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Energiepreis-Schock: ASGB fordert rasche Entlastungsmaßnahmen

Montag, 12. Oktober 2026 | 12:10 Uhr

Von: Redaktion Südtirol News

Bozen – Der Autonome Südtiroler Gewerkschaftsbund (ASGB) begrüßt die Ankündigung von Landeshauptmann Arno Kompatscher, den Landeshaushalt 2027 verstärkt auf soziale Gerechtigkeit und die Stärkung der Kaufkraft auszurichten. Angesichts der angespannten internationalen Lage und der Gefahr weiterer erheblicher Energiepreissteigerungen fordert der ASGB jedoch bereits jetzt konkrete Maßnahmen, um Familien, Arbeitnehmer und Rentner vor zusätzlichen finanziellen Belastungen zu schützen.

„Wir teilen ausdrücklich das Ziel der Landesregierung, den Landeshaushalt 2027 sozialer zu gestalten. Die Ankündigung des Landeshauptmanns ist ein wichtiges Signal. Entscheidend wird allerdings sein, welche konkreten Maßnahmen daraus entstehen und wie schnell diese bei den Menschen ankommen“, erklärt ASGB-Vorsitzender Tony Tschenett.

Die Entwicklung auf den Energiemärkten gebe jedenfalls Anlass zur Sorge. Bereits mit Oktober seien die Strompreise im geschützten Markt für besonders schutzbedürftige Kunden deutlich gestiegen. Weitere Preissteigerungen könnten die Kaufkraft der Südtiroler Haushalte erheblich belasten. “Viele Arbeitnehmer und Rentner müssen schon heute genau rechnen, wie sie mit ihrem Einkommen über die Runden kommen. Eine neuerliche Teuerungswelle würde ihre finanzielle Situation weiter verschärfen. Deshalb müssen wir rechtzeitig handeln und dürfen nicht erst reagieren, wenn die nächste Kostenlawine bereits über die Haushalte hereingebrochen ist”, so Tschenett.

“Unbürokratische Einmalzahlung für Familien”

Als erste Maßnahme schlägt der ASGB eine einmalige finanzielle Unterstützung für Familien vor, die bereits das Landeskindergeld beziehen. Die notwendigen Daten lägen der Landesverwaltung vor, weshalb eine Auszahlung ohne zusätzliche Ansuchen rasch und unbürokratisch erfolgen könnte.

„Gerade Familien mit Kindern sind von steigenden Energie- und Lebenshaltungskosten besonders betroffen. Hier verfügt das Land bereits über ein funktionierendes Instrument, das genutzt werden sollte. Es wäre nicht nachvollziehbar, die Betroffenen erneut durch aufwendige bürokratische Verfahren zu schicken, wenn die Voraussetzungen bereits überprüft wurden“, betont Tschenett.

“Entlastungsbonus nach dem Vorbild von 2022 wieder einführen”

Darüber hinaus spricht sich der ASGB für die Wiedereinführung eines allgemeinen Entlastungsbonus nach dem Vorbild des Jahres 2022 aus. Damals hatte die Landesregierung eine einmalige Unterstützung von 500 Euro für anspruchsberechtigte Haushalte beschlossen, um die Folgen der Teuerungswelle abzufedern. Voraussetzung war unter anderem ein ISEE-Wert von höchstens 40.000 Euro.

Der ASGB schlägt vor, einen solchen Bonus erneut vorzusehen und die ISEE-Grenze auf 46.000 Euro anzuheben. Dieser Schwellenwert gelte seit Anfang 2026 bereits beim Landeskindergeld. Auf diese Weise könnten auch Arbeitnehmerhaushalte und Rentner berücksichtigt werden, die zwar nicht zu den einkommensschwächsten Bevölkerungsgruppen gehören, durch die hohen Lebenshaltungskosten aber zunehmend unter Druck geraten. “Wie schon 2022 sollten die Leistungen für Familien mit minderjährigen Kindern und für die übrigen Haushalte aufeinander abgestimmt werden, um Doppelzahlungen zu vermeiden.”

Mietbeiträge: “Zugang erleichtern und Unterstützungsbeträge erhöhen”

Dringenden Handlungsbedarf sieht der ASGB auch bei den Beiträgen für Miete und Wohnungsnebenkosten. Die wirtschaftlichen Zugangskriterien müssten grundlegend überprüft und an die heutigen Lebenshaltungskosten angepasst werden, damit wieder mehr Südtiroler Anspruch auf diese Unterstützung erhalten.

Gleichzeitig müssten die tatsächlich ausbezahlten Beiträge spürbar erhöht werden. „Die Wohnkosten gehören zu den größten finanziellen Belastungen der Südtiroler Haushalte. Es reicht deshalb nicht aus, lediglich den Kreis der Anspruchsberechtigten zu erweitern. Die Unterstützung muss auch in einer Höhe ausbezahlt werden, die den Betroffenen tatsächlich weiterhilft“, unterstreicht Tschenett.

“Kürzung des Pendlergeldes rückgängig machen”

Unverständlich ist für den ASGB die in diesem Jahr beschlossene Kürzung des Pendlergeldes um 250 Euro je Beitragsstufe. “Ausgerechnet in einer Zeit hoher Treibstoffpreise wurden damit jene Arbeitnehmer zusätzlich belastet, die für ihren Arbeitsweg auf das eigene Fahrzeug angewiesen sind. Dabei wird das Pendlergeld ohnehin nur unter bestimmten Voraussetzungen gewährt, insbesondere wenn öffentliche Verkehrsmittel nicht oder nur unter erheblich erschwerten Bedingungen genutzt werden können.”

Der ASGB fordert deshalb, die Kürzungen “unverzüglich rückgängig” zu machen und die Beiträge angesichts der gestiegenen Treibstoffkosten darüber hinaus anzuheben. „Wer täglich auf sein Auto angewiesen ist, um seiner Arbeit nachzugehen, hat vielfach keine Alternative. Diese Arbeitnehmer dürfen nicht auch noch durch gekürzte Beiträge zusätzlich belastet werden. Das Pendlergeld ist kein Privileg, sondern ein notwendiger Ausgleich für Menschen, die oft erhebliche Kosten auf sich nehmen müssen, um ihren Arbeitsplatz zu erreichen“, erklärt der ASGB-Vorsitzende.

“Soziale Ankündigungen müssen konkrete Wirkung zeigen”

Abschließend appelliert der ASGB an die Landesregierung, die angekündigte soziale Ausrichtung des Landeshaushalts 2027 mit konkreten und möglichst rasch wirksamen Maßnahmen zu unterlegen. Angesichts der drohenden zusätzlichen Belastungen müsse geprüft werden, welche Unterstützungen bereits vor dem kommenden Haushaltsjahr umgesetzt werden können.

„Südtirol verfügt über die finanziellen und politischen Gestaltungsmöglichkeiten, um seine Bürger gezielt zu entlasten. Diese Möglichkeiten müssen gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten genutzt werden. Unser Ziel muss sein, dass Arbeitnehmer, Familien und Rentner nicht immer größere Teile ihres Einkommens für Energie, Wohnen und Mobilität aufwenden müssen. Soziale Gerechtigkeit darf sich nicht auf Ankündigungen beschränken, sondern muss sich konkret in den Geldtaschen der Menschen bemerkbar machen“, so Tschenett abschließend.

Bezirk: Bozen

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