Von: Sophia Molitor
Bozen – Als Landesgesetz Nr. 12 vom 24. September 2026 wurde die “Änderung des Landesgesetzes vom 10. Juli 2018, Nr. 9, ‚Raum und Landschaft'” am heutigen Donnerstag, 1. Oktober, im Amtsblatt der Region Nr. 40 (Beiblatt Nr. 4) veröffentlicht.
Der Südtiroler Landtag hatte damit im September einige wesentliche Änderungen des Landesgesetzes „Raum und Landschaft” genehmigt und Bestimmungen des staatlichen “Salva Casa”-Dekrets eingeführt. Vorgelegt worden waren die Änderungen von der Landesregierung auf Vorschlag von Landesrat für Raumentwicklung, Umwelt-, Natur-, und Klimaschutz Peter Brunner (LPA hat berichtet).
“Mit der Änderung des Landesgesetzes für Raum und Landschaft erfolgt keine Aufweichung der Raumordnung, sondern eine bessere Nutzung des Gebäudebestands und Anpassung an die Gegebenheiten des Landes”, betont Landesrat Peter Brunner. “Denn gute Raumordnung bedeutet, unsere Landschaft zu schützen und gleichzeitig den Menschen, die hier leben und arbeiten, praktikable Lösungen zu ermöglichen.”
Nach der Genehmigung durch den Landtag und der Ausfertigung durch den Landeshauptmann wurde das Landesgesetz Nr. 12/2026 am heutigen 1. Oktober, im Amtsblatt der Region Nr. 40 (Beiblatt Nr. 4) veröffentlicht. Es tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt, also morgen, Freitag, 2. Oktober 2026 in Kraft.
Zum besseren Verständnis der Bestimmungen wurde ein koordinierter zweisprachiger Einheitstext erstellt (Stand: 2. Oktober 2026), er die Änderungen am Landesgesetz Nr. 9/2018 beinhalt. Er kann für Interessierte in digitaler Form auf den Landeswebseiten zum Thema Raum und Landschaft eingesehen werden.




Aktuell sind 0 Kommentare vorhanden
Kommentare anzeigen