Neustart in der Südtiroler Straße

Nach dem Einsturz: Bozens Justiz nimmt Arbeit wieder auf

Donnerstag, 30. Juli 2026 | 15:12 Uhr

Von: Lukas Unterkofler

Bozen – Die Verwaltungsämter des Landesgerichts Bozen nehmen ihren Betrieb in der Südtiroler Straße auf. Ab Montag, 3. August 2026 werden jene Bediensteten, die sich nicht im Urlaub befinden, wieder zum Dienst einberufen.

Damit reagiert die Region auf den Einsturz des Landesgerichts, der die Räumlichkeiten am Gerichtsplatz in Bozen unbenutzbar gemacht hat. Für das Gebäude gilt weiterhin ein absolutes Zutrittsverbot, das von den Ordnungskräften überwacht wird. Der Justizbetrieb kann somit dank einer logistischen Notfallreorganisation in Rekordzeit wieder aufgenommen werden, wodurch die Kontinuität aller Zivil- und Strafverfahren gewährleistet wird.

„Dass wir bereits ab Montag den Justizbetrieb wieder aufnehmen können, ist dem außerordentlichen Einsatz aller Beteiligten zu verdanken. Innerhalb weniger Tage ist es gelungen, tragfähige Lösungen zu finden und die Voraussetzungen für einen geordneten Neustart zu schaffen“, betont der Präsident der Region, Arno Kompatscher. „Mein Dank gilt dem Generalsekretariat, den beteiligten Führungskräften sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Region, der Gerichtsbarkeit sowie den beteiligten Institutionen. Mit großem Engagement und dank der hervorragenden Zusammenarbeit war es möglich, diese anspruchsvolle Situation gemeinsam zu bewältigen.“

Am neuen Standort in der Südtiroler Straße werden nicht nur die Verwaltungsdienste untergebracht. Dort stehen künftig auch fünf Verhandlungssäle für das Schwurgericht und die Geschworenen zur Verfügung. Die Staatsanwaltschaft wird hingegen an der Ecke Rittner Straße/Raiffeisenstraße untergebracht.

Die beiden Justizstandorte liegen nur rund 500 Meter voneinander entfernt. Dadurch bleiben die operativen Synergien erhalten und die Bürgerinnen und Bürger haben weiterhin Zugang zu einem zentral gelegenen Justizzentrum, das mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar ist. Dort können sie unter anderem die bereits wieder aktiven Dienste des Strafregisters sowie weitere Ämter, etwa für die Sprachgruppenzugehörigkeitserklärung, in Anspruch nehmen.

Die Rückkehr der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist für Montag, den 3. August, vorgesehen. Geplant sind flexible Arbeitsmodelle mit einem Wechsel zwischen Präsenzarbeit an den Ausweichstandorten, Smart Working und Remote-Co-Working. Dadurch sollen die aufgelaufenen Akten rasch bearbeitet und die Verfahren wieder aufgenommen werden.

Durch die kurzfristige Bereitstellung umfangreicher IT-Ausstattung sollen die Arbeiten zusätzlich beschleunigt werden, um bis zum 30. September 2026 die vollständige Funktionsfähigkeit aller Verfahren wiederherzustellen. Dieses Datum ist im staatlichen Gesetzesdekret Nr. 127 als Frist für die umfassende Wiederaufnahme des Justizbetriebs festgelegt.

Bezirk: Bozen

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