Die Verkleidung einer Statue in Bulgarien als Weihnachtsmann war nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte keine Beschädigung. Die Verurteilung eines konservativen Lokalpolitikers für die Tat verstieß gegen sein Recht auf Meinungsfreiheit, wie das Gericht am Dienstag mitteilte. Bulgarien soll ihm nun etwa 4.800 Euro zahlen.
2013 war zu Weihnachten eine Statue des Mitbegründers der kommunistischen Partei Bulgariens, Dimitar Blagoew, in Blagoewgrad angemalt worden – zuvor hatte es politische Proteste gegeben. Blagoew wird von den Sozialisten als Symbolfigur verehrt. Der Politiker hatte der Statue anschließend eine Weihnachtsmannmütze aufgesetzt und einen roten Sack mit dem Wort “Rücktritt” hinzugefügt. Er wurde kurzzeitig festgenommen und musste ein Bußgeld zahlen. Die bulgarische Justiz warf ihm vor, die Grenze von einem politischen Witz zum Hooliganismus überschritten zu haben.
Das Menschenrechtsgericht widersprach der Ansicht der bulgarischen Justiz. Die Statue sei von dem Politiker nicht beschädigt worden. Seine Tat sei satirischer oder politischer Protest. Meinungsfreiheit müsse zudem auch für schockierende Botschaften gelten.
Der Europäische Gerichtshof mit Sitz im französischen Straßburg gehört zum Europarat. Gemeinsam kümmern sie sich um den Schutz der Menschenrechte in den 47 Mitgliedstaaten.
Von: APA/dpa
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2 Kommentare auf "Weihnachtsmannverkleidung kommunistischer Statue erlaubt"
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aber geschmacklos ist so eine Geste allemal. Und beleidigend
Wos, fürn Weihnochtsmonn?