Von: Lukas Unterkofler
Rom – Von günstigeren Bußgeldern bis zu neuen Vorschriften für E-Bikes und E-Scooter: Der Ministerrat in Rom hat Änderungen an der Straßenverkehrsordnung genehmigt. Auch Berufskraftfahrer dürfen künftig länger am Steuer sitzen.
Der italienische Ministerrat hat Änderungen an der Straßenverkehrsordnung auf den Weg gebracht. Geplant sind unter anderem niedrigere Bußgelder, kürzere Fristen für die Zustellung von Strafzetteln und neue Vorschriften für bestimmte Elektrofahrzeuge. Zudem soll die Altersgrenze für Berufskraftfahrer von 68 auf 70 Jahre steigen. Ziel der Reform ist es, die Regeln zu vereinfachen, ohne bei gefährlichem Verhalten im Straßenverkehr nachzulassen.
Bußgelder sinken, Fristen werden kürzer
Eine wichtige Neuerung betrifft die Geldstrafen. Die automatische, alle zwei Jahre vorgesehene Anpassung an die Inflation wird ausgesetzt, zudem sollen die Beträge abgerundet werden. So sinkt die Mindeststrafe von 26 auf 25 Euro, jene von 42 auf 40 Euro. Bußgelder von 83 beziehungsweise 87 Euro werden auf 80 Euro reduziert.
Auch bei der Zustellung von Strafzetteln gibt es Änderungen: Wird ein Verstoß aus der Ferne festgestellt und der Fahrer nicht unmittelbar angehalten, sollen die Gemeinden nur noch 45 statt bisher 90 Tage Zeit haben, um den Bescheid zu verschicken.
Führerschein und Fahrzeugschein müssen künftig nicht mehr in Papierform mitgeführt werden. Die Ordnungskräfte sollen die Dokumente bei Kontrollen elektronisch überprüfen können. Härter geht der Gesetzgeber hingegen gegen Fahrzeuge ohne Versicherung vor: Für sie ist ein zeitlich unbefristetes Fahrverbot vorgesehen.
Neue Vorschriften für E-Bikes und E-Scooter
Auch für die Elektromobilität sind Änderungen geplant. Besonders leistungsstarke Elektrofahrräder, die nicht als gewöhnliche Fahrräder mit Tretunterstützung gelten, sollen künftig eine Helmpflicht und ein Kennzeichen benötigen. E-Scooter dürfen nicht so genutzt werden, dass sie Fußgänger gefährden oder behindern.
Motorradfahrer sollen bei Unfällen oder Staus auf Autobahnen außerdem den Pannenstreifen benutzen dürfen.
Eine weitere Neuerung betrifft den Güter- und Personenverkehr: Die Altersgrenze für das berufliche Lenken von Lastwagen und Bussen soll von 68 auf 70 Jahre angehoben werden. Voraussetzung sind Überprüfungen im Zwei-Jahres-Rhythmus.
Strengere Regeln bei Versicherung und Behindertenparkplätzen
Für ausländische Fahrer, die länger als 30 Tage in Italien unterwegs sind, soll die Versicherungspflicht nach italienischen Vorschriften gelten. Außerdem sind Maßnahmen vorgesehen, um ausländische Verkehrssünder leichter zur Zahlung offener Bußgelder zu verpflichten.
Die Gemeinden sollen sich verpflichtend einer nationalen Plattform für Parkausweise von Menschen mit Behinderung anschließen. Damit sollen die Ausweise landesweit anerkannt und die Zufahrt zu verkehrsbeschränkten Zonen erleichtert werden. Gemeinden, die sich nicht beteiligen, dürfen bestimmte Verstöße im Zusammenhang mit Behindertenparkplätzen und verkehrsbeschränkten Zonen nicht mehr mithilfe automatischer Kontrollsysteme feststellen.
Kritik kommt vom Verbraucherschutzverband Codacons. Niedrigere Bußgelder allein würden die Verkehrssicherheit nicht verbessern, argumentiert die Organisation. Entscheidend seien vor allem mehr Kontrollen vor Ort.




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