Von: Lukas Unterkofler
Bozen/St. Lorenzen – Die Landeskommission für Raum und Landschaft (LRL) hat sich in der Sitzung vom 15. Oktober mit einer Änderung des Landschaftsplans der Gemeinde St. Lorenzen befasst.
Die Änderung umfasst unter anderem die Eintragung eines Naturkorridors und einer Ruhezone: Konkret geht es bei dem Vorhaben um die geplante Grünbrücke am Kniepass. Dafür hat die Landeskommission für Raum und Landschaft grünes Licht gegeben.
Der Kniepass ist ein bedeutender Wildtierkorridor, an dem regelmäßig Wildtiere die Pustertaler Staatsstraße (SS 49) queren. Zum Schutz der heimischen Tierwelt und für mehr Sicherheit für die Verkehrsteilnehmenden wird dort in interdisziplinärer Zusammenarbeit die erste Grünbrücke Südtirols realisiert.
„Die Grünbrücke soll es Wildtieren ermöglichen, ihre natürlichen Lebensräume sicherer zu erreichen, und gleichzeitig dazu beitragen, Wildunfälle zu reduzieren. Damit das funktioniert, müssen wir nicht nur den Übergang selbst schaffen, sondern auch die angrenzenden Lebensräume langfristig sichern. Die Änderung des Landschaftsplans der Gemeinde ist ein wichtiges Signal für die weitere Umsetzung dieses Vorhabens“, betont der Landesrat für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz und Raumentwicklung Peter Brunner.
„In diesem Bereich werden jährlich zahlreiche Wildunfälle gemeldet“, berichtet der Bürgermeister von St. Lorenzen Martin Ausserdorfer. „Durch die Grünbrücke soll die Gefahr von Zusammenstößen zwischen Wildtieren und Fahrzeugen auf diesem Abschnitt reduziert, die Verkehrssicherheit erhöht und die ökologische Vernetzung verbessert werden.“
Damit die Grünbrücke langfristig ihre Funktion erfüllen kann, sieht die Änderung des Landschaftsplans die Ausweisung eines Naturkorridors und einer Ruhezone vor. Diese sollen die Verbindung zwischen den bestehenden Waldflächen und der Grünbrücke sichern und dafür sorgen, dass Wildtiere den Übergang möglichst ungestört erreichen können.
Ergänzend sind Anpassungen der Flächenwidmungen vorgesehen: Bestimmte landwirtschaftlich genutzte Flächen werden in Wald umgewidmet, um zusätzliche Verbindungen mit Sträuchern und kleinwüchsigen Bäumen zu schaffen. Dadurch sollen insbesondere auch kleinere Tierarten geschützte Wege zur Grünbrücke vorfinden. Für den Erhalt der landwirtschaftlichen Nutzung ist zugleich eine entsprechende Ausgleichsfläche vorgesehen. Zudem wird die bestehende landschaftliche Bannzone nördlich der SS 49 an den neuen Naturkorridor angepasst.
„Die geplanten Maßnahmen zeigen, dass eine wirksame Grünbrücke mehr braucht als eine sichere Querungsmöglichkeit über die Straße: Entscheidend ist, dass auch die angrenzenden Lebensräume langfristig erhalten und miteinander verbunden werden“, erklärt Konrad Stockner vom Landesamt für Landschafts- und Gemeindeplanung.
Mit dem positiven Gutachten der Landeskommission für Raum und Landschaft kann die Grundlage dafür im Landschaftsplan der Gemeinde geschaffen werden.




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