plenum des Senats. Um die erklärten Ziele zu erreichen, müssten aber viel mehr Geldmittel bereitgestellt werden.

„Gleichstellung beginnt zu Hause in der Familie: Es ist positiv zu bewerten, dass dieser Grundsatz im family act ganz klar verankert ist. Ziel ist ein Gleichgewicht zwischen den Partnern, etwa bei der Aufteilung der Haushaltsarbeit und der Kinderbetreuung herzustellen. Die Maßnahmen, um dieses Ziel zu erreichen, sind jedoch unzureichend“, so die SVP-Senatorin. Es würden in der Elternzeit weiterhin nur 30 Prozent des Gehalts bezahlt. Da liege es auf der Hand, dass diese von jenem Partner beansprucht werde, der weniger verdiene – und das sei so gut wie immer die Frau, meint Unterberger.

„In jenen Ländern, in denen 80 Prozent Gehaltsfortzahlung vorgesehen sind, lohnt es sich für das Familienbudget, wenn auch der Vater zu Hause bleibt. Dort hat diese Maßnahme entscheidend zu einer Neuverteilung der Rollen beigetragen“, so die Senatorin.

Es sei außerdem wichtig, jene Väter, die zumindest einen Teil der dem Paar zustehenden Elternzeit beanspruchen, mit zusätzlichen Monaten zu belohnen. „Ist die Erwerbstätigkeit von Frauen am Arbeitsmarkt gesichert, dann wirkt sich das positiv auf die Geburtenrate aus. Dies zeigen die Daten der vergangenen 25 Jahre. Der Schlüssel zur Lösung vieler Probleme ist also die Erhöhung der Erwerbsquote von Frauen. Daher müssen mehr Geldmittel für Mütter bereitgestellt werden. Dieses Prinzip gilt auch für das einheitliche Kindergeld für Paare in Trennung und Scheidung: Vorgesehen ist zurzeit, dass jener Elternteil die Beihilfe erhält, der das alleinige oder gemeinsame Sorgerecht für das Kind hat“, betont Unterberger.

Das gemeinsame Sorgerecht hätten seit der Novellierung des Familienrechtes aber fast alle getrennten Eltern. Daher könne es nicht als Kriterium dienen. Es wäre laut Unterberger angebracht, die Unterstützung jenem Elternteil zu gewähren, bei dem die Kinder vorwiegend untergebracht sind.

„Es ist nämlich der Elternteil, bei dem die Kinder sich hauptsächlich aufhalten, der einen Teil seiner bezahlten Arbeit aufgibt und meistens nur einer Teilzeitbeschäftigung nachgeht, während der andere Elternteil in der Regel weiterhin einer Vollzeitbeschäftigung nachgehen kann.“

„Die Politik darf nicht Geldmittel bereitstellen, um die bestehenden Machtverhältnisse in der Familie zu zementieren. Hat sie nicht den Anspruch, etwas verändern zu wollen, dann kommt sie einem wesentlichen Teil ihrer eigentlichen Aufgabe nicht nach“, so Unterberger.

Die Gleichstellung müsse gefördert werden, und das in erster Linie im Familienalltag. „Es braucht aber auch einen besseren Schutz für jene Eltern, die im Falle einer Trennung die Hauptlast der Kindererziehung tragen“, erklärt Unterberger.

Von: mk

Bezirk: Bozen