Richtiges Verhalten kann schwere Unfälle verhindern

Mit Herbstbeginn steigt das Risiko für Wildunfälle

Sonntag, 27. September 2026 | 08:12 Uhr

Von: Matthias Knapp

Bozen – Mit dem Herbst werden die Tage kürzer und die Dämmerung fällt wieder verstärkt in die Morgen- und Abendstunden des Berufsverkehrs. Genau dann sind Rehe, Hirsche, Wildschweine und anderes Wild besonders aktiv. Die ÖAMTC Fahrtechnik ruft daher zu erhöhter Vorsicht auf – vor allem auf Freilandstraßen und in Bereichen mit Wildwechsel.

Größte Gefahr ist oft das Ausweichmanöver

Viele schwere Wildunfälle entstehen oft nicht durch die Kollision mit dem Tier, sondern durch ein misslungenes Ausweichmanöver. “Die erste Reaktion ist oft, dem Tier auszuweichen. Das kann jedoch auf Straßen mit Gegenverkehr oder Hindernissen am Fahrbahnrand lebensgefährlich werden”, erklärt Roland Frisch, Pkw-Chefinstruktor der ÖAMTC Fahrtechnik.

“Die eigene Sicherheit hat immer oberste Priorität, reicht der Bremsweg also nicht mehr aus, ist es für die eigene Sicherheit und die anderer Verkehrsteilnehmer meist besser, gegen den Ausweichreflex zu agieren und die Spur zu halten. Ausweichen sollte man nur dann, wenn es ohne Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer möglich ist. Lenkrad festhalten, stark bremsen und die Spur halten – das ist in der Regel die sicherste Reaktion”, so Frisch.

Die ÖAMTC Fahrtechnik empfiehlt: Im Bereich von Wildwechsel-Warnschildern Geschwindigkeit reduzieren und bremsbereit fahren. Außerdem sollte man einen größeren Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug einhalten und beide Straßenseiten beobachten. Taucht ein Tier in einiger Entfernung auf, sollte man abblenden und hupen. Weik Wild häufig in Gruppen unterwegs ist, empfiehlt es sich außerdem, mit weiteren Tieren zu rechnen.

Nach einem Wildunfall: Absichern und Polizei verständigen

Konnte ein Zusammenstoß nicht vermieden werden, ist es wichtig, das Fahrzeug im Anschluss an einer sicheren Stelle anzuhalten, die Warnblinkanlage einzuschalten und Warnweste anzuziehen, sowie die Unfallstelle mit dem Pannendreieck abzusichern.

Eventuell verletzte Personen müssen versorgt werden. Im Anschluss gilt es, Polizei, oder – falls bekannt – den Jagdaufseher zu verständigen – auch dann, wenn das Tier verletzt wegläuft. Verletzte oder getötete Wildtiere dürfen laut ÖAMTC keinesfalls angefasst oder mitgenommen werden.

Was gilt rechtlich bei einer Notbremsung?

Grundsätzlich dürfen Lenkerinnen und Lenkerlaut Straßenverkehrsordnung nicht grundlos stark bremsen und dadurch den nachfolgenden Verkehr gefährden. Anders ist die Situation bei größeren Wildtieren wie Rehen, Hirschen oder Wildschweinen: Hier gilt eine Notbremsung in der Regel als gerechtfertigt, weil die Gefahr für die Fahrzeuginsassen erheblich ist.

Bei kleineren Tieren wie Hasen oder Igeln sieht die Rechtslage differenzierter aus. “Kommt es wegen einer Vollbremsung für ein Kleintier zu einem Auffahrunfall, kann den oder die Bremsende unter Umständen ein Mitverschulden treffen – selbst wenn der nachfolgende Verkehr den Sicherheitsabstand nicht eingehalten hat”, so Hoffer.

Bezirk: Bozen

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