Senat befasst sich mit EU-Verpackungsverordnung

Recyceln reicht laut Unterberger nicht

Donnerstag, 24. September 2026 | 11:59 Uhr

Von: Matthias Knapp

Rom – Die europäische Verpackungsverordnung stellt Italien vor eine neue Herausforderung. Dies betont SVP-Senatorin und Vorsitzende der Autonomiegruppe, Julia Unterberger, in einer Aussendung.

Dabei gehe es nicht um das Recycling von Abfällen, bei dem Italien bereits beachtliche Ergebnisse erzielt habe, sondern darum, zu verhindern, dass ein Produkt überhaupt zu Abfall werde. Das bedeutet: weniger Material einsetzen, mehr wiederverwenden und Produkte herstellen, die länger genutzt werden können.

„Verpackungen sind unverzichtbar. Doch viel zu oft verwenden wir mehr Material, als tatsächlich notwendig wäre, oder Verpackungen, die nur für den einmaligen Gebrauch bestimmt sind und danach sofort zu Abfall werden“, betont Unterberger.

Die neuen europäischen Vorschriften setzen deshalb früher an: Überflüssige Verpackungen sollen reduziert, Gewicht und Volumen begrenzt, Wiederverwendung und Nachfüllsysteme gefördert und Verpackungen so gestaltet werden, dass sie länger im Wirtschaftskreislauf bleiben können.

Die Zahlen sind aufschlussreich: Italien recycelt im Durchschnitt mehr als 75 Prozent der in Verkehr gebrachten Verpackungen, gleichzeitig gehört das Land mit fast 220 Kilogramm Verpackungsabfall pro Einwohner zu jenen mit den höchsten Mengen.

„Genau diesen Schritt müssen wir nun schaffen: von einer Wirtschaft, die sehr gut darin geworden ist zu recyceln, hin zu einer Wirtschaft, die ebenso gut darin wird, weniger Abfall zu produzieren. Die neue europäische Verordnung, die am vergangenen 12. August in Kraft getreten ist und auf die das gestern im Senat verabschiedete Dekret folgt, darf nicht nur als neue umweltpolitische Verpflichtung betrachtet werden“, so die Senatorin.

Leider entstehe der Eindruck, dass die Regierung die Angelegenheit vor allem unter diesem Gesichtspunkt betrachte. Beleg dafür sieht Unterberger in einigen Bestimmungen dieses Gesetzesvorhabens, etwa die Regelung zur Kompostierbarkeit als Ausnahme von der allgemeinen Verpflichtung zur Recyclingfähigkeit.

„Stattdessen sollte diese europäische Verordnung als Anreiz verstanden werden, Produkte und industrielle Prozesse zu erneuern, den Verbrauch von Rohstoffen zu reduzieren und die Wettbewerbsfähigkeit des Produktionssystems zu steigern. Eine echte Kreislaufwirtschaft beginnt schließlich nicht erst dann, wenn wir etwas in den richtigen Abfallbehälter werfen. Sie beginnt viel früher: nämlich dann, wenn wir entscheiden, wie wir ein Produkt herstellen, wie wir es verpacken und wie lange wir es nutzen können“, so Unterberger abschließend.

Bezirk: Bozen

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