Von: Matthias Knapp
Bozen – Wer 70 Jahre oder älter ist und eine Behinderung gemäß Gesetz 104/1992 nachweisen kann, erhält künftig auch ohne Einstufung das Pflegegeld der ersten Stufe. Dieser Maßnahme hat die Landesregierung auf Antrag von Soziallandesrätin Rosmarie Pamer am 25. September zugestimmt.
“Wir sind derzeit dabei, Maßnahmen umzusetzen, mit denen das Pflegegeld künftig schneller ausbezahlt werden kann. Einiges, wie der Einstufung von Amtswegen bei Demenzkrankheiten, läuft bereits, weitere Maßnahmen sind in Vorbereitung”, betont Landesrätin Pamer. Zudem sei es gelungen, die Anzahl er Einstufungsteams von 17 auf 21 aufzustocken und neue Räumlichkeiten für die Einstufung vor Ort ausfindig gemacht oder bereits in Betrieb genommen worden. Denn klar sei: “Der Pflegebedarf kommt oft unerwartet und schnell. Darum muss auch die Auszahlung des Pflegegeldes weiter beschleunigt werden.”
Die Bescheinigung einer Behinderung gemäß Art. 3 Absatz 3 Gesetz 104/92 bestätigt den Bedarf nach ständiger, kontinuierlicher und umfassender Betreuung. Darum hat die Arbeitsgruppe, bestehend aus Mitarbeitenden des Südtiroler Sanitätsbetriebes und der Abteilung Soziales, es als gerechtfertigt bewertet, allen über 70jährigen nach Vorlage der Bescheinigung automatisch die erste Pflegestufe zuzuweisen. Damit kann die Bearbeitungszeit für die Einstufungsteams wesentlich reduziert werden, wenn man bedenkt, dass diese Altersgruppe zahlenmäßig den größten Anteil der Antragstellenden auf das Pflegegeld ist. Die Neuerung gilt ab sofort. Alle, die bereits einen Antrag auf Pflegegeld der ersten Pflegestufe gestellt haben, über 70 Jahre alt sind und über die entsprechende Bescheinigung verfügen, sollen diese nachreichen, um damit auf einfacherem und schnellerem Weg zum Pflegegeld zu kommen.




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