Von: mk
Bozen – Der Regionalrat hat gestern den Gesetzentwurf zur Sammlung von 29 Regionalgesetzen und deren späteren Änderungen in ein einziges Gesetz mit 338 Artikel und zehn Anlagen genehmigt. Wie der zuständige Regionalassessor Josef Noggler erklärt, “hatte sich in den vergangenen 60 Jahren eine Menge von Bestimmungen angesammelt, die auch für Rechtsexperten nur noch schwer lesbar war.” Mitgrund war auch die teils veraltete Sprache. “Andererseits haben die Überlagerungen zwischen den Dutzenden Gesetzen dazu geführt, dass man häufig interpretieren musste, um zu verstehen, was tatsächlich vorgeschrieben ist”, so Noggler.
Wenn über Bürokratieabbau gesprochen werde, “so ist die vereinfachende Gesetzgebung einer der Hebel, an denen angesetzt werden muss”, zeigt sich der Regionalassessor überzeugt, darin seien sich Politik, Unternehmen und Bürger einig. “Und dieser Auftrag wurde gestern im Hinblick auf die Gemeindeordnung erfüllt”, sagt Noggler.
Dabei habe laut Noggler die Erstellung dieses Textes einer Mammutaufgabe entsprochen: “Als 2014 die Regionalregierung von Seiten des Regionalrates mit 41 Ja-Stimmen, drei Nein-Stimmen und drei Enthaltungen beauftragt wurde, einen solchen Einheitstext vorzulegen, waren drei Dinge klar. Erstens, dass auch der Regionalrat verpflichtet ist, seine Gesetzgebung zu vereinfachen. Zweitens, dass es nicht um eine inhaltliche Debatte gehen wird, sondern um die Verbesserung der Lesbarkeit bestehenden Rechts. Drittens, dass mit der Beauftragung durch den Regionalrat vor allem die zuständige Abteilung in der Regionalregierung in Verantwortung genommen wird.” Die Arbeit habe nicht nur Jahre, sondern auch die Kräfte der Juristen in Anspruch genommen.
In diesem Sinne dürfte es nicht verwundern, “dass einige Fraktionen, die der vom Regionalrat bestellten Vereinfachung zugestimmt haben, dies unter dem Vorbehalt machten, sich damit nicht unbedingt auch inhaltlich einverstanden zu erklären”, präzisiert der Regionalassessor. Somit sei es laut Noggler “ein wichtiges Zeichen der politischen Kohärenz im Regionalrat gewesen, dem zuerst bestellten und schließlich nun vorgelegten Entwurf zuzustimmen.” Was die inhaltlichen Fragen angehe, sei schließlich bereits 2014 die Abstimmung im Regionalrat erfolgt, eben das geltende Recht in ein “neues Kleid” zu legen. “Was von der Regionalregierung verlangt wurde, ist gestern geliefert worden. Für die Institutionen ist es wichtig, dass sie sich darauf verlassen können, dass Vereinbarungen eingehalten und nicht instrumentalisiert werden”, schließt Noggler.