Die diesjährige Ausgabe beginnt am 5. Oktober 2026

Erhebung: Dauerzählung der Bevölkerung und der Wohnungen 2026 startet

Montag, 05. Oktober 2026 | 11:33 Uhr

Von: Redaktion Südtirol News

Bozen – Am 5. Oktober fällt der Startschuss für die diesjährige Ausgabe der Dauerzählung der Bevölkerung und der Wohnungen. Der Stichtag der Zählung ist der 4. Oktober 2026.

Stichprobe mit mehr als 9.700 Erhebungseinheiten in 41 Gemeinden

An der Dauerzählung nimmt nicht die gesamte Bevölkerung teil, sondern eine nach dem Zufallsprinzip ausgewählte Stichprobe davon. 2026 werden landesweit rund 9.700 Haushalte in 41 Gemeinden erhoben.

Im Fünfjahreszeitraum 2022–2026 nimmt jede Südtiroler Gemeinde mindestens einmal an der Zählung teil. In diesem Jahr wird die Dauerzählung in folgenden Gemeinden durchgeführt: Abtei, Ahrntal, Aldein, Algund, Auer, Bozen, Brenner, Brixen, Bruneck, Enneberg, Eppan an der Weinstraße, Feldthurns, Gais, Kaltern an der Weinstraße, Kastelruth, Kiens, Klausen, Lana, Leifers, Margreid an der Weinstraße, Marling, Martell, Meran, Olang, Partschins, Pfalzen, Prags, Ratschings, Sand in Taufers, Schenna, Schlanders, Sexten, St. Christina in Gröden, St. Ulrich, Sterzing, Stilfs, Tiers, Tirol, Tscherms, Vintl und Völs am Schlern.

Das ASTAT koordiniert, begleitet und kontrolliert den Zählungsablauf in Südtirol

Das Landeszählungsamt, das im Landesinstitut für Statistik (ASTAT) angesiedelt ist, koordiniert und kontrolliert die ordnungsgemäße Durchführung der Erhebung und unterstützt die Gemeinden in den einzelnen Phasen der Zählung. Der Bevölkerung steht für die gesamte Dauer der Zählung die gebührenfreie Nummer 1510 zur Verfügung.

Vielfältige Ausfüllmöglichkeiten des Fragebogens

Die betroffenen Haushalte erhalten ein personalisiertes Informationsschreiben des ISTAT/ASTAT mit den Zugangsdaten zum Online-Fragebogen. Der Frage- bogen kann selbstständig über das Internet, am Bürgerschalter des Gemeindezählungsamtes oder im Rahmen einer telefonischen Befragung durch Gemeindebedienstete beantwortet werden. Darüber hinaus ist eine Befragung am Wohnort durch Erhebungsbeauftragte möglich.

Auskunftspflicht

Die Erhebungseinheiten sind zur Bereitstellung der Daten verpflichtet. Die gesammelten Informationen unterliegen dem Datenschutz und dem statistischen Geheimnis. Die Ergebnisse der Erhebungen werden ausschließlich in zusammengefasster Form verbreitet, weshalb Rückschlüsse auf die Personen, auf die sich die Daten beziehen, ausgeschlossen sind.

Wofür werden die Daten verwendet?

Durch die Dauerzählung der Bevölkerung können die wichtigsten strukturellen und sozio-ökonomischen Merkmale der Bevölkerung mit ständigem Wohnort in Italien erfasst und mit jenen der Vergangenheit und anderer Länder verglichen werden. Dank der Zusammenführung der erhobenen Daten mit jenen aus Verwaltungsdatenbanken stellt die Dauerzählung laufend aktuelle Informationen bereit, die für die gesamte Bevölkerung repräsentativ sind. Damit wird der Bestand an statistischen Daten ergänzt, die als unverzichtbare Grundlage für eine vorausschauende Politik, gerechte Ressourcenverteilung und nachhaltige Entwicklung des Landes dienen.

Bezirk: Bozen

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