Von: mk
Bozen – Im Jahr 2001 war es in Genua am Rande des G8-Gipfels zu schweren Auseinandersetzungen zwischen der Polizei und Globalisierungsgegnern gekommen. Hierbei hatte die Polizei 500 Menschen verletzt, einen Demonstranten getötet, ein Schlafquartier der Demonstranten gestürmt, dort Menschen getreten, geschlagen und ihnen Knochen gebrochen. Anfang April 2017 verurteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg Italien für dieses Vorgehen und sprach in seinem Urteil von „Folter“. Der Gerichtshof erklärte, dass das italienische Strafrecht ungeeignet sei, solche Fälle von Folter zu verfolgen. Es sei ein „strukturelles Problem“, das behoben werden müsse.
Am 14. Juli 2017 trat nach zweijähriger Beratung in der römischen Abgeordnetenkammer und im Senat mit dem Gesetz Nr. 110 ein Paragraph (Artikel 613 bis) in dem italienischen Strafgesetzbuch in Kraft, welcher für die die Ausübung von Folter – auch durch Polizeibeamte – strenge Strafen bis zu zwölf Jahren Haft vorsieht. Dagegen gestimmt hatten die Abgeordneten der Lega Nord und der nationalistischen Partei „Fratelli d’Italia“.
Am 19. November 2019 erklärte der Lega-Generalsekretär Matteo Salvini auf einem Kongress der Polizeigewerkschaft SAP, dass er und seine Partei das Anti-Folter-Gesetz wieder abschaffen wollen. Am 13. Dezember 2019 bekräftigte er in einer öffentlichen Rede nochmals diesen Vorsatz. Das „sogenannte Verbrechen der Folter“ sei zu einer „Waffe in den Händen der Kriminellen“ geworden, welche Anzeigen gegen die Polizei erstatteten und zu „einer Schlinge um den Hals der Polizisten“. („Il Messaggero“ vom 14. Dezember 2919)
Der Südtiroler Heimatbund (SHB) warnt vor einem derartigen Weg zurück in ein strafrechtliches Mittelalter, den Matteo Salvini hier vorschlägt. „Die schrecklichen und nie gesühnten Folterungen Südtiroler politischer Häftlinge in den 1960er Jahren sollten uns alle eine Warnung sein“, erklärt Heimatbund-Obmann Roland Lang. Es liegen aus der damaligen Zeit erschütternde Briefe vor, die aus dem Gefängnis geschmuggelt worden waren. Man liest fassungslos, wozu damals uniformierte Folterknechte fähig waren. „Solche Untaten dürfen sich nicht wiederholen und daher ist strikt zu fordern, dass das Verbot der Folter und dessen strafrechtliche Verfolgung aufrecht bleiben muss“, schließt Lang.