Benko bekam die Fußfessel bewilligt

Benko bekommt Fußfessel, WKStA legt Beschwerde ein

Mittwoch, 14. Oktober 2026 | 11:23 Uhr

Von: importer

Der bisher in der Innsbrucker Justizanstalt in U-Haft sitzende René Benko bekommt die Fußfessel. Ein entsprechender Antrag auf Überstellung in den elektronisch überwachten Hausarrest wurde Mittwochvormittag bei einer 20-minütigen, nicht öffentlichen Haftprüfungsverhandlung am Innsbrucker Landesgericht bewilligt, erklärte Benko-Verteidiger Norbert Wess im Anschluss gegenüber Journalisten. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) legt Beschwerde dagegen ein.

“Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft wird eine Beschwerde gegen diese Entscheidung einbringen”, erklärte die Behörde gegenüber der APA. Diese Beschwerde hat aber keine aufschiebende Wirkung, das heißt Benko kann bis zur Entscheidung jedenfalls in den Hausarrest wechseln. Über die Beschwerde der WKStA entscheidet das Oberlandesgericht Innsbruck.

Am Mittwoch kann der Tiroler die Gefängnismauern wohl noch nicht hinter sich lassen, aber er gehe davon aus, dass sein Mandant noch diese Woche in den überwachten Hausarrest komme, so Wess, der den Antrag gestellt hatte. Benko, der seit Jänner 2025 in Untersuchungshaft sitzt, war selbst zu der Haftprüfung unter Vorsitz von Richter Norbert Hofer in seiner Heimatstadt erschienen. Im Anschluss verließ der 49-Jährige in Begleitung von Justizwachebeamten den Saal und wirkte durchaus erleichtert. Noch sichtbarer äußerst erfreut war Anwalt Wess.

“Wir freuen uns natürlich aus Sicht der Verteidigung aber insbesondere auch für unseren Mandanten, dass das Landesgericht Innsbruck unserem Rechtsstandpunkt gefolgt ist”, teilte der Anwalt der APA in einem Statement mit. Und man sei erfreut, dass Benko “nun dergestalt die Möglichkeit bekommt, sich auf den nächsten bevorstehenden Prozesse umfassend vorzubereiten und sich auch mit den sonstigen Vorwürfe im Ermittlungsverfahren fundiert auseinanderzusetzen.”

Weiter Haftgrund der Tatbegehungsgefahr, U-Haft dauert mit Fußfessel fort

Das Landesgericht Innsbruck ließ unterdessen nach der Verhandlung in einer Aussendung wissen, dass weiter der Haftgrund der Tatbegehungsgefahr vorliege und deshalb auch beschlossen worden sei, dass auch die Untersuchungshaft fortdauere. Aber es sei nunmehr eben auch angeordnet worden, dass die U-Haft mit dem überwachten Hausarrest fortgesetzt werde. Benko habe aber auch eine Weisung erhalten, mit “konkret angeführten Personen” im Umfeld der Signa-Gruppe bzw. der Ingbe Privatstiftung “weder unmittelbar noch mittelbar Kontakt aufzunehmen.”

Lebt künftig offenbar in angemieteter Wohnung

Verteidiger Wess hatte in seinem Antrag damit argumentiert, dass sich sein Mandant nur außerhalb der Justizanstalt angemessen auf die bevorstehenden komplexen Verhandlungen vorbereiten. Für den Hausarrest sei in Innsbruck eine eigene 60 Quadratmeter große Wohnung angemietet worden, um die Familie Benko zu schonen, hieß es in Medienberichten. Die WKStA soll hingegen eine sechsseitige Stellungnahme gegen die Gewährung einer Fußfessel eingebracht haben.

Bisher wurden die Haftprüfungsverhandlungen in der Causa Benko nicht in Innsbruck, sondern durch das Straflandesgericht Wien durchgeführt. Anträge der Verteidigung auf Enthaftung wurden dabei abgewiesen.

Viele Stränge

Die WKStA ermittelt im Zusammenhang mit der Pleite des Signa-Immobilienkonzerns inzwischen zu 18 unterschiedlichen Sachverhalten. Benko, der die Vorwürfe bisher immer vehement zurückwies, ist allerdings keineswegs in allen Ermittlungssträngen der Beschuldigte, Vorwürfe betreffen auch andere hochrangige Signa-Funktionsträger. Der insolvente Signa-Gründer war erst Ende September in einem Prozess am Landesgericht Innsbruck wegen betrügerischer Krida rechtskräftig zu 30 Monaten unbedingter Haft verurteilt worden. Da der 49-Jährige zwei Drittel der Strafe aufgrund der U-Haft-Dauer bereits verbüßte und das Gericht nichts Gegenteiliges ins Treffen führte, wurde der Tiroler aus der Strafhaft bedingt entlassen. Unmittelbar darauf wurde aber die Untersuchungshaft fortgesetzt.

Das Urteil von Ende September betraf eine Schenkung in Höhe von 300.000 Euro an seine Mutter sowie eine Mietvorauszahlung von rund 360.000 Euro für eine Villa auf der Innsbrucker Hungerburg. Zudem wurde zuletzt ein weiterer Krida-Schuldspruch vom Obersten Gerichtshof (OGH) bestätigt. Dabei war der Unternehmer im Dezember 2025 in Innsbruck zu 15 Monaten bedingter Haft und einer unbedingten Geldstrafe in Höhe von 4.320 Euro verurteilt worden. Benko soll Gläubigern Uhren und Manschettenknöpfe vorenthalten haben.

Weiterer Prozess im November

Am 4. und 5. November muss sich der Tiroler indes erneut am Innsbrucker Landesgericht verantworten: Konkret wirft die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft Benko vor, gegenüber dem früheren Strabag-Chef Hans Peter Haselsteiner bzw. Vertretern von dessen Familienstiftung eine “wahrheitswidrige Garantie” abgegeben und die Stiftung “betrügerisch in Höhe von rund fünf Millionen Euro” geschädigt zu haben. Die Vertreter der Privatstiftung sollen dazu verleitet worden sein, rund 3,3 Mio. Euro an die Signa Holding GmbH zu überweisen und von der Rückforderung von weiteren 1,7 Mio. Euro Abstand zu nehmen. Nach dem Inhalt der Garantieerklärung sei wahrheitswidrig die Zahlung von rund fünf Mio. Euro bis spätestens 30. Juni 2024 an die Privatstiftung zugesagt worden, was jedoch unterblieb. Insgesamt sollen die Privatstiftung daher um jene rund 5 Mio. Euro geschädigt und die Signa Holding und eine weitere Gesellschaft im Gegenzug unrechtmäßig bereichert worden sein.

Im zweiten Anklagepunkt geht es um den Krida-Vorwurf: Die Behörde wirft Benko laut Anklage vor, im Rahmen der Signa-Insolvenz und seiner Insolvenz als Einzelunternehmer die Befriedigung von Gläubigerforderungen verhindert bzw. geschmälert zu haben, indem er ein Jagdgewehr im Wert von 80.000 Euro verborgen haben soll. Die WKStA sieht damit das Delikt der betrügerischen Krida erfüllt. Dieser Vorwurf ist ein Teilaspekt des größeren Verfahrensstrangs rund um die Insolvenz von Benko. Ermittlungen zu weiteren Vorwürfen in diesem Zusammenhang seien noch anhängig. Die Anklage war im Juni erhoben worden. Benko drohten im Falle einer Verurteilung eine Haftstrafe bis zu zehn Jahren.

Benko bestreitet Vorwürfe

Benkos Anwalt Wess hatte die Vorwürfe bereits im Juni in einer Stellungnahme zurückgewiesen. “Wir können die Vorwürfe in der Anklageschrift bereits in rechtlicher Hinsicht nicht nachvollziehen”, so Wess zur APA: “Die Forderung gegenüber der Haselsteiner Privatstiftung war – vor Abgabe der Garantieerklärung – bereits überfällig und das besagte Jagdgewehr stand zu keinem Zeitpunkt im Eigentum des Herrn René Benko.”

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