Von: importer
Nach einer tödlichen Hundeattacke auf eine Joggerin 2023 in Naarn (Bezirk Perg) stehen den Hinterbliebenen 24.000 Euro Schmerzengeld zu. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Linz rechtskräftig entschieden. Bisher waren nur 5.000 Euro geflossen, das Gericht sah aber angesichts der massiven Schmerzen, die das Opfer erleiden musste, eine deutlich höhere Summe als angemessen an.
Im Oktober 2023 hatten in Naarn drei Hunde eine 60-jährige Joggerin angefallen und getötet. Die Hundehalterin wurde deswegen 2024 rechtskräftig wegen grob fahrlässiger Tötung zu 15 Monaten Haft, fünf davon unbedingt, verurteilt. Ein Hund wurde zeitnah nach dem Vorfall eingeschläfert, später ordnete das Landesverwaltungsgericht (LVwG) Oberösterreich auch die schmerzlose Tötung der beiden anderen an dem Angriff beteiligten American Staffordshire Terrier an.
OLG bestätigte Entscheidung des Erstgerichts
Der Ehemann und der Sohn der Getöteten machten als Rechtsnachfolger 24.000 Euro Schmerzengeld gegen die Hundehalterin geltend. Das Landesgericht Linz als Erstgericht sprach ihnen diesen Betrag auch zur Gänze zu. Die Hundehalterin stand aber auf dem Standpunkt, dass ihre Versicherung bereits 5.000 Euro gezahlt habe und dies ausreichend sei.
Das OLG sah das allerdings ebenso wie das Erstgericht: Angesichts des Verletzungsbildes sei es nahezu unvorstellbar, welche körperlichen Schmerzen die Verstorbene in kürzester Zeit durchlitten habe. Die Hundehalterin muss den Hinterbliebenen daher die restlichen 19.000 Euro bezahlen.




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