Von: Lukas Unterkofler
Trient/Bozen – Ein mutmaßlicher illegaler Handel mit Anabolika und Drogen hat die Ermittler bis nach Südtirol geführt. Bei einem Großeinsatz in vier italienischen Provinzen wurden 16 Personen unter die Lupe genommen, mehr als 400.000 Dosen beschlagnahmt und zwölf Immobilien sichergestellt.
Die Carabinieri der NAS-Einheit Trient haben am Donnerstag im Auftrag der Staatsanwaltschaft Bozen eine groß angelegte Razzia durchgeführt. Insgesamt 17 Hausdurchsuchungen fanden in den Provinzen Neapel, Caserta, Pavia und Mailand statt. Der geschätzte Verkaufswert der sichergestellten Präparate und Drogen liegt bei mindestens 30 Millionen Euro.
Die Ermittlungen, die 2024 begonnen hatten, richten sich gegen 16 Verdächtige. Laut Ermittlern sollen zwei Familienverbände mit insgesamt sechs Angehörigen und rund zehn Helfern täglich große Mengen illegaler Substanzen verschickt haben. Die Lieferungen gingen nach Südtirol, in andere Teile Italiens sowie ins Ausland, berichtet Alto Adige. Um die Geschäfte zu verschleiern, sollen sie anonyme Messenger-Dienste und Pakete mit falschen Absendernamen genutzt haben.
In einer Garage in der Provinz Neapel entdeckten die Fahnder 560 Pakete mit mehr als 400.000 Dosen anaboler Präparate und Betäubungsmitteln. Die Ware war in Verpackungen versteckt, die scheinbar Spielzeug, Kosmetikartikel und Haushaltsprodukte enthielten. Außerdem wurden mehr als 125.000 Euro Bargeld, zahlreiche Rolex-Uhren und Debitkarten sichergestellt. In der Provinz Pavia fanden die Beamten weitere 42.000 Euro sowie 4.400 Packungen Anabolika im geschätzten Wert von 250.000 Euro.
Das Gericht in Bozen ordnete zudem die vorbeugende Beschlagnahme von zwölf Immobilien und der Guthaben auf den Bankkonten an. Die mutmaßlichen illegalen Gewinne werden auf rund neun Millionen Euro geschätzt. Für elf der 16 Beschuldigten wurden Vernehmungen angesetzt, nachdem die Staatsanwaltschaft Untersuchungshaft oder Hausarrest beantragt hatte. Die Ermittlungen gelten vorerst als abgeschlossen. Die tatsächliche Verantwortung der Beschuldigten muss im weiteren Verfahren geklärt werden.




Aktuell sind 0 Kommentare vorhanden
Kommentare anzeigen