Von: importer
Das Urteil im Prozess um das tote Neugeborene, das im vergangenen Jänner am Grenzübergang Nickelsdorf (Bezirk Neusiedl am See) gefunden worden war, ist rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft Eisenstadt habe kein Rechtsmittel erhoben, sagte eine Sprecherin am Mittwoch auf APA-Anfrage. Somit bleibt es bei eineinhalb Jahren unbedingter Haft für die mittlerweile 18-jährige Mutter des Babys und vier Freisprüchen für ihre Verwandten.
Der Prozess war in der Nacht auf vergangenen Freitag mit fünf einstimmigen Entscheidungen des Geschworenengerichts zu Ende gegangen: Während die junge Mutter wegen Tötung eines Kindes bei der Geburt schuldig gesprochen wurde, wurden ihre Schwester, ihr Schwager, ihr Bruder und ihre Mutter vom Vorwurf der Beteiligung an einem Mord freigesprochen. Die fünf Angeklagten, die sich alle nicht schuldig bekannt hatten, nahmen das Urteil an. Somit war nur noch die Entscheidung der Staatsanwaltschaft ausständig.
Neugeborenes hinter Trafostation abgelegt
Das Verfahren hatte ergeben, dass die damals erst 17-jährige Mutter das Kind kurz nach der Geburt am 17. Jänner 2026 gewürgt und erschlagen haben dürfte. Im Anschluss legte sie das tote Neugeborene hinter einer Trafostation am Grenzübergang Nickelsdorf ab, wo es am nächsten Tag von zwei Männern gefunden wurde. Die junge Frau war zu dem Zeitpunkt mit ihren Verwandten in einem Kleinbus von Rumänien nach Deutschland unterwegs. Ausgeforscht wurde sie über ein Überwachungsvideo, das den Bus bei seinem Halt in Nickelsdorf und die mittlerweile 18-Jährige mit einer Tasche auf dem Weg zur Trafostation zeigt.
Dass ihre Schwester, ihr Schwager, ihr Bruder und ihre Mutter, die mit ihr im Kleinbus unterwegs waren, die Geburt bemerkt und ihr bei der Tat geholfen haben, konnte ihnen letztlich nicht nachgewiesen werden. Sie beteuerten, weder von der Schwangerschaft noch von der Geburt gewusst zu haben. Das Blut im Auto habe ihnen die damals 17-Jährige damit erklärt, dass sie ihre Periode habe.




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