Falsche Ärztin zu inkriminierten Beauty-Behandlungen geständig

Angeklagte falsche Beauty-Ärztin “wollte niemandem weh tun”

Donnerstag, 23. Juli 2026 | 13:49 Uhr

Von: apa

Am Wiener Landesgericht hat am Donnerstag der Prozess gegen eine falsche Beauty-Ärztin begonnen, die zahlreichen Patientinnen schwere Gesundheitsschäden zugefügt haben soll. Neben schwerer Körperverletzung in 39 Fällen und minder schwerer Körperverletzung in über einem Dutzend weiteren Fällen legt die Anklage der Frau Kurpfuscherei, Untreue und schweren gewerbsmäßigen Betrug zur Last. “Ich wollte niemandem weh tun”, gab die Angeklagte in ihrer Einvernahme zu Protokoll.

Sie habe “versucht, das Beste zu geben, damit das Unternehmen erfolgreich wird”, betonte die 46-Jährige. Die Frau hatte in Bestlage in der Wiener Innenstadt gemeinsam mit ihrer Schwester eine Beauty-Klinik betrieben. “Das war keine Kosmetik im Hinterzimmer”, betonte ihr Verteidiger Rudolf Mayer, der dem Gericht versicherte, seine Mandantin werde sich zu den von ihr vorgenommenen Eingriffen und damit zur Körperverletzung und Kurpfuscherei schuldig bekennen.

“Sie hat nicht die Sorgfalt walten lassen, die sie aufwenden hätte müssen”, meinte Mayer. Allerdings habe die Angeklagte nicht vorsätzlich gehandelt. Es handle sich daher um fahrlässige Körperverletzungen. Der Gerichtsprozess wurde auf den 24. September und den 1. Oktober vertagt. Zu den einzelnen Anklagepunkten werden eine Reihe von Zeuginnen und Zeugen benötigt.

Angeklagte: “Hab’ halt nicht ‘Nein’ gesagt”

Die Angeklagte wollte zu den inkriminierten Behandlungen nicht ausführlich Stellung beziehen. Sie machte dahingehend von ihrem Schweigerecht Gebrauch. Sie räumte aber ein, dass sie sich als Ärztin ausgegeben bzw. nicht widersprochen habe, als sie von ihren Kundinnen als solche angesprochen wurde: “Ich hab’ halt nicht ‘Nein’ gesagt.” Sie habe in der Klinik legale Produkte verwendet, widersprach sie in dem Punkt der Anklage. Es habe sich um “zertifizierte, in Europa zugelassene” Mittel gehandelt, die sie günstiger bekommen habe, weil sie sie “in größeren Mengen” aus Südkorea importiert habe.

“Dass sie (die Patientinnen und Patienten, Anm.) so lang gelitten haben, war mir persönlich nicht bekannt”, behauptete die 46-Jährige. Wenn es Komplikationen gab, habe man die Betroffenen “auf unsere Kosten zu Ärzten geschickt”.

Staatsanwalt: “Patientinnen können einem leid tun”

Der Staatsanwalt warf der Frau vor, diese habe “katastrophale Leistungen” mit “verheerenden Folgen” erbracht: “Die Patientinnen und Patienten können einem leid tun.” Die aus dem Iran stammende Frau habe in ihrem Kosmetik-Institut als “faktische Geschäftsführerin” agiert und “allen vorgetäuscht”, eine ausgebildete Ärztin zu sein. Sie habe in großem Stil Behandlungen durchgeführt, zu denen nur zugelassene Ärztinnen und Ärzte berechtigt sind. Es habe nicht einmal eine Gewerbeberechtigung gegeben.

Laut Anklage gingen in zahlreichen Fällen die von der 46-Jährigen vorgenommenen Eingriffe bei den Patientinnen und Patienten daneben. Zwischen 2021 und 2023 soll sie regelmäßig Botox und Hyaluron gespritzt haben, was laut Anklage zu gravierenden, teilweise nachhaltigen Schäden führte: Infektionen, Schwellungen und Narbenbildungen, die einem medizinischen Gutachten zufolge eine länger als 24 Tage dauernde Gesundheitsschädigung bewirkten. In minder schweren Fällen sollen die Betroffenen zumindest unter Blutergüssen und Kopfschmerzen gelitten haben.

“Sie hat mit der Gesundheit der Menschen gespielt”

“Sie hat mit der Gesundheit der Menschen gespielt”, hielt der Staatsanwalt fest. In einigen Fällen habe es “Notoperationen” bedurft, um die “dramatischen Folgen” abzuwenden. Der Staatsanwalt erwähnte Abszesse an Oberlippen, Narbenbildungen, ein asymmetrisches Kinn oder ungewöhnliche Hebungen an der Wange, die als Folgeschäden auftraten.

Urgierten die Betroffenen eine Nachbehandlung, hätte die Angeklagte die Menschen “beschwichtigt”. Sie habe ihnen Massagen empfohlen und geraten, “Salben drauf zu tun”, sagte der Staatsanwalt.

“Bin nicht schlecht in dem, was ich ausgeübt habe”

“Ich bin nicht schlecht in dem, was ich ausgeübt habe”, hielt die Angeklagte dem entgegen. Sie habe zwar Architektur studiert, später aber “Hyaluron- und Botox-Trainings” und “Kurse im Iran und in Amerika” absolviert und eine Kosmetik- und Make-up-Ausbildung abgelegt. “Wir hatten so viele zufriedene Kundinnen”, versicherte die 46-Jährige, “es gibt noch heute Anfragen, ob wir arbeiten würden.”

Insgesamt soll die Frau 2.929 Patientinnen und Patienten behandelt haben. “Wir hatten 3.000 Patientinnen und Patienten in der Kundenkartei. Nicht bei allen sind ärztliche Behandlungen vorgenommen worden”, gab die Angeklagte dazu an. Sie habe “schon 2010 begonnen, in der Kosmetik meine eigene Linie zu finden”, sagte die 46-Jährige. Dieser Traum habe sich nicht erfüllt. Sie werde ihn “mit ins Grab nehmen”.

46-Jährige soll auch fremdes Geld abgezweigt haben

Darüber hinaus soll die Frau laut Anklage als Geschäftsführerin von drei Gesellschaften Gelder abgezweigt und für private Zwecke – der Staatsanwalt verwies auf Restaurantbesuche und Shopping-Touren – verwendet haben. Der inkriminierte Schaden liegt deutlich über der strafbestimmenden Wertgrenze von 300.000 Euro. Auch die Kosten für die Erstellung einer Website soll sie als Auftraggeberin schuldig geblieben sein.

Zu den Vermögensdelikten war die Angeklagte nicht geständig. Bei den Gesellschaften habe es sich durchwegs um Firmen iranischer Staatsbürger gehandelt. Der Iran sei von Sanktionen der internationalen Gemeinschaft betroffen, dafür könne die Angeklagte nichts, sagte Verteidiger Mayer. Sie habe keine Gelder abgehoben und unerlaubt überwiesen, versicherte die 46-Jährige.

Wegen Tatbegehungs- und Fluchtgefahr in U-Haft

Für die Angeklagte gilt die Unschuldsvermutung. Sie wurde am 23. Mai mit Europäischem Haftbefehl in Paris festgenommen und in weiterer Folge nach Wien überstellt. Seither sitzt sie in der Justizanstalt Wien-Josefstadt wegen Tatbegehungs- und Fluchtgefahr in U-Haft.

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