Von: Redaktion Südtirol News
Bozen – Nach der Reform der Ortspolizei auf Südtiroler Ebene ist nun auch die römische Regierung aufgefordert, das Rahmengesetz über die Organisation der Gemeindepolizei (7. März 1986, Nr. 65) zu überarbeiten und die Aufgaben und Befugnisse der Lokalpolizei an die veränderten Gegebenheiten anzupassen. Sicherheits-Landesrätin Ulli Mair sieht darin eine Bekräftigung der Bemühungen auf Landesebene, den Dienst weiterzuentwickeln und zu verbessern.
„Es ist zu begrüßen, dass nun auch auf Staatsebene Schritte gesetzt werden, um Aufgaben, Befugnisse und Rahmenbedingungen der Ortspolizei an die heutigen Anforderungen anzupassen”, betont Mair in ihrer Stellungnahme zur am 13. Oktober erfolgten Verabschiedung des Delegationsgesetzes im römischen Senat, mit dem die Rahmenbedingungen für die Reform des Gemeindepolizei-Gesetzes festgelegt wurden.
Innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten des Gesetzes muss die Regierung in Rom demnach die entsprechenden gesetzesvertretenden Dekrete ausarbeiten. Diese sollen unter anderem die dienstlichen Qualifikationen im Bereich der öffentlichen Sicherheit, den Versicherungs- und Rechtsschutz, den Zugang zu Datenbanken sowie die Bestimmungen zur Bewaffnung neu regeln. Vorgesehen ist eine einheitliche Regelung zu Bewaffnung und anderen Schutzinstrumenten, wie beispielsweise Bodycams.
“Die staatliche Reform bekräftigt damit die Bemühungen auf Landesebene, die Voraussetzungen für eine leistungsfähige, gut ausgestattete und professionell organisierte Ortspolizei zu verbessern”, zeigt sich Mair zuversichtlich. Entscheidend werde sein, die vorgesehenen Neuerungen konsequent umzusetzen und daraus konkrete Verbesserungen für die tägliche Arbeit der Ortspolizistinnen und Ortspolizisten abzuleiten.
„Wir werden diesen Prozess aufmerksam verfolgen und genau prüfen, welche neuen Spielräume sich daraus für Südtirol ergeben. Unser Ziel ist es, alle Möglichkeiten zu nutzen, um die Handlungsfähigkeit unserer Ortspolizei zu stärken und die Gemeinden bei der Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung bestmöglich zu unterstützen“, betont die Landesrätin.
Italienweit stehen derzeit etwa 60.000 Ortspolizisten im Einsatz, um die öffentliche Sicherheit auf lokaler Ebene zu gewährleisten. In Südtirol sind es 350. Da die Ortspolizei in die Zuständigkeit der Regionen fällt, betreffen die staatlichen Regelungen im Wesentlichen jene Bereiche, in denen Schnittstellen zu den staatlichen Sicherheitskräften bestehen. Das staatliche Gesetz enthält entsprechend auch eine Schutzklausel, die den besonderen Zuständigkeiten der autonomen Regionen und Provinzen Rechnung trägt.




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