Von: importer
EU-Erweiterungskommissarin Marta Kos hat am Dienstag im EU-Parlament in Straßburg die lange erwarteten Vorschläge der EU-Kommission für eine weitere Erweiterung und dafür nötige Reformen der EU präsentiert. Kernpunkte sind eine verstärkte schrittweise Integration, die mit neuen Schutzklauseln verknüpft ist, und eine handlungsfähigere Union mit Mehrheitsentscheidungen in mehr Bereichen als bisher, etwa bei der Verhängung oder Verlängerung von Sanktionen.
Die Kommission will vor allem in strategischen Sektoren wie Energie, Verkehr, Digitalisierung und Verteidigung die graduelle Integration vorantreiben. Die Kandidaten sollen schrittweise Zugang zum EU-Binnenmarkt und zu Expertengruppen und EU-Agenturen erhalten. Wie sehr sie davon profitieren können, soll von ihren Fortschritten im Beitrittsprozess sowie in den betreffenden Politikbereichen und ihrer Anpassung an die Union abhängen. Bei Rückschritten im Reformprozess oder der Abkehr von europäischen Werten können Vorteile auch wieder zurückgeschraubt werden.
Österreich für graduelle Integration
Die Kommission will den Ablauf der graduellen Integration in jährlichen Dialogen mit den Kandidaten begleiten. Österreich setzt sich als stärkster Fürsprecher der Westbalkanländer seit vielen Jahren für eine stärkere graduelle Integration der Kandidatenländer ein. Außenministerin Beate Meinl-Reisinger (NEOS) hatte diesen Mai in einem Papier einen schrittweisen Zugang zum EU-Binnenmarkt für die Kandidatenländer gefordert, verknüpft mit konkreten Reformschritten. Auch Deutschland und Frankreich hatten zuletzt vor dem Sommer in einem gemeinsamen Papier erneut ähnliche, teils noch weitere Schritte verlangt.
Vor dem endgültigen Beitritt soll überprüft werden, ob die neuen Mitglieder tatsächlich bereit für die Teilnahme an den EU-Systemen und die Durchsetzung der EU-Prioritäten sind, mit Schwerpunkten auf Grenzschutz und Migration, Überwachung des Binnenmarkts oder Kontrollen im Bereich Landwirtschaft und Lebensmittelsicherheit. Auch auf die Länder zugeschnittene Übergangsregelungen etwa im Bereich der Landwirtschaft könnten eingesetzt werden.
Neue institutionelle Schutzklausel
Um schwerwiegenden Verstößen gegen die im EU-Vertrag verankerten Werte durch die Neuen vorzubauen, will die Kommission eine neue institutionelle Schutzklausel einsetzen. In schweren Fällen könnte sie zu einer Aussetzung des Stimmrechts führen. Vorgeschlagen wird auch, dass neue Mitglieder in ihren ersten Jahren in der Gemeinschaft nicht gegen EU-Beschlüsse zu künftigen Erweiterungen oder bilateralen Streitigkeiten abstimmen dürften. Auch das Artikel-7-Verfahren zu Verstößen gegen die Rechtsstaatlichkeit will die Kommission effektiver einsetzen, etwa mit fixen Zeitplänen. Zudem sollen die drei sektoralen Schutzmaßnahmen in den Bereichen Wirtschaft, Binnenmarkt sowie Justiz und Inneres, die bereits bei früheren Erweiterungen zum Einsatz kamen, länger aktiviert werden können.
Um mit mehr Mitgliedern handlungsfähig zu bleiben, muss sich auch die Union selbst reformieren: Dazu schlägt Brüssel vor, mehr Entscheidungen mit einer sogenannten qualifizierten Mehrheit zu fällen. Das heißt, 15 der 27 EU-Staaten müssten zustimmen und diese müssten zusammen auch mindestens 65 Prozent der Gesamtbevölkerung der EU repräsentieren. In vielen Bereichen gilt dies bereits. Die Kommission betont in ihren Vorschlägen, dass für mehr Mehrheitsentscheidungen die EU-Verträge nicht zwangsläufig geändert werden müssten. Das heißt auch, dass die EU-Staaten vor einer Anwendung nicht zustimmen müssten.
“Passerelle-Klauseln” für mehr Mehrheitsentscheidungen
Sie will dazu bestehende Mechanismen wie “Passerelle-Klauseln” und die verstärkte Zusammenarbeit nutzen. Die Passerelle-Klauseln ermöglichen es, Beschlüsse, die eigentlich einstimmig gefasst werden müssten, in bestimmten Fällen mit qualifizierter Mehrheit abzustimmen. Die Kommission will das etwa in Bereichen wie Sanktionen, Bekämpfung von Steuerbetrug und steuerlichen Maßnahmen in der Energiepolitik nutzen. Dabei sollen Schutzmaßnahmen wesentliche nationale Interessen garantieren, was insgesamt die Entscheidungsfindung effektiver machen und die Interessen der Mitgliedstaaten wahren solle.
Die Kommission empfiehlt außerdem die Anwendung der qualifizierten Mehrheit für die Eröffnung der Verhandlungskapitel und für Zwischenbeschlüsse in Beitrittsverhandlungen. Dies war in der Vergangenheit von zahlreichen Politikern wie Europaministerin Claudia Bauer (ÖVP) gefordert worden, um den Beitrittsprozess zu beschleunigen. Die endgültige Aufnahme eines Landes in die EU muss aber weiterhin von allen EU-Ländern und dem EU-Parlament gebilligt werden.
Neues EU-Budget auf Erweiterung vorbereitet
Auf die Finanzierung weiterer Erweiterungen ist die EU laut Kommission bereits gut vorbereitet: Die Vorschläge für das mehrjährige EU-Budget 2028-2034 würden künftige Erweiterungen mit einem Anpassungsmechanismus bereits einbeziehen. Genannt wird dabei das Instrument “Global Europe” und nach einem Beitritt die Teilnahme an den nationalen Plänen. Die schrittweise Einbindung der Kandidaten in EU-Programme würde auch die Finanzierung erleichtern.
“Die Zukunft Europas hängt von den Entscheidungen ab, die wir heute treffen. Die Erweiterung unserer Union ist ein geopolitisches Muss. Heute legen wir den Grundstein dafür, dass eine größere Union auch eine stärkere Union ist: widerstandsfähiger, effektiver und fest verankert in den Werten und Regeln, die uns ausmachen. Während die Beitrittskandidaten auf ihrem Reformweg voranschreiten, muss die EU bereit sein, sie aufzunehmen. Das bedeutet, unsere Institutionen vorzubereiten, unsere Politik an neue Gegebenheiten anzupassen und sicherzustellen, dass unser Haushalt unsere gemeinsamen Ambitionen widerspiegelt”, so Kommissionschefin Ursula von der Leyen laut Aussendung.
Die Vorschläge der Brüsseler Behörde werden von den EU-Staats- und Regierungschefinnen und -chefs bei ihrem Gipfel kommende Woche diskutiert. Die von der Kommissionspräsidentin in ihrer Rede zur Lage der Union Mitte September angekündigten Fahrpläne für die am weitesten fortgeschrittenen EU-Beitrittskandidaten Montenegro, Albanien, Moldau und die Ukraine sollen im Rahmen des jährlichen Erweiterungspakets am 28. Oktober veröffentlicht werden.
Bauer fordert kleinere Kommission
“Eine größere EU darf keine langsamere EU werden. Reformfortschritte dürfen nicht an unnötigen, rein politisch motivierten Blockaden scheitern. Ich bin froh, dass die Kommission nun endlich reagiert”, begrüßte Europaministerin Bauer die auch von ihr geforderten Mehrheitsentscheidungen im Beitrittsprozess. Aber: “Eine größere EU braucht eine kleinere Kommission. Wir brauchen schlankere Strukturen und schnellere Entscheidungen. Sparen im System muss auch in Brüssel gelten. Die EU-Verträge ermöglichen weniger Kommissare, diesen Spielraum müssen wir jetzt nutzen”, fordert sie.
“Das Ziel von Beitrittsverhandlungen muss die Vollmitgliedschaft für jene Länder bleiben, welche die Bedingungen dafür erfüllen. Es kann die Regierungen der Kandidatenländer aber am Weg dorthin zu Reformen ermutigen, wenn wir die Länder abhängig von ihren Fortschritten schrittweise in europäische Strukturen einbinden wie bestimmte Förderprogramme oder zum Beispiel auch den Binnenmarkt”, sagt ÖVP-EU-Delegationsleiter Reinhold Lopatka mit Blick auf die Westbalkanländer und vor allem Montenegro.




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