Weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung von Corona

Unnötige Gänge und Fahrten unterlassen

Sonntag, 08. März 2020 | 15:42 Uhr

Von: luk

Bozen/Rom – Das heute Nacht von Ministerpräsident Giuseppe Conte unterzeichnete Dekret enthält weitere Maßnahmen zur Eindämmung und Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus, die auch für Südtirol gelten.

Insbesondere sieht das neue Dokument die Aussetzung aller Theateraufführungen und Filmvorführungen, die Schließung von Pubs, Diskotheken, Spielhallen, Wettbüros, Museen und Kulturzentren vor.

Restaurants und Bars können geöffnet bleiben, aber nur unter der Bedingung, dass der Abstand von einem Meter zwischen den Personen eingehalten wird. Sollte diese Vorschrift missachtet werden, wird der Betrieb geschlossen.

Die gleiche Anweisung ergeht auch an Supermärkte und Geschäfte, die ebenfalls den Zugang beschränken müssen, um Menschenansammlungen zu vermeiden.

Zivilrechtliche und religiöse Zeremonien, einschließlich Begräbnisse, sind ausgesetzt.

Schließlich ergeht der Appell an die Personen, die aus den am stärksten gefährdeten Gebieten im übrigen Staatsgebiet kommen und sich derzeit in Südtirol aufhalten. Der Aufruf lautet, sich verantwortungsbewusst zu verhalten, alle vorgesehenen Maßnahmen zur Eindämmung und Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus zu beachten und vor allem ihre Anwesenheit auf Südtiroler Gebiet den Gesundheitsbehörden zu melden, die in der Lage sind, alle notwendigen Maßnahmen durchzuführen.

Allgemein gültige Verhaltensregeln

Auch in Südtirol werden die Bürgerinnen und Bürger aufgefordert, sich so zu verhalten, dass die Übertragung des Covid-19-Virus eingedämmt wird.

Unnötige Gänge und Fahrten unterlassen

Es gilt, Menschenansammlungen im öffentlichen wie im privaten Bereich zu vermeiden und nicht nötige Gänge und Fahrten zu unterlassen. An öffentlich zugänglichen Orten muss immer der Abstand von einem Meter zu anderen Personen eingehalten werden, um die Übertragung des Virus durch engen Kontakt zu vermeiden.

Begleitpersonen von Patienten dürfen sich nicht in den Wartebereichen der Aufnahmestationen und der Notfallmedizin-Abteilungen aufhalten. Angehörige und Besucher von Langzeitpflegeeinrichtungen, betreuten Wohneinrichtungen, Hospizen, Rehabilitationseinrichtungen und Seniorenheimen dürfen ihre Angehörigen nur besuchen, falls die ärztliche Leitung der Einrichtung ihre Einwilligung dazu gibt.

Ältere Menschen oder Personen, die an chronischen Krankheiten oder Mehrfacherkrankungen leiden, sind dringlich dazu angehalten, ihr Zuhause nur im Falle äußerster Notwendigkeit zu verlassen und, sollte dies doch erfolgen müssen, immer einen Abstand von einem Meter zu anderen Personen einzuhalten.

Menschen mit Symptomen eines Atemwegsinfekts oder Fieber über 37,5 Grad sollten zu Hause bleiben, ihre Kontakte nach außen so weit als möglich einschränken und ihren Hausarzt oder ihre Hausärztin anrufen. Diese werden nach einer ersten Überprüfung eventuelle Verdachtsfälle an die zuständigen Stellen im Südtiroler Gesundheitsbetrieb weiterleiten. Für allgemeine Informationen steht auch die Grüne Nummer 800 751 751 täglich von 8.00 bis 20.00 Uhr zur Verfügung.

Personen, denen häusliche Isolation (Quarantäne) auferlegt wurde oder die positiv auf das Virus getestet wurden, dürfen ihre Wohnung oder ihren Wohnsitz nicht verlassen.

Vollständiges Dekret 

Informationen:

Grüne Nummer 800 751 751 von 8.0 bis 20.00 Uhr

Laufend aktualisierte Homepage www.provinz.bz.it/coronavirus

Bezirk: Bozen