Von: mk
Bozen – Lehrlingen und Berufsfachschülern soll auch in Corona-Zeiten der Weg zum Lehrabschluss nicht verschlossen bleiben. Davon sind die Bildungslandesräte Philipp Achammer und Giuliano Vettorato überzeugt. Sie haben daher eine Sonderregelung für die diesjährigen Lehrabschluss- und Diplomprüfungen vorgeschlagen, der die Landesregierung heute zugestimmt hat.
Für Abschlussprüfungen bis Ende Jänner 2021
“Die Aussetzung der didaktischen Aktivitäten im Anwesenheitsmodus betrifft natürlich auch unsere Berufsbildung”, betont Landesrat Achammer. “Während der theoretische Berufsschulunterricht für die Lehrlinge nur in Form von Fernunterricht abgewickelt werden kann, war Praxisunterricht in den vergangenen Monaten überhaupt nicht möglich.” Dieser Einschränkung trage man Rechnung, indem bei der Lehrabschlussprüfung jene Kompetenzen geprüft werden, die in Schule und Betrieb bis zum 4. März 2020 erworben wurden, erklärt Landesrat Achammer, sofern der für den jeweiligen Lehrberuf repräsentativste Arbeitgeberband damit einverstanden ist. Im Sinne des heutigen Beschlusses gilt diese Sonderregelung für die Kandidaten und Kandidatinnen, die in Schuljahr 2019/20 die Abschlussklasse der Berufsschule besucht haben und bis zum 31. Jänner 2021 zur Lehrabschlussprüfung antreten.
Abschlüsse für Gärtner und Floristen im Juni
Nach Auskunft der Deutschen Bildungsdirektion sind für den Juni 2020 Abschlussprüfungen für die Lehrberufe der Gärtner und Floristen geplant, weil die Prüfungen in diesen Lehrberufen großteils im Freien stattfinden. Alle anderen Lehrabschlussprüfungen an den deutsch- und italienischsprachigen Berufsschulen sind auf den Herbst 2020 verschoben worden. “Der Grund dafür ist, dass in den meisten Berufen vor der Prüfung Vorbereitungseinheiten in den Werkstätten notwendig sind, die aus Sicherheitsgründen nicht durchgeführt werden können”, erklärt der Landesrat. Zudem sei die Prüfungsvorbereitung in den Betrieben der meisten Sektoren in den vergangenen Monaten zu kurz gekommen. “Den Verantwortlichen der Bildungsdirektionen und den Schulführungskräften sei es wichtig, alle Berufe gleich zu behandeln”, unterstreicht Achammer.
Diplompüfungen: Praktikumsbewertung ausgesetzt
Der Beschluss betrifft zudem die Diplomprüfungen der Berufsfachschülerinnen und Berufsfachschüler: Sofern das Betriebspraktikum mehr als 20 Prozent des Jahresunterrichts ausmacht, braucht es normalerweise für die Zulassung zur Diplomprüfung eine positive Bewertung des Praktikums. Wegen der Aussetzung der didaktischen Aktivitäten an den Schulen und auch der vorgesehenen Betriebspraktika wird die Praktikumsbewertung im laufenden Schuljahr nicht vorgenommen.