Von: mho
Rom – Die römische Abgeordnetenkammer hat am Donnerstag das Haushaltsgesetz 2018 genehmigt. Dieses enthält eine Reihe von familienpolitischen Maßnahmen. Die Südtiroler Kammerabgeordnete Renate Gebhard verweist dabei insbesondere auf die Anhebung der Steuerfreibeträge für zu Lasten lebende Kinder, auf die Anerkennung von Erziehungszeiten für Frauen mit den Voraussetzungen für den sozialen Pensionsvorschuss und auf die Verlängerung des „Bonus Bebè“.
Das Haushaltsgesetz der italienischen Regierung für das Jahr 2018 sieht eine Reihe von Maßnahmen zur Steigerung der Geburtenrate sowie zur Förderung und Unterstützung von Familien vor. „Neben dem bestehenden einmaligen, einkommensunabhängigen Bonus von 800 Euro für werdende Mütter, dem Kinderbetreuungsbonus in der Höhe von 1.000 Euro jährlich und den Kinderbetreuungsgutscheinen gibt es einige Neuerungen“, erklärt die SVP-Kammerabgeordnete Renate Gebhard. Und zwar hinsichtlich der Steuerfreibeträge für zu Lasten lebende Familienmitglieder, hinsichtlich der Anerkennung von Erziehungszeiten für die Rente und hinsichtlich des Babybonus (Bonus Bebè).
Steuerfreibeträge auf 4.000 Euro angehoben
„Jahre lang haben wir darum gekämpft, nun wird die Obergrenze für Steuerfreibeträge für zu Lasten lebende Kinder von bisher 2.840,51 Euro (ehemaligen 5 Mio Lire) auf 4.000,00 Euro angehoben“, erläutert Renate Gebhard, der diese Maßnahme bereits seit Beginn der Amtsperiode ein großes Anliegen ist. „Damit werden nicht nur Familien stärker unterstützt, sondern vor allem auch jene fleißige Studentinnen und Studenten nicht länger bestraft, die neben Schule und Universität etwas dazuverdienen“, so die Südtiroler Parlamentarierin. Die neue Obergrenze für Steuerfreibeträge gilt für zu Lasten lebende Kinder bis zum Alter von 24 Jahren.
Ein Jahr pro Kind für die Rente
Mit der Aktion „Danke Mami“ haben die Südtiroler Frauen- und Familienorganisationen unter der Federführung der SVP-Frauenbewegung im Jahr 2010 knapp 110.000 Unterschriften für die Anerkennung der Erziehungs- und Pflegezeiten für die Rente gesammelt. „Nach sieben Jahren wird unser Anliegen nun ein Stück weit umgesetzt“, erklärt Gebhard, die sich laut eigener Aussage seit ihrer Wahl in die Abgeordnetenkammer 2013 für die Umsetzung dieses Vorschlages zur Unterstützung von Müttern einsetzt und einen entsprechenden Gesetzesentwurf eingebracht hat, dem im Haushalt 2018 teilweise Rechnung getragen wird.
„Es ist ein erster Schritt: Diese Maßnahme wird zunächst nur für jene Frauen gelten, welche die Voraussetzungen (bestimmte Berufskategorien) für den sogenannten sozialen Pensionsvorschuss (sog. “Ape Sociale”) erfüllen“, betont Gebhard. Ihnen wird ein Jahr Erziehungszeit pro Kind (für maximal 2 Kinder) für die Rente anerkannt. „Darauf können wir aufbauen“, zeigt sich Gebhard zuversichtlich, in den nächsten Jahren eine Erweiterung der anerkannten Monate und eine Ausdehnung der Anerkennung von Erziehungs- und Pflegezeiten auf alle Mütter erreichen zu können.
Neue Regeln für den Babybonus
Mit dem Haushaltsgesetz verlängert wurde auch der sogenannte „Bonus Bebè“. „Dabei gibt es jedoch einige wesentliche Änderungen“, erklärt Renate Gebhard. Der Babybonus für Familien mit einem Einkommen unter 25.000 Euro laut ISEE kann ab 2018 nur mehr bis zum ersten Lebensjahr des Kindes beantragt werden und leider nicht mehr bis zum dritten wie bisher. Der monatliche Beitrag von 80 Euro ist dabei für das nächste Jahr bestätigt worden. „Die Anträge können dabei wie bisher über die Patronate oder über die Internetseite des Nationalen Fürsorgeinstitutes bzw. telefonisch über das Contact Center des NISF eingereicht werden“, erklärt Renate Gebhard, die darauf baut, dass die Massnahme für 2019 wieder eingeführt werden wird.