Von: importer
Der deutsche Schauspieler und Musiker Jimi Blue Ochsenknecht ist am Donnerstag in der Neuauflage seines Betrugsprozesses am Landesgericht Innsbruck zu einer Geldstrafe bzw. Zusatzstrafe über 34.500 Euro verurteilt worden. Dem 34-Jährigen war vorgeworfen worden, im Jahr 2021 – nach einer mehrtägigen Geburtstagsfeier – eine Rechnung für ein Hotel im Tiroler Kirchberg von knapp 14.000 Euro nicht bezahlt zu haben. Und dies über mehrere Jahre.
Das Urteil war vorerst nicht rechtskräftig. Weder Staatsanwaltschaft noch Verteidigung gaben eine Erklärung ab. Der Reality-TV-Star war bei der rund einstündigen Verhandlung im Großen Schwurgerichtssaal wie angekündigt nicht anwesend. Es bestand auch keine Verpflichtung dazu. Die im Zuge der Causa nach einer ursprünglichen Diversion bereits bezahlten 18.000 Euro würden auf die nunmehrige Strafe angerechnet, erklärte Richterin Heide Maria Paul. Dies gelte auch für eine vom Amtsgericht München verhängte Geldstrafe sowie die Vorhaft, womit für Ochsenknecht noch 6.742 Euro zu bezahlen seien, führte Paul aus.
Der Angeklagte sei “jedenfalls nicht zahlungswillig gewesen”, begründete die Richterin in ihrer Urteilsbegründung den Schuldspruch wegen schweren Betrugs. “Ob er an sich zahlungsfähig war, spielt dabei keine große Rolle”, fügte sie hinzu. Faktum sei nämlich, dass die Rechnung “über Jahre nicht bezahlt worden ist”. Es sei zweifelsfrei so, dass sich der Angeklagte zum Zeitpunkt der Zahlung der Rechnung im Hotel “irgendwie rausgeschwindelt hat” und insgesamt “ein Täuschungsmanöver” veranstaltet habe. Zudem sei von Ochsenknecht mit einem “Vertrauensverhältnis gespielt worden”, das vor allem durch die Bekanntschaft des Hoteliers mit dessen Mutter bestanden habe.
Verteidiger sah “keinen Betrugsvorsatz”
Zuvor hatte Verteidiger Lukas Staffler in seinem Eingangs- und seinem Schlussplädoyer gänzlich anders argumentiert. Es habe “keinen Betrugsvorsatz” gegeben, zumal sein Mandant zum Zeitpunkt der gelegten Hotelrechnung “solvent gewesen ist”. Ochsenknecht habe das Hotel definitiv “nicht um dessen Leistungen bringen wollen”, erklärte Staffler. Darüber hinaus hätte es für den Hotelchef auch die Möglichkeit gegeben, mit der Mutter seines Mandanten in Kontakt zu treten, was jedoch nicht geschehen sei. Staffler beantragte einen Freispruch.
Die Versuche, Ochsenknecht als “zahlungsfähig und zahlungswillig darzustellen”, seien regelrecht “absurd”, brandmarkte hingegen die Staatsanwältin schließlich die Ausführungen des Ochsenknecht-Verteidigers. Die Zahlung sei “nicht einmal nach einem Exekutionstitel des Bezirksgerichts Kitzbühel erfolgt”. Auch sei der offene Betrag schließlich nicht von dem Schauspieler, sondern “von seiner Ex-Freundin bezahlt worden”, betonte die öffentliche Anklägerin und plädierte für eine “schuld- und tatangemessene Verurteilung”.
Auch der als Zeuge einvernommene Hotelier argumentierte in Richtung eines Betruges des 34-jährigen deutschen Schauspielers. “Ich vertraute auf sein Wort”, strich er heraus. Hätte er jedoch gewusst, dass die Rechnung so lange nicht bezahlt werden würde, hätte es diesen Vertrauensvorschuss keinesfalls gegeben. “Ich hätte dieselbe Leistung dann keinesfalls erbracht und hätte auch auf eine Vorauszahlung beharrt”, so der Zeuge. Im “Nachgang” wisse er jetzt mehr, auch weil er “mit einem Medienmanager” gesprochen habe, der ihm zutrug, dass Ochsenknecht damals “ordentliche Geldprobleme” gehabt habe.
Erster Betrugsprozess im Sommer 2025
Der erste Betrugsprozess gegen den Sohn von Schauspiellegende Uwe Ochsenknecht war im August 2025 am Landesgericht diversionell gegen eine auferlegte Zahlung einer Geldbuße von ebenjenen 18.000 Euro erledigt worden. Ochsenknecht bezahlte daraufhin das Geld in Raten. Letztlich gab aber das Oberlandesgericht Innsbruck (OLG) einer Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen die diversionelle Erledigung des Strafverfahrens statt, weshalb es zu einer Neuauflage bzw. Fortsetzung des Prozesses kam.
Causa im Jahr 2021
Ochsenknecht soll – nach einer mehrtägigen Geburtstagsfeier im Jahr 2021 mit zehn Personen – über mehrere Jahre die 14.000 Euro-Rechnung bei dem Hotel in Kirchberg nicht bezahlt haben. Zuvor war der Deutsche im Juni 2025 über einen europäischen Haftbefehl in Hamburg festgenommen worden, anschließend bezahlte er die offene Hotelrechnung. Ochsenknecht kam jedoch in Auslieferungshaft und wurde nach Innsbruck überstellt. Dort wurde zwar die Untersuchungshaft über ihn verhängt. Der Schauspieler wurde jedoch gegen eine Kaution in Höhe von 15.000 Euro und unter Auflagen auf freien Fuß gesetzt.




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