Es geht um Vereinheitlichung

Neue Regeln für Südtirols Skigebiete

Freitag, 16. Oktober 2026 | 11:40 Uhr

Von: Redaktion Südtirol News

Bozen – Auf Vorschlag von Tourismuslandesrat Luis Walcher hat die Landesregierung in ihrer Sitzung vom 16. Oktober die Durchführungsverordnung für die Skigebiete genehmigt. “Mit der neuen Verordnung schaffen wir klare, zeitgemäße und einheitliche Regeln für die Bereiche Skifahren und Rodeln. Das erhöht die Sicherheit auf Skipisten, Loipen und Rodelbahnen und sorgt zugleich für transparente und effizientere Verfahren”, berichtet Landesrat Walcher.

Erstmals gilt nun die Verordnung auch für Langlaufloipen, Rodelbahnen und Rennrodelbahnen. Damit werden die Landesbestimmungen an die staatlichen Vorgaben angepasst. Auch die technischen Regeln für Skipisten und Pistenstangen wurden aktualisiert. Informationstafeln müssen künftig auf die geltenden Verhaltensregeln auf den Pisten hinweisen.

Bei dieser Gelegenheit wurden auch einige Artikel der Durchführungsverordnung über das Verfahren zur Errichtung eines Skigebiets neu formuliert. Diese fallen in den Zuständigkeitsbereich des Landesamtes für Umweltprüfungen, des Landesamtes für Seilbahnen und der Landesabteilung Natur, Landschaft und Raumentwicklung. Dabei werden die Verfahren an die neuen, in der Zwischenzeit in Kraft getretenen Landesbestimmungen angepasst.

Um Abläufe zu vereinfachen und Bürokratie abzubauen, übermitteln die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister die Unterlagen zur Errichtung der Skipisten künftig direkt an die Landesabteilung Forstdienst und die Agentur für Bevölkerungsschutz; die bisherige Weiterleitung über den Funktionsbereich Tourismus entfällt.

Bezirk: Bozen

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