Bozen – Lokale Medienunternehmen können ab sofort und noch bis zum 31. Juli um Landesförderung ansuchen. Die Förderung lokaler Radio- und Fernsehsender sowie Newsportale erfolgt auf der Grundlage des Landesgesetzes “Bestimmungen zum Kommunikationswesen und zur Rundfunkförderung” (Nr. 6/2022), das seit 7. Juni in Kraft ist, und der von der Landesregierung am 28. Juni genehmigten Kriterien.
Unterlagen und Vordrucke für die Gesuchstellung sind auf der Webseite der Landesverwaltung im Bereich Dienste (https://www.provinz.bz.it/de/dienstleistungen-a-z.asp?bnsv_svid=1038264) zu finden. Die Förderanträge können im Amt für Handel und Dienstleistungen der Landesabteilung Wirtschaft eingereicht werden.
Von: mk
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1 Kommentar auf "Medienförderung: Bis 31. Juli kann angesucht werden"
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olls werd gefördert, lei die orbeiter solltn dabei zuaschaugn