Campbell hat laut Gericht nichts von Malversationen gewusst

Naomi Campbell wehrt erfolgreich Vorwurf der Veruntreuung ab

Donnerstag, 01. Oktober 2026 | 16:27 Uhr

Von: importer

Topmodel Naomi Campbell ist erfolgreich juristisch gegen die Entscheidung einer britischen Aufsichtsbehörde vorgegangen, die ihr wegen mutmaßlicher Veruntreuung von Spendengeldern für fünf Jahre die Leitung von Wohltätigkeitsorganisationen untersagt hatte. Ein britisches Gericht befand am Donnerstag, in der von Campbell gegründeten Wohltätigkeitsorganisation Fashion for Relief habe es tatsächlich Missmanagement gegeben, die 56-Jährige sei aber darin nicht verwickelt gewesen.

Sie habe auch nichts davon gewusst. Campbells Anwälte hatten vor dem Gericht dargelegt, dass ein gefälschtes E-Mail-Konto verwendet worden war, um sich als das frühere Supermodel auszugeben.

Weniger als zehn Prozent der Ausgaben für Wohltätigkeit

Die britische Aufsichtsbehörde für gemeinnützige Organisationen hatte 2024 “mehrere Fälle von Fehlverhalten” bei Campbells Organisation festgestellt und verfügt, dass sie fünf Jahre lang keine Wohltätigkeitsorganisation mehr leiten dürfe. Nach Angaben der Prüfer wurden zwischen April 2016 und Juli 2022 nur 8,5 Prozent der Gesamtausgaben der Stiftung für wohltätige Zwecke verwendet.

Laut Campbell lagen der Entscheidung der Aufsichtsbehörde gegen sie aber “gefälschte Identitäten” zugrunde. Für den Missbrauch der Spendengelder wies sie jede Verantwortung zurück und legte Widerspruch ein. Zu der Gerichtsentscheidung, die Sperre gegen Campbell aufzuheben, erklärte die Aufsichtsbehörde nun, das Verbot sei auf Grundlage der damals verfügbaren Fakten getroffen worden. Das Gerichtsurteil erkenne an, dass die Kommission, Campbell und andere Opfer einer “raffinierten Täuschung” geworden seien.

Die Organisation Fashion for Relief, die 2005 von Campbell gegründet worden war, gibt es nicht mehr. Sie wurde bereits Anfang 2024 aufgelöst und aus dem Register der britischen Wohltätigkeitsorganisationen gestrichen.

Kommentare

Aktuell sind 0 Kommentare vorhanden

Kommentare anzeigen