Von: Matthias Knapp
Bozen – Die ursprünglich vorgesehene Umstellung auf die elektronische Identitätskarte (Carta d’Identità Elettronica – CIE) bis zum 3. August 2026 wurde teilweise entschärft.
Die italienische Regierung hat beschlossen, dass gültige Papier-Identitätskarten für bestimmte innerstaatliche Zwecke sowie im Verkehr mit der öffentlichen Verwaltung und öffentlichen Dienstleistern bis zu ihrem natürlichen Ablaufdatum weiterhin verwendet werden können. Bis zur Ausstellung der elektronischen Karte können die Gemeinden zudem ein vorläufiges Identitätsdokument ausstellen.
Für Auslandsreisen ist hingegen die CIE erforderlich.
Ab dem 30. Juli 2026 können Bürgerinnen und Bürger, die das 70. Lebensjahr vollendet haben, eine unbefristet gültige elektronische Identitätskarte (Carta d’Identità Elettronica – CIE) beantragen. Grundlage dafür ist das Rundschreiben Nr. 60 des italienischen Innenministeriums vom 24. Juli 2026.
Die CIE kann beim Einwohnermeldeamt der eigenen Gemeinde beantragt werden. Erforderlich sind ein aktuelles Passbild, die alte Identitätskarte sowie die Steuernummer (Codice Fiscale). Nach der Terminvereinbarung überprüft die Gemeinde die Identität und übermittelt die Daten zur Herstellung des Dokuments, welches dann per Post zugesandt wird.




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