Gegen den Piloten wurde wegen fahrlässiger Körperverletzung ermittelt

Flugzeug kollidierte mit Paragleiterin: Keine Anklage

Freitag, 16. Oktober 2026 | 09:35 Uhr

Von: importer

Nach dem glimpflich verlaufenen Zusammenstoß eines Kleinflugzeugs mit einer Paragleiterin über Piesendorf (Pinzgau) im Mai 2026 hat die Staatsanwaltschaft nun das Verfahren gegen den Piloten der Cessna eingestellt. Wie der “ORF Salzburg” am Freitag berichtete, habe der Mann laut einem Flugunfallgutachten keine Möglichkeit gehabt, die Gleitschirmfliegerin rechtzeitig zu erkennen. Die 44-jährige Frau konnte nach der Kollision den Rettungsschirm auslösen und sicher landen.

Die Oberösterreicherin wurde nur leicht verletzt. Die Polizei hat nach dem von der Paragleiterin mitgefilmten Unfall Anzeige gegen den Piloten wegen fahrlässiger Körperverletzung erstattet. Im unkontrollierten Luftraum gelten die internationalen Sichtflug- und Vorrangregeln. Dabei müssen motorgetriebene Luftfahrzeuge grundsätzlich einem antriebslosen Gegenüber den Vorrang geben. Das Sachverständigengutachten kam laut “ORF” zu dem Schluss, dass die Sicht des Piloten im Flugzeug aufgrund mehrerer Faktoren stark eingeschränkt gewesen sei. Als er die Paragleiterin in der Luft schließlich erkennen konnte, habe der Mann keine Ausweichmöglichkeit mehr gehabt.

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