Von: importer
Ein 20-jähriger Pongauer ist am Donnerstag am Landesgericht Salzburg wegen fahrlässiger Tötung zu 2.880 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Der junge Mann war im Februar im Skigebiet Maria Alm (Pinzgau) mit seinen Ski mit hoher Geschwindigkeit mit einem auf der Piste aufsteigenden Tourengeher kollidiert. Der 65-Jährige erlag kurz darauf im Spital seinen schweren Kopfverletzungen. Die Anklage lautete im Prozess auf grob fahrlässige Tötung – mit einem deutlich höheren Strafmaß.
Zu dem Unfall kam es am 7. Februar 2026 zur Mittagszeit im Bereich der Schwarzeckalmabfahrt hinter einer Geländekante, die keinen freien Blick auf die darunter liegende Piste erlaubte. Vor der Kuppe warnte ein Schild mit der Aufschrift “Achtung langsam!” vor der Gefahr. “Ich war zu schnell. Das ist so. Ich habe übersehen, dass eine Kante kommt”, sagte der junge Angeklagte vor Gericht. Unmittelbar hinter der Kuppe kam es zum Zusammenstoß.
Der bisher unbescholtene 20-Jährige bekannte sich vor dem Richter “nur” zur fahrlässigen Tötung schuldig. Er sei damals mit vier Freunden unterwegs gewesen. Das Skigebiet habe er nicht gekannt, bei der Abfahrt habe er sich an seinen vor ihm fahrenden ortsansässigen Begleitern orientiert. An den Zusammenstoß selbst hat er keine Erinnerungen. “Ich kann dazu nichts sagen, es ist alles weg.” Der Pongauer erlitt eine Gehirnerschütterung und eine oberflächliche Gehirnblutung und war eine Woche stationär im Krankenhaus.
Zusammenstoß hinter Geländekuppe
Der Angeklagte bezeichnete sich selbst als guter Skifahrer – in seiner Kindheit war er einige Jahre Mitglied im Skiclub. Er war zudem nüchtern, trug aber – auf Pisten mittlerweile eine Seltenheit – keinen Skihelm. Einen bewussten Sprung an der Kuppe, wie von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, stellte sein Verteidiger in Abrede. “Es hat ihn wegen dem hohen Tempo aber ein wenig ausgehoben.”
Während einer der Freunde des Angeklagten am Donnerstag vor Gericht das Tempo der Gruppe als “nicht übertrieben”, “kontrolliert” und “es war nicht so, dass wir gerast sind” beschrieb, sprach eine Zeugin von einer hohen Geschwindigkeit. Tatsächlich dürfte der 20-Jährige laut einem Sachverständigen mit 60 bis 70 km/h unterwegs gewesen sein. “Für einen sehr guten Skifahrer auf einer übersichtlichen Piste ist das durchaus eine ‘normale’ Geschwindigkeit”, betonte der Experte.
Angeklagter mit 60 bis 70 km/h unterwegs
Die FIS-Regel “Fahren auf Sicht” habe der Angeklagte jedoch klar nicht eingehalten. “Hier ist er meiner Einschätzung nach zu schnell gefahren”. Um wie viel zu schnell, das konnte der Sachverständige nicht sagen. “Hier spielen zu viele Variablen wie körperliche Fitness, Aufmerksamkeit, das skifahrerische Können, das Material und die Pistenverhältnisse eine Rolle.” Das “Achtung langsam!”-Schild dürfte auch weniger auf die Kuppe als auf einen quer verlaufenden Holzweg aufmerksam gemacht haben. “Solche Geländeübergänge gibt es hunderte bis tausende in jedem Skigebiet”, erklärte der Gutachter.
Der Richter konfrontierte den Experten heute auch mit Entscheidungen des Obersten Gerichtshof (OGH), die für eine grobe Fahrlässigkeit ein “mehr als doppelt so schnell” heranziehen. “Das würde ich an mit Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausschließen”, sagte der Gutachter. Darauf hielt der Staatsanwalt den Vorwurf der grob fahrlässigen Tötung nicht mehr aufrecht und änderte die Anklage auf fahrlässige Tötung ab.
Tourengeher war legal auf der Piste unterwegs
Auf der betreffenden Piste war das Tourengehen übrigens erlaubt. Dort, wo der Unfall passiert ist, hätte es alternativ auch die Möglichkeit gegeben, eine damals nicht geöffnete Piste für den Aufstieg zu nutzen. Das Urteil ist rechtskräftig. Der Pongauer muss neben der unbedingten Geldstrafe auch die Verfahrenskosten zahlen.




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