Bozen – Weniger Lichtverschmutzung, eine bessere Energieeffizienz der Außenbeleuchtungsanlagen, der Schutz der Umwelt und des ökologischen Gleichgewichts sowie des Wohlbefindens der Bevölkerung – darauf zielen die Richtlinien zur Einschränkung der Lichtverschmutzung ab, welche die Landesregierung heute genehmigt hat.
“Energie zu sparen, ist heute mehr denn je ein Gebot der Stunde, insbesondere wenn dadurch augenscheinlich verzichtbarer Energieverbrauch reduziert wird”, betonte Landeshauptmann Arno Kompatscher. “Nach Gesprächen mit den Fachleuten, den Gemeinden und auch mit den Sozialpartnern haben wir heute eine Reihe von Regelungen beschlossen, die der Umsetzung unseres Klimaplans im Bereich Energie dienen und zudem Mensch und Umwelt vor übermäßigem und unnatürlichem Licht besser schützen und beim Energiesparen helfen.”
Von einem “notwendigen Schritt” spricht Landesrat Giuliano Vettorato, auf dessen Antrag die Landesregierung sich heute mit dem Thema beschäftigt hat. “Wenn wir bedenken, dass laut Schätzungen bis 2050 etwa 75 Prozent der Weltbevölkerung in Städten leben wird, ist es ein Gebot der Stunde, die Qualität der öffentlichen Beleuchtung zu verbessern, indem wir das Licht weniger hell, weniger grell, komfortabler und weniger gefährlich machen. Die Stromverschwendung durch eine funktionale und nachhaltige Beleuchtung zu verringern, kommt der Umwelt zugute, verringert den Energieverbrauch und damit den Kohlendioxidausstoß und garantiert auch finanzielle Einsparungen. Weniger beleuchten heißt, besser beleuchten”, ist Landesrat Vettorato überzeugt.
Nächtliche Abschaltung von 23.00 bis 6.00 Uhr
Im Mittelpunkt der neuen Bestimmungen steht die Verringerung der nächtlichen Lichtverschmutzung. Daher ist vorgesehen, dass Beleuchtungen von Schildern, selbstleuchtenden Schildern und Schriften sowie jede Art von dekorativer Beleuchtung, Schaufensterbeleuchtung sowie Beleuchtung von Bau- und Kunstdenkmälern während der Nachtstunden zwischen 23.00 und 6.00 Uhr abgeschaltet werden. Eine Ausnahme gilt für Wirtschaftstätigkeiten, die in diesen Stunden ausgeübt werden.
Was die dekorative Beleuchtung von Bau- und Kunstdenkmalbeleuchtung betrifft, legen die neuen Richtlinien eine Leuchtdichte von maximal zwei Candela pro Quadratmeter (cd/m²) fest. Neu installierte Lichtquellen dürfen zudem die Farbtemperatur von 3000 Kelvin nicht überschreiten, ihr Farbwiedergabeindex (CRI-Colour Rendering Index) darf den Wert von 80 nicht überschreiten. Auch wird vorgegeben, dass das Licht innerhalb des zu beleuchtenden Bereichs bleiben muss und bei einer Gebäudebeleuchtung von unten nach oben die Außenwände nur bis zu einem Meter unter dem Dachsockel beleuchtet werden dürfen.
Leuchtschilder dürfen weder blinkendes noch blendendes Licht haben. Die Beleuchtung von nicht selbstleuchtenden Schildern, Schriften und Logos muss von oben nach unten erfolgen und die Leuchten müssen abgeschirmt sein. Auch in diesem Fall sind Tätigkeiten und Dienstleistungen, die in der Nacht ausgeübt werden, von der Maßnahme ausgenommen, beispielsweise diensttuende Apotheken. Bestehende Anlagen sind bei der ersten außerordentlichen Wartung anzupassen, spätestens bis zum Jahr 2030.
Die Verwendung von Projektionsscheinwerfern, so genannte Skybeamer, wird verboten. Verstöße können Gemeinden mit Verwaltungsstrafen ahnden. Das Gesetz sieht solche Strafen von 500 bis 1500 Euro vor. Ausnahmen sind nur im Sinne der öffentlichen Sicherheit und zur Wahrung öffentlicher Dienste vorgesehen. Dieses Verbot gilt auch für vorübergehende Veranstaltungen.
Ausnahmen für Sicherheit und Zivilschutz
Die Richtlinien geben auch vor, wie der Lichtplan auszusehen hat, den die Betreiber von Außenbeleuchtungsanlagen mit mehr als 100 Leuchten dem Amt für Energie und Klimaschutz – auch als Voraussetzung für etwaige Förderungen – übermitteln müssen. Zudem legen sie die technischen Bestimmungen für die Straßenbeleuchtung und die Beleuchtung der Skisportgebiete fest. Schließlich werden noch die Ausnahmen aufgelistet, darunter Militärgebiete und staatliche Anlagen, Zivilschutz- und Sicherheitseinrichtungen, Alarmanlagen, Verkehrsregelungen und Fluchtwegbeschilderungen. Ausnahmen gibt es auch für zeitlich begrenzte Veranstaltungen im Freien und für Baustellen.
“Mit der Nachtabschaltung in der Zeit von 23.00 bis 6.00 Uhr werden wir nicht nur Energie einsparen und einen kleinen Schritt in Richtung Klimaschutz setzen”, erklärte Landeshauptmann Kompatscher, “wir schaffen hoffentlich auch ein Bewusstsein dafür, dass Sparsamkeit und Hausverstand wichtige Wegbegleiter in Richtung Nachhaltigkeit sind.”
Die neuen Richtlinien treten nach Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft. Mit ihnen werden die restriktiveren Maßnahmen gegen die Lichtverschmutzung umgesetzt, die der Südtiroler Landtag Ende vergangenen Jahres beschlossen hatte. Er hatte zu diesem Zweck das Landesgesetz “Maßnahmen zur Einschränkung der Lichtverschmutzung” (LG 4/2011) geändert. Das Haushaltsbegleitgesetz 2022 (LG 1/2022), in dem die Änderungsartikel eingebaut sind, ist seit Mitte Jänner in Kraft.
Von: luk
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30 Kommentare auf "Der Lichtverschmutzung einen Riegel vorschieben"
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Und sonst gehts allen gut? Dann müssen alle bestehenden Beleuchtungen angepasst und oder neu installiert werden. Dann benötigt es wieder Fachkräfte die das alles genau messen (Candela pro Quadratmeter, Kelvin, max. bis 1 Meter unter den Dachsockek etc…). Uenfoch lei mehr kronk
Endlich! Kein vernünftig denkender Mensch hat verstanden wozu die ganze Beleuchtung nachts gut ist!
Weil es schön ist!
Diese Deppen-Provimz wird immer blöder!
@genau weils schön ist? wer bitte schaut sich nachts Beleuchtungen und Schaufenster und sonstwas an…sogar der Touri geht irgendwann zu Bett!
@genau 0 Punkte! Dafür gibt’s für dich leider keinen Preis!
Neue Runde…. probiere es noch mal!
Finde ich gut.
Das geht in die falsche Richtung….. das Ausschalten von Schaufensterbeleuchtung wird sicherlich die Kriminalität (Einbruch usw) in die Höhe treiben. Ausserdem ist viel Dunkelheit auch für Frauen, die alleine nach Hause gehen wollen, sicherlich nicht von Vorteil. Wurde an diesen Aspekt nicht gedacht?
Genau des hon i mein monn a krot gsog… als Frau terfman sich donn lei mear fürchten beim hoamgian… obo se denkn de net
es geht um Schaufenster usw, wohl nicht um Straßenbeleuchtung
Verena …wegen der Schaufensterbeleuchtung? Wos tuasch von von 23:00 bis 6:00?
Find ich gut. Und das zum Teil übertriebene Weihnachtsgeflimmere auch
Vor allem sollten nach 22:00 Werbetafeln und ähnliches (z.B. Beleuchtung des Hotellogos nahe Wohnhäusern) aus bleiben.
@ Noemi warum 22 wenn im Text 23 steht?
@ wia Weil ich gerne schon früher am Abend draußen sitzen würde, ohne dass mir diese Anzeigen ins Gesicht leuchten.
in gonzn mitn Auto mit Licht ummerfohrn,in sem Blödsinn schaft keiner ou
@ghostbiker du bisch a ganz schlauer, sell muass man dir lassen 🤣
Erstens geats um Lichtverscmutzung bei Nacht, und zem isch is Licht bei Fahrzeugen schon ganz praktisch
Zweitens isch das Licht am Tag ein Sicherheitsaspekt, man wird besser gesehen
Und drittens bist du vermutlich über das Stromkabel an deinem Fahrzeug gestolpert und hast dir den Kopf angeschlagen oder kostet dein Autolicht Geld? (klar braucht die Lichtmaschine Benzin bla bla bla… Das meine ich nicht)
sein tuasch schun du a Obergscheider…
Zum Glück, sonst wirst du ja noch übersehen!
Wow, als jemand der ab und zu Nachtfotografie macht (Milchstraße usw) hatte ich jegliche Hoffnung in diese Richtung schon aufgegeben.
@Gievkeks..ja ist schön. Freu mich auch wieder Sternderl zu schauen.⭐💫✨
Licht kann etwas sehr schönes sein!
https://youtu.be/z5CNRmbg66A
Wie mich dieser Schweinestall ankotzt!
@genau:
Pfff.. das ist schön:
https://youtube.com/watch?v=B5unCXpegAw
Vergesst nicht die Tunnels der Autobahn. Die müssen in der Nacht nicht so hell beleuchtet werden wie am Tag. Die Autos haben alle das Licht an und die Fahrer sind in Dunkelheit gewöhnt.
Beginnen wir mal in den Landhäusern untertags mit dem Stromsparen
Die Frage bleibt bei solchen Gesetzen immer, wer kontrolliert die Einhaltung und wer wird wieder mal den Schlauen spielen. 🤔
@so ist das…wer den Schlauen spielt wird wohl eine dementsprechende Stromrechnung kriegen
Gut so! Schluß mit der sinnlosen Beleuchtung!!
Schwachsinn. Das nächste wird sein das man neue Strassenbeleuchtungen installiert um den Leuten auf dem Heimweg oder dem Weg zur Arbeit ein minimales an Sicherheitsgefühl zu geben.
Du kannst ja vor dich hin Pfeifen wenn du Angst hast!
Dunkle Ecken wirds immer geben und keine Beleuchtung wird dir mehr Sicherheit geben, wenn du dich schon fürchtest.
Man sollte viel öfter auf die brennende Kerze zurückgreifen.