Im Jahr 2025 war Ochsenknecht noch am Landesgericht erschienen

Ochsenknecht kommt nicht zu Prozess-Neuauflage in Innsbruck

Montag, 28. September 2026 | 16:00 Uhr

Von: importer

Die Neuauflage des Betrugsprozesses gegen den deutschen Schauspieler und Musiker Jimi Blue Ochsenknecht am Donnerstag am Landesgericht Innsbruck wird ohne den “Hauptdarsteller” über die Bühne gehen. Der 34-Jährige wird zu der für eine Stunde angesetzten Verhandlung, bei der es um eine nicht bezahlte Hotelrechnung in Höhe von rund 14.000 Euro geht, nicht erscheinen, bestätigte sein Anwalt Lukas Staffler der APA am Montag einen Online-Bericht der “Tiroler Tageszeitung”

Er habe im Namen seines Mandanten eine sogenannte Verzichtserklärung bei der zuständigen Verhandlungsabteilung des Gerichts vorgelegt. Staffler betonte, dass im Falle von Ochsenknecht keine Verpflichtung zur Teilnahme bestehe. Erstens werde seinem Mandanten nur ein “Vergehen” vorgeworfen und zweitens habe dieser bereits vollumfänglich ausgesagt und könne daher “nichts Neues” mehr beitragen.

Der erste Betrugsprozess gegen den 34-jährigen Sohn von Schauspiellegende Uwe Ochsenknecht war in einem Prozess im August 2025 am Landesgericht Innsbruck diversionell gegen eine auferlegte Zahlung einer Geldbuße über 18.000 Euro erledigt worden. Ochsenknecht bezahlte daraufhin das Geld in Raten. Letztlich erfolgte der Beschluss auf Einstellung des Verfahrens durch das Gericht. Dagegen erhob die Staatsanwaltschaft aber Beschwerde, die letztlich erfolgreich war. Das Oberlandesgericht Innsbruck (OLG) gab nämlich der Beschwerde gegen die diversionelle Erledigung des Strafverfahrens statt. Der OLG-Richtersenat entschied, dass die Verantwortung des Angeklagten und die geleistete Schadensgutmachung “nicht ausreichen, um daraus eine von Unrechtsbewusstsein getragene Verantwortungsübernahme abzuleiten”. Das heißt: Dem Deutschen wurde “mangelndes Unrechtsbewusstsein” attestiert. Eine solche Verantwortungsübernahme sei jedenfalls “Anwendungsvoraussetzung für die Einstellung des Strafverfahrens im Wege der Diversion”, verlautete es aus dem OLG Innsbruck. Es reichte dem Senat daher nicht aus, dass die Geldbuße bezahlt wurde.

Anwalt wird auf Freispruch plädieren, Ochsenknecht: “Bin kein Betrüger”

Er werde am Donnerstag in der Verhandlung jedenfalls auf Freispruch plädieren, kündigte Anwalt Staffler unterdessen an. Ochsenknecht übernehme zwar wie bereits bisher die Verantwortung, es sei im Strafverfahren bezüglich der Zahlungsflüsse einiges schiefgelaufen, aber: Sein Mandant habe zum relevanten und entscheidenden Zeitpunkt, nämlich als er quasi das Hotel betreten habe, keinen Betrugsvorsatz gehabt. Zudem sei er zu dem Zeitpunkt auch “solvent” gewesen und habe Einkünfte gehabt. Erst später hätten sich Zahlungsschwierigkeiten ergeben.

Von dem Reality-TV-Star selbst lag indes gegenüber der “TT” auch eine ähnlich gelagerte Stellungnahme vor: “Ich übernehme Verantwortung dafür, dass im Nachgang offensichtlich einiges schiefgegangen ist, und bedauere das auch. Gleichzeitig bin ich aber jedenfalls nicht mit einem Betrugsvorsatz in die Sache hineingegangen. Mir ist es ganz wichtig klarzustellen, dass ich kein Betrüger bin und ich mich auch nicht wie jemand verhalten wollte, der Kosten verursacht, obwohl er weiß, dass er sie nicht bezahlen kann.” Dem mit dem Kinderfilm “Die Wilden Kerle” bekannt gewordenen Deutschen drohten bei einer Verurteilung bis zu drei Jahre Haft.

Causa im Jahr 2021

Ochsenknecht soll – nach einer mehrtägigen Geburtstagsfeier im Jahr 2021 – über mehrere Jahre die 14.000 Euro-Rechnung bei einem Hotel in Kirchberg nicht bezahlt haben. Der Musiker hatte sich bei der letztjährigen Verhandlung in Innsbruck erklärt: “Ich will die Verantwortung dafür übernehmen, dass ich nicht bezahlt habe.” Zuvor war der Deutsche im Juni 2025 über einen europäischen Haftbefehl in Hamburg festgenommen worden, anschließend bezahlte er die offene Hotelrechnung. Ochsenknecht kam jedoch in Auslieferungshaft und wurde nach Innsbruck überstellt. Dort wurde zwar die Untersuchungshaft über ihn verhängt. Der Schauspieler wurde jedoch gegen eine Kaution in Höhe von 15.000 Euro und unter Auflagen auf freien Fuß gesetzt.

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