Von: importer
Die Störaktion von Pro-Palästinaaktivistinnen und -aktivisten bei der Eröffnung der Salzburger Festspiele im Sommer 2025 wird ein Fall für Gericht. Eine 36-Jährige und eine 57-Jährige aus der Gruppe müssen sich wegen Urkundenfälschung demnächst vor einem Richter verantworten, wie der Sprecher des Bezirksgerichts, Franz Mittermayr, der APA sagte. Ein Aktivist und eine weitere Teilnehmerin kamen mit einer Diversion davon. Der Protest hatte österreichweit für Aufsehen gesorgt.
Die vom Gericht angebotenen Diversionen seien seit “Mitte Oktober” rechtswirksam, sagte Mittermayr. Dabei seien Geldstrafen ausgesprochen worden. Im Fall der nach Paragraf 223 StGB angeklagten Frauen “werde die Hauptverhandlung schon bald ausgeschrieben”, teilte der Sprecher der APA mit. Sie hatten eine diversionelle Erledigung abgelehnt.
“Festspeiben”-Ausweise im Fokus der Anklage
Im Fokus der Anklage stehen Zutrittskarten mit der Aufschrift “Salzburger Festspeiben”, aus Sicht der Exekutive gefälschte Ausweise, für die Aktivistinnen und Aktivisten hingegen klar als Persiflage zu erkennen. Als Bühnenarbeiter verkleidet, mit den Ausweisen ausgestattet sowie durch Hilfe einer Ex-Mitarbeiterin hatten sich fünf Aktivistinnen und Aktivisten am 26. Juli vergangenes Jahr Zutritt zur Eröffnungsfeier in der Felsenreitschule verschafft.
Dort hatte die Gruppe durch Zwischenrufe sowie ausgerollte Banner mit Slogans wie “Stoppt den Völkermord” und “Free Gaza now” die Rede von Vizekanzler und Kulturminister Andreas Babler (SPÖ) gestört. Ein sechster – nicht mit einer derartigen “Zutrittskarte” ausgestatteter – Aktivist war ebenfalls beteiligt.
Der Festakt wurde daraufhin kurzzeitig unterbrochen, damit das Sicherheitspersonal die Demonstranten aus dem Raum bringen konnte. Nach ihrer Festnahme wurden die Aktivistinnen auf freiem Fuß angezeigt – unter anderem wegen Urkundenfälschung.
Festival schärfte bei Sicherheitsvorkehrungen nach
Das Sicherheitskonzept der Festspiele geriet daraufhin massiv in Kritik. Es folgten zusätzliche Securitys und weitere Sicherheitsvorkehrungen.
Bereits am 12. Mai war ein 39-Jähriger im Zuge des Verfahrens gegen die mittlerweile aufgelöste “Letzte Generation” vom Landesgericht Wien rechtskräftig zu einer Geldstrafe von 880 Euro (220 Tagessätze à vier Euro) wegen Urkundenfälschung und schwerer Sachbeschädigung verurteilt worden. Der frühere Klimaaktivist hatte sich ebenfalls an der Aktion in Salzburg gegen den Gaza-Krieg beteiligt, sein Fall war jedoch in Wien verhandelt worden. “Als jüdischer Mitbürger habe ich meine Verantwortung darin gesehen, auf das Thema aufmerksam zu machen”, sagte der Mann damals vor der Richterin.




Aktuell sind 0 Kommentare vorhanden
Kommentare anzeigen