Rom – Der italienische Ministerrat plant die Abschaffung der Kfz-Steuer für Fahrzeuge mit kleiner und mittlerer Leistung, die von den meisten Familien im Alltag genutzt werden. Von dieser Maßnahme profitieren rund 70 Prozent des aktuellen Fahrzeugbestands, was etwa 14,5 Millionen Autos sowie sämtlichen Motorrädern entspricht. Um eine faire Verteilung zu gewährleisten, hat jeder Bürger Anspruch auf die Steuerbefreiung für genau ein Fahrzeug. Ziel der Regierungsmaßnahme ist es, die finanzielle Belastung für die Bürger spürbar zu verringern. Ministerpräsidentin Giorgia Meloni betonte die Bedeutung des Beschlusses und erklärte, dass die Regierung damit eine der bei den Italienern unbeliebtesten Steuern abschaffe. Doch was ist die Kfz-Steuer und wie wird sie berechnet? Die Kfz-Steuer ist eine Abgabe an die Regionen beziehungsweise an die Autonome Provinz Südtirol. Sie muss von jedem gezahlt werden, der im öffentlichen Kraftfahrzeugregister (PRA) als Halter eingetragen ist – unabhängig von der tatsächlichen Nutzung des Fahrzeugs. Einen festen Betrag gibt es dabei nicht, da sich die Höhe nach vier zentralen Faktoren richtet. Dazu gehören die in Kilowatt angegebene Motorleistung, die Schadstoffklasse des Fahrzeugs, die jeweilige Wohnregion sowie der Verwendungszweck des Fahrzeugs. Für leistungsstarke Fahrzeuge mit mehr als 185 Kilowatt fällt zusätzlich ein Steuerzuschlag von 20 Euro pro darüber hinausgehendem Kilowatt an. Dieser Zuschlag verringert sich schrittweise mit dem Alter des Fahrzeugs und entfällt nach 20 Jahren vollständig. Welche Fahrzeuge fallen unter diese Regelung? Von der Steuerbefreiung profitieren typische Alltagsfahrzeuge der kleinen und mittleren Leistungsklasse. Dazu zählen stadttaugliche Kleinwagen wie der Fiat Panda, der Renault Clio, der VW Polo oder der Dacia Spring, die häufig von Fahranfängern genutzt werden. Das Dekret legt ein konkretes Kriterium dafür fest. Von der Steuer ausgenommen sind Fahrzeuge mit Benzin- oder Dieselmotor – einschließlich aller Hybridvarianten wie Mild-, Voll- oder Plug-in-Hybriden – und dies betrifft vorerst das Steuerjahr 2027. Die Steuerbefreiung gilt ausschließlich für Privatpersonen mit Fahrzeugen bis zu einer Motorleistung von maximal 80 kW (108,8 PS) sowie für Motorräder. Besitzt eine Person mehrere passende Fahrzeuge, entfällt die Steuer nur für ein einziges Fahrzeug. Reine Elektrofahrzeuge sind ab dem Tag ihrer Erstzulassung für die ersten fünf Jahre vollständig von der Kfz-Steuer befreit. Nach Ablauf dieser Frist wird die Kfz-Steuer wieder fällig, bleibt jedoch dauerhaft auf 25 Prozent des Regelsatzes reduziert, der für ein vergleichbares Fahrzeug mit Verbrennungsmotor und derselben Leistung anfallen würde. In Trentino-Südtirol betrifft die vom Ministerrat verabschiedete Neuregelung der Kfz-Steuer einen sehr großen Personenkreis. Wie das Ministerium für Infrastruktur und Verkehr mitteilt, besitzen 363. 061 natürliche Personen mindestens einen Pkw oder ein Motorrad mit einer Leistung von bis zu 80 kW. Insgesamt sind in der Region 340. 590 Pkw und 133. 887 Motorräder dieser Leistungsklasse registriert, das sind mehr als 474. 000 Fahrzeuge unterhalb der festgelegten Schwelle.