Von: ka
Bozen – „Der damalige deutsche Abgeordnete zum römischen Parlament, Dr. Eduard Reut-Nicolussi, berichtet in seinen Memoiren über ein besonderes Verbot in der Zeit des Faschismus, welches heute wieder eine seltsame Wiederkehr feiert: „Am 8. August 1923 erschien das Verbot des Namens Tirol. Ebenso war es in Zukunft untersagt, für unser Land den Namen ‚Südtirol‘ oder ‚Deutsch-Südtirol‘, für seine Bewohner die Namen ‚Tiroler‘ oder ‚Südtiroler‘ und ‚andere gleichwertige und ähnliche‘ zu gebrauchen. Nur der Name ‚Alto Adige‘ sollte gestattet sein“, so Roland Lang.
„Die deutschen Abgeordneten Südtirols, Dr. Reut-Nicolussi, Dr. Tinzl, Dr. Walther und Toggenburg protestierten am 15. August 1923 in einem offenen Brief an ihre Wähler. Sie schrieben: „An unsere Landsleute, die Südtiroler, an alle Freunde Tirols! Die Präfektur Trient hat den Gebrauch des Namens Südtirol und Südtiroler, Tirol und Tiroler für unser Heimatland und für unsere Volksgenossen unter Strafe gestellt. … Es bleibt uns heute nichts, als Abschied zu nehmen vom heiligen Namen Tirol, bis auch auf uns Entrechtete wieder die Sonne wahrer völkerversöhnender Gerechtigkeit herniederstrahlen wird.“ Und dann bekräftigten die Abgeordneten: „wir bleiben, was wir sind!“ (Aus: Reut-Nicolussi: „Tirol unterm Beil“, München 1928, S. 127)“, erzählt Roland Lang.
„In der Folge wurde der Unterzeichner Dr. Eduard Reut-Nicolussi aus der Anwaltsliste gestrichen und musste 1927 nach Österreich fliehen, weil ihm die Faschisten bereits nach dem Leben trachteten. Der heutige Landeshauptmann Arno Kompatscher riskiert im Gegensatz zu den damaligen Abgeordneten überhaupt nichts. Umso unverständlicher ist sein ständiges Einknicken vor den Wünschen Roms und seine dienstfertige Mithilfe bei der Verwendung der Bezeichnung „Alto Adige“, die unbestritten faschistisch belastet ist“, abschließend Roland Lang.