Oskar Peterlini zum neuen Wahlgesetz

“Kein Grund zum Feiern”

Freitag, 09. Oktober 2026 | 16:12 Uhr

Von: Matthias Knapp

Bozen – „Es gibt keinen Grund, das neue Wahlgesetz zu feiern – weder aus demokratiepolitischer Sicht noch aus der Perspektive Südtirols. Die Mehrheitsprämie schwächt den politischen Einfluss kleiner Minderheiten. Zugleich wird mit dem Verzicht auf den Senatswahlkreis Bozen-Unterland eine historisch gewachsene und international verankerte Wahlkreisregelung aufgegeben“, zieht Oskar Peterlini, langjähriger Senator und Kenner der Südtiroler Autonomie, eine kritische Bilanz des vom italienischen Parlament verabschiedeten Wahlgesetzes. Dass auch die Südtiroler Vertreter dem Gesetz zugestimmt haben, bleibe bedenklich.

„Mehrheitsprämie schwächt kleine Minderheiten“

Mit der vorgesehenen Mehrheitsprämie werde der gewinnenden Koalition eine Mehrheit von 55 Prozent der Parlamentssitze gesichert, obwohl dafür bereits 42 Prozent der Stimmen ausreichen sollen. Der Koalition würden damit bis zu 70 Sitze in der Abgeordnetenkammer und 35 Sitze im Senat zusätzlich verschafft.

Peterlini erinnert in diesem Zusammenhang an das Acerbo-Gesetz von 1923, mit dem das faschistische Italien der stärksten politischen Kraft zwei Drittel der Parlamentssitze zusicherte. Die historischen Rahmenbedingungen seien zwar nicht gleichzusetzen, das demokratiepolitische Grundproblem bleibe jedoch bestehen: Eine durch das Wahlgesetz künstlich vergrößerte Mehrheit bilde den tatsächlichen Wählerwillen nicht mehr angemessen ab.

Für Südtirol habe dies konkrete Folgen. Bei einer Mehrheit von 55 Prozent der Sitze verliere die Stimme der wenigen Südtiroler Abgeordneten und Senatoren praktisch jedes Gewicht. In der Vergangenheit seien Südtirols Parlamentarier bei knappen Mehrheitsverhältnissen oft das Zünglein an der Waage gewesen und hätten entscheidende Fortschritte für die Autonomie erreichen können. Eine derart abgesicherte Mehrheit sei hingegen nicht mehr auf ihre Stimmen angewiesen und könne ihre Anliegen ohne politische Konsequenzen übergehen.

Was ist die neue internationale Note wert?

Besonders kritisch beurteilt Peterlini den Verzicht auf den bisherigen Senatswahlkreis Bozen-Unterland. Um diesen Schritt zu rechtfertigen, werde nun hervorgehoben, dass es erstmals gelungen sei, die Sitze Südtirols in der Abgeordnetenkammer durch eine internationale Note abzusichern.

Die neue Regelung sehe vor, dass Italien Österreich über Änderungen des Wahlgesetzes, soweit sie die Südtiroler Minderheit betreffen, in Kenntnis setzen solle. Damit stelle sich jedoch die Frage nach dem tatsächlichen rechtlichen und politischen Wert dieser Verpflichtung – und nach dem Preis, den Südtirol dafür bezahlt habe.

Denn der Senatswahlkreis Bozen-Unterland sei bereits international verankert gewesen. Die gesetzliche Regelung zu diesem Wahlkreis habe zu jenen Maßnahmen gehört, auf deren Grundlage Österreich 1992 die Streitbeilegung vor den Vereinten Nationen erklärte. „Ministerpräsident Giulio Andreotti hatte Österreich die Maßnahmen zur Durchführung des Autonomiepakets mit einer Note übermittelt. Damit wurde der internationale Streit beigelegt, den Österreich 1960 und 1961 in der Südtirolfrage vor den Vereinten Nationen aufgeworfen hatte. Umso mehr stellt sich die Frage, was von der neuen Note zu halten ist, wenn eine so grundlegende Regelung durch einen einzigen Abänderungsantrag im italienischen Parlament beseitigt werden kann und Österreich dieser Änderung zustimmt“, lautet Peterlinis Kritik.

Ein Sitz gegen die Vertretung eines ganzen Gebietes?

Ausgangspunkt der Reform seien zwei Sitze gewesen, deren Besetzung durch einen Vertreter der Südtiroler Minderheit nicht in jeder Hinsicht garantiert war: der Sitz im Senatswahlkreis Bozen-Unterland, dessen Bevölkerungsstruktur die Wahl eines italienischen Kandidaten begünstigte, sowie der dritte Sitz Südtirols in der Abgeordnetenkammer, für den eine regionale Sperre von 20 Prozent galt und der angesichts der Stimmenverluste der Südtiroler Volkspartei zunehmend gefährdet war.

Für Peterlini handelt es sich deshalb nicht einfach um einen Fortschritt bei der Absicherung der Minderheitenvertretung. Vielmehr seien zwei unterschiedliche Sicherungsprobleme gegeneinander ausgetauscht worden. Der mögliche Gewinn eines besser abgesicherten Sitzes in der Abgeordnetenkammer stehe dem Verlust einer eigenständigen Vertretung des gesamten Südens Südtirols einschließlich der Stadt Bozen im Senat gegenüber.

Der Eindruck dränge sich auf, dass ein persönlicher parlamentarischer Sitz höher gewichtet worden sei als die politische Vertretung eines ganzen Gebietes. Die Jubelmeldungen über die neue Note seien deshalb nicht angebracht: Eine diplomatische Verständigung sei nicht automatisch eine gleichwertige Garantie.

Wahlkreis Bozen-Leifers: „Zulasten der sprachlichen Vielfalt“

Kritik übt Peterlini auch an der neuen Wahlkreiseinteilung. Der Abgeordnete Alessandro Urzì könne sich über das Ergebnis freuen, weil es ihm gelungen sei, einen maßgeschneiderten Wahlkreis Bozen-Leifers durchzusetzen. Dieser weise eine erdrückende italienischsprachige Bevölkerungsmehrheit auf. Die Stimmen der Wählerinnen und Wähler deutscher oder ladinischer Muttersprache verlören damit weitgehend an politischem Gewicht, weil sie kaum mehr eine realistische Chance hätten, die Wahlentscheidung mitzubestimmen.

Ein ähnliches Problem sieht Peterlini im neuen Wahlkreis Meran, in dem die politische Repräsentation der verschiedenen Sprachgruppen im Süden Südtirols durch den neuen Zuschnitt ebenfalls geschwächt werde.

Geopfert worden sei vor allem ein Wahlkreis, der bislang der einzige im Süden Südtirols war, in dem ein Vertreter gewählt werden konnte, der alle Sprachgruppen gemeinsam repräsentierte. Dieses Modell sei für Südtirol zukunftsweisend gewesen.

„Ich durfte dieses Modell als Parlamentarier selbst verkörpern“, betont Peterlini. Er sei von Angehörigen der deutschen und ladinischen Sprachgruppe ebenso wie von italienischen Wählerinnen und Wählern mit breiter Zustimmung gewählt worden. Dies habe gezeigt, dass eine gemeinsame politische Vertretung über die Sprachgrenzen hinweg möglich sei und die Volksgruppen ihre Anliegen nicht ausschließlich getrennt voneinander vertreten müssten.

Dass das Unterland und das Überetsch künftig dem Wahlkreis Meran zugeordnet würden, sei kein Trost. Das Gebiet verliere damit seine eigenständige Vertretung im Senat. Hinzu komme ein weiterer Widerspruch: Die Gemeinde Leifers verbleibe als Teil der Bezirksgemeinschaft Überetsch-Unterland im territorialen Zusammenhang mit Bozen, werde wahlgeografisch aber mit der Landeshauptstadt zu einem eigenen Wahlkreis zusammengeführt. Damit werde auch das Prinzip der territorialen Einheit des Unterlandes durchbrochen.

Anstatt ein bewährtes Modell der sprachgruppenübergreifenden Vertretung weiterzuentwickeln und für die Zukunft abzusichern, werde es aufgegeben. Der Verlust betreffe nicht nur einen Senatssitz oder eine Wahlkreisgrenze, sondern auch ein politisches Modell, das für die Zusammenarbeit der Sprachgruppen in Südtirol beispielhaft gewesen sei.

Eine kritische Bilanz

Das neue Wahlgesetz stärke laut Peterlini künstlich erzeugte Mehrheiten, schwäche die politische Verhandlungsmacht kleiner Minderheiten und beseitige eine historisch bedeutsame Wahlkreisregelung. Für Peterlini bleibt deshalb die entscheidende Frage, ob Südtirols politische Vertretung, die Mitbestimmung aller Sprachgruppen und die tatsächlichen Einflussmöglichkeiten der Minderheit langfristig besser oder schlechter geschützt sind.

 

Bezirk: Bozen, Überetsch/Unterland

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