Von: Redaktion Südtirol News
Bozen – Das Land regelt die Feststellung von Behinderungen und die finanziellen Leistungen für Menschen mit Zivilinvalidität, Zivilblindheit, Zivilgehörlosigkeit und Taubblindheit in einem neuen Landesgesetz.
Die Landesregierung hat dem entsprechenden Entwurf, vorgelegt von Soziallandesrätin Rosmarie Pamer, am 9. Oktober zugestimmt. Nötig geworden war die Neuregelung aufgrund geänderter staatlicher Vorgaben: Mit dem gesetzesvertretenden Dekret 62/2024 wird eine neue Definition von Behinderung eingeführt, deren Feststellung neu geregelt und das Recht auf die Ausarbeitung eines Lebensprojektes eingeführt. Die neue staatliche Regelung stützt sich auf die UN-Konvention für Menschen mit Behinderungen und tritt mit Jänner 2027 in Kraft. Darum muss auch die entsprechende Regelung auf Landesebene (Ersetzen des Landesgesetzes 46/1978 und Anpassung des Inklusionsgesetzes 7/2015) angepasst werden.
“Menschen mit Behinderungen verdienen jegliche Unterstützung, um ihren Alltag so selbstständig wie möglich meistern zu können. Wir schaffen nun einen sicheren Rechtsrahmen, um auch künftig Akzente zur Förderung der Inklusion und der Teilhabe setzen zu können”, betont Landesrätin Pamer.
Feststellung der Behinderung durch Bewertungsteam
Mit dem neuen Landesgesetz erfolgt die Feststellung der Behinderung durch ein Bewertungsteam, das beim Dienst für Rechtsmedizin des Südtiroler Sanitätsbetriebes eingerichtet wird. Das entsprechende Verfahren dazu wird durch eine ärztliche Bescheinigung eingeleitet. “Die Feststellung einer Behinderung erfordert eine fundierte medizinische Bewertung nach klaren und einheitlichen Kriterien. Der Dienst für Rechtsmedizin des Südtiroler Sanitätsbetriebes übernimmt dabei eine zentrale Aufgabe und gewährleistet eine fachlich fundierte Grundlage für die Anerkennung der Behinderung”, sagt Gesundheitslandesrat Hubert Messner.
Beibehalten wird die Möglichkeit, Beschwerde gegen das Ergebnis der Feststellung einzulegen. Neben der Feststellung der Behinderung wird auch die finanzielle Unterstützung für Zivilinvaliden neu geregelt. Wie bisher sind weiterhin Renten für Personen mit vollständiger Zivilinvalidität, mit vollständiger Blindheit oder mit Blindheit mit Restsehvermögen sowie mit Gehörlosigkeit, Begleitgeld für Personen mit vollständiger Zivilinvalidität sowie Begleitgeld, Ergänzungszulage und Sonderzulage für Personen mit vollständiger Blindheit oder mit Blindheit mit Restsehvermögen ebenso wie die Kommunikationszulage für Personen mit Gehörlosigkeit vorgesehen. Die entsprechenden Kriterien und Modalitäten für die Gewährung und Auszahlung der Leistungen werden über einen eigenen Beschluss der Landesregierung festgelegt. Für Personen über 70 Jahren mit Pflegebedarf gelten die bisherigen Regelungen, weil hierzu auf staatlicher Ebene die Neuregelung noch aussteht.
Lebensprojekt für mehr Lebensqualität und Teilhabe
Eingeführt wird auch das Lebensprojekt: Im August war bereits die Entscheidung getroffen worden, an der Erprobungsphase teilzunehmen. Beim so genannten Lebensprojekt handelt es sich um einen “individualisierten, personalisierten und partizipativen Plan”, mit dem basierend auf den Wünschen, Erwartungen und Präferenzen des oder der Betroffenen darauf hingearbeitet wird, die Lebensqualität zu steigern und eine chancengleiche Teilhabe am Alltag zu ermöglichen. Erarbeitung und Umsetzung werden von einem Team begleitet. Mit Anfang des Jahres wird das Lebensprojekt in ganz Italien eingeführt.
Nach der Genehmigung des Beschlusses in der Landesregierung wurde der Gesetzentwurf dem Landtag übermittelt. Dort erfolgt die Behandlung im zuständigen Gesetzgebungsausschuss und voraussichtlich Anfang Dezember im Plenum. In die Erarbeitung des Gesetzentwurfs des Landesamtes für Menschen mit Behinderungen wurden die Landesämter für Prävention, Gesundheitsförderung und öffentliche Gesundheit, für Gesundheitsbetreuung und für Gesetzgebung, die Agentur für soziale und wirtschaftliche Entwicklung, das Ressort Gesundheitsvorsorge und Gesundheit, der Dienst der Rechtsmedizin des Südtiroler Sanitätsbetriebes, der Dachverband für Soziales und Gesundheit, der Sozialbeirat des Landes, der Rat der Gemeinden und das Ministerium für Menschen mit Behinderungen einbezogen.




Aktuell sind 0 Kommentare vorhanden
Kommentare anzeigen