Bozen - Der Südtiroler Landtag hat die von Landesrat Peter Brunner vorgelegte Anpassung des Landesgesetzes Raum und Landschaft beschlossen. Damit wird das Landesrecht an die jüngsten staatlichen Vorgaben, insbesondere an das 2024 verabschiedete „Salva Casa“-Dekret, angepasst. Im Mittelpunkt stehen mehr Rechtssicherheit, weniger Bürokratie und eine bessere Nutzung des bestehenden Gebäudebestands. „Mit dieser Anpassung schaffen wir mehr Klarheit und Rechtssicherheit für Bürgerinnen und Bürger, Gemeinden, Planer und Notare. Gleichzeitig passen wir unser Landesrecht an den veränderten staatlichen Rechtsrahmen an“, erklärt SVP-Fraktionsvorsitzender Harald Stauder. Das „Salva Casa“-Dekret sieht unter anderem klarere Regelungen für kleinere bauliche Abweichungen und die rechtssichere Feststellung bestehender Zustände vor. Auch für die Nutzung und Wiedergewinnung von Dachböden werden neue Möglichkeiten geschaffen. Damit soll insbesondere vorhandene Kubatur besser genutzt werden können. "Neben der Umsetzung der staatlichen Vorgaben bringt die Gesetzesänderung weitere Anpassungen und Vereinfachungen. So werden die Möglichkeiten für Dienstwohnungen und Mitarbeiterunterkünfte in Gewerbegebieten praxistauglicher gestaltet. Künftig sollen dort bis zu zwei Dienstwohnungen mit insgesamt bis zu 220 Quadratmetern möglich sein. Dies kann insbesondere Familienbetrieben zugutekommen und den Generationswechsel erleichtern", so die SVP. Auch im Landwirtschaftsgebiet werden bestimmte Möglichkeiten für Autoabstellplätze und Überdachungen geschaffen. So können unter bestimmten Voraussetzungen offene Schutzdächer sowie überdachte oder unterirdische Abstellplätze ermöglicht werden. Damit sollen praktikable Lösungen für bestehende Wohnsituationen geschaffen werden, ohne eine generelle zusätzliche Bebauung des Freiraums zu fördern. „Unser Ziel ist nicht mehr Bauen um jeden Preis, sondern eine bessere Nutzung dessen, was bereits vorhanden ist. Wenn bestehende Kubatur wiedergewonnen und sinnvoll genutzt werden kann, trägt das auch dazu bei, den Bodenverbrauch zu reduzieren und gleichzeitig leistbare und praxistaugliche Wohn- und Arbeitsmöglichkeiten zu schaffen“, betont Stauder. Weitere Neuerungen betreffen unter anderem die Möglichkeit, Wintergärten im landwirtschaftlichen Gebiet zu errichten, sowie Erleichterungen bei Mitarbeiterunterkünften im Tourismus und Gastgewerbe. "Die Gesetzesänderung verfolgt damit einen klaren Ansatz: Bestehende Gebäude sollen besser genutzt, Verfahren vereinfacht und gleichzeitig die raumordnerischen Ziele gewahrt werden. Für die SVP-Fraktion steht dabei im Vordergrund, den rechtlichen Rahmen an die heutigen Bedürfnisse anzupassen und dort mehr Handlungsspielraum zu schaffen, wo dies sinnvoll und vertretbar ist", so die Regierungsmehrheit. Kritik gab es im Vorfeld vom Heimatpflegeverband Südtirol.