Gebürtige Wienerin gestand ihren Sohn getötet zu haben

Sohn getötet – Mutter zu lebenslanger Haft verurteilt

Montag, 21. September 2026 | 16:16 Uhr

Von: importer

Eine 40-Jährige ist am Montag im Landesgericht Leoben wegen der Tötung ihres elfjährigen Sohnes nicht rechtskräftig zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Die Frau hatte den Buben im Jänner mit Messern tödlich verletzt. Dann verletzte sie sich selbst, rief aber dann doch die Rettung. Für das Kind kam dennoch jede Hilfe zu spät. Vor Gericht gestand sie den Mord, rechtfertigte sich aber mit Stimmen, die sie gehört habe. Laut den Gutachtern war sie zurechnungsfähig.

Durch das Geständnis war die entscheidende Frage am Ende der Verhandlung, ob die Geschworenen den Einschätzungen der Gutachter folgen und die Angeklagte für zurechnungsfähig halten. Die Laienrichter waren sich einig – sowohl bei ihrer Schuld als auch bei ihrer Zurechnungsfähigkeit. Der Richtersenat verurteilte die 40-Jährige daraufhin zu einer lebenslangen Haftstrafe: “Wer sein eigenes Kind auf derart bestialische Art und Weise zu töten vermag, für den gibt es nur eine Antwort: lebenslang”, sagte Richter Roman Weiß. Die Beschuldigte nahm das Urteil an. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist daher noch nicht rechtskräftig.

Staatsanwältin Viktoria Steinegger hatte zu Beginn der Verhandlung die Geschworenen vor den Schilderungen über dieses “schreckliche Verbrechen” gewarnt: “Das ist keine leichte Kost und das wird Sie wahrscheinlich auch nach heute noch beschäftigen, aber ich kann Sie nicht schonen. Ich muss Ihnen die volle Wahrheit antun.” Die Anklägerin beschrieb, wie die Beschuldigte am 30. Jänner in ihrer Wohnung ihren Sohn mit mehreren Messern tödlich am Hals und am Oberkörper verletzt hat.

Laut zwei Gutachten war sie zurechnungsfähig

“Sie ist geständig. Sie gibt es zu”, so Steinegger. Und alle Beweise würden auch darauf hindeuten. “Sie war’s”, daran bestehe kein Zweifel. Als Motiv gab die Angeklagte nach der Tat an, dass sie Angst vor einem “satanischen Kult” hatte, der ihr und ihrem Sohn etwas antun wollte. Die Staatsanwältin meinte, dass die meisten Menschen wohl glauben könnten, dass jemand, der das seinem eigenen Kind antut, wohl krank sein müsse. “Aber nicht jeder Schwerstverbrecher ist psychisch krank”, sagte Steinegger. Und zwei Gutachten seien zum Schluss gekommen, dass die 40-Jährige zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig war: “Sie hat keine schwerwiegende Erkrankung”, betonte die Anklägerin in ihrem Eröffnungsplädoyer.

Der Verteidiger der gebürtigen Wienerin erläuterte, dass die Angeklagte die Tat gesteht, die Frage sei aber, ob sie zurechnungsfähig war. Dazu müsse man mehr über ihre Vorgeschichte wissen. Sie habe zuletzt zwar ein “vorbildliches Leben” geführt, war als Schulassistentin tätig, sozial integriert, doch davor war sie viele Jahre lang schwer drogenabhängig und “Opfer schweren Missbrauchs, gleich wie ihr Sohn”, sagte der Verteidiger.

Vor “bösen Mächten schützen”

Mehrmals sei die Beschuldigte schon in Therapie gewesen, teilweise stationär. “Ihre Verschwörungstheorien wurden stärker”, schilderte der Jurist den Geschworenen. Ihr psychischer Zustand habe sich in den Tagen vor der Tat immer weiter verschlechtert und sie habe sich auch schon selbst das Leben nehmen wollen. Am 30. Jänner seien die Stimmen und “Gesänge” so stark geworden, dass sie das Gefühl hatte, dass sie nicht mehr auf ihren Sohn aufpassen könne und ihn umbringen müsse: “Sie dachte, sie könne ihn durch die Ermordung vor den bösen Mächten schützen”, erklärte ihr Verteidiger.

Sie selbst gab an, dass sie sich schuldig fühle und sie wolle auch keine Strafmilderung. Sie schilderte detailliert, was sich in den Tagen und Wochen davor in ihrem Kopf abgespielt hatte. Sie habe sich im Herbst davor “komplett verändert und entfremdet”: “Ich hatte die psychotische Vorstellung, dass jemand auf meine Gedanken zugreift. Ich habe Stimmen gehört, die mich und meinen Sohn in Gefahr brachten.” Zum Arzt sei sie allerdings nicht gegangen, “weil ich dachte, dass es ein spirituelles Problem” sei.

“Habe ganz schnell zugestochen”

Ende Jänner habe sie zunächst einen starken Selbsttötungsdrang verspürt: “Ich habe nicht mehr schlafen und essen können.” Sie nahm stark ab, ihr Zustand sei immer schlechter geworden. Am Morgen der Tat hatte sie das Gefühl, dass die “dunklen Mächte schon da” seien und es keinen Ausweg mehr gebe: “Ich wusste, ich musste ihn schützen. Er kam aus dem Zimmer und ich habe ganz schnell zugestochen”, schilderte sie Richter Roman Weiß beinahe emotionslos.

Nach den Angeklagten waren die Ausführungen der Gutachterinnen und des Gutachters zu hören. Die Gerichtsmedizinerin schilderte, dass als Todesursache die massiven Verletzungen am Hals des Buben ausschlaggebend waren. Die Schlagadern, Luft- und Speiseröhre waren durchtrennt worden. Bei den weiteren Details sowie dem Vorzeigen der Bilder aus der Wohnung hielt sich die Angeklagte die Augen zu und vermied den Anblick des Tatorts.

Keine Psychose, sondern Verschwörungstheorie

Am meisten Bedeutung kam den Einschätzungen des Psychiaters und der Psychologin bei, denn beide kamen klar zum Schluss, dass die Angeklagte keine schwere psychische Störung habe. Sie war daher zum Tatzeitpunkt voll zurechnungsfähig, so die Feststellung der beiden Sachverständigen. Obwohl die Beschuldigte angab, wahnsinnig gewesen zu sein, deute nichts darauf hin: “Das war kein Wahn, sondern eine Verschwörungstheorie, eine Überzeugung”, so die Schlussfolgerung der Gutachter.

Einen Großteil ihres Lebens schon glaube die Angeklagte an eine Verschwörungstheorie mit sexuell-rituellem Missbrauch und noch immer sei sie davon zutiefst überzeugt. Die 40-Jährige beteuerte, sowohl sie selbst als auch ihr Sohn seien Opfer von Missbrauch geworden, doch es gebe dafür keine Beweise, sagte die Psychologin. Gegen einen Wahn spreche auch, dass die Angeklagte schon vor der Tat andere Tötungsstrategien überlegt hatte: “Das passt nicht zu einer psychotischen Erkrankung.” Der Psychiater ergänzte: “Sie war im Denken logisch. Sie war zurechnungsfähig. Wir haben keine Psychose, wir haben eine Verschwörungstheorie.” Die Beschuldigte stritt das bis zum Schluss ab: “Es ist schade, dass Missbrauch als Verschwörungstheorie abgetan wird.”

Die Frage nach dem Warum

Im Schlussplädoyer sprach Staatsanwältin Steinegger noch einmal die Geschworenen an: “Man stellt sich immer die Frage nach dem Warum. Die einzige Antwort, wie ich besser schlafen könnte, wäre, wenn sie psychisch krank wäre. Wir wissen aber, sie hat keine schwere psychische Erkrankung. Wir fühlen uns dadurch weniger sicher. Aber es geht nicht darum, wie wir uns fühlen, sondern um die Wahrheit, auch wenn diese bitter ist. Oft gibt es auf die Frage nach dem Warum keine Antwort.”

Die Anklägerin ist überzeugt, dass die Beschuldigte zurechnungsfähig war: “Pläne zu schmieden, passt nicht ins Krankheitsbild eines psychotischen Menschen.” Der Verteidiger der 40-Jährigen dagegen blieb dabei, dass seine Mandantin nicht zurechnungsfähig war: “Die Experten können nicht das ganze Leben der Angeklagten innerhalb weniger Stunden rekapitulieren.” Die 40-Jährige beteuerte in ihren Schlussworten einmal mehr, dass sie sich in einem “psychotischen Zustand” befunden habe: “Und ich habe meinen Sohn über alles geliebt.”

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