Benko wurde am Dienstag schuldig gesprochen

30 Monate Haft für René Benko wegen betrügerischer Krida

Dienstag, 22. September 2026 | 19:05 Uhr

Von: importer

Signa-Gründer René Benko ist am Dienstag am Landesgericht Innsbruck von einem Schöffensenat wegen betrügerischer Krida zu 30 Monaten unbedingter Haft verurteilt worden. Das Urteil betraf eine Schenkung in Höhe von 300.000 Euro an seine Mutter, für die bereits ein rechtskräftiger Schuldspruch des Obersten Gerichtshofes (OGH) bestand. Hinsichtlich einer Mietvorauszahlung von rund 360.000 Euro für eine Villa auf der Innsbrucker Hungerburg setzte es nun auch einen Schuldspruch.

Der OGH hatte bezüglich Letzterem einen Freispruch durch das Landesgericht Innsbruck im Oktober des vergangenen Jahres aufgehoben und nach Innsbruck zurückverwiesen. Darüber wurde nun am Dienstag verhandelt. Zudem musste die Gesamtstrafe neu festgesetzt werden. Im Oktober war Benko wegen Beeinträchtigung der Gläubigerinteressen noch zu zwei Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Nun setzte es sechs Monate mehr. Vom Vorwurf der Beeinträchtigung der Gläubigerinteressen wegen der Vorauszahlung von Betriebskosten – ein vergleichsweise äußerst geringer Betrag – wurde Benko hingegen freigesprochen. Hier sei die “innere Tatseite” nicht gegeben, so der Richter. Das Urteil vom Dienstag ist vorerst nicht rechtskräftig – was die Strafhöhe und die Miet-Causa betrifft.

Richter Norbert Hofer erklärte in seiner Urteilsbegründung, dass der Schöffensenat zur Überzeugung gelangt sei, dass “die Mietvorauszahlung wirtschaftlich nicht notwendig” gewesen sei. “Der Mietvertrag als Konstrukt dahinter erfolgte mit Kalkül”, führte der Schöffensenat-Vorsitzende aus. Ebenjenes Konstrukt sei zwar “primär gewählt worden, um der Familie Benko Wohnraum zur Verfügung zu stellen”, aber Benko habe dadurch auch “billigend in Kauf genommen, dass Gläubiger geschädigt werden”, strich Hofer heraus. Benko habe einen Bestandteil seines Vermögens “verheimlicht und zur Seite geschafft”. Die von der Verteidigung beanstandete, nicht durchgeführte Nützung des Kündigungsrechts durch den Masseverwalter wertete der Richter nicht entsprechend. Das Kündigungsrecht sei “nicht durchsetzbar”. Eine Frau wie Nathalie Benko mit drei unterhaltspflichtigen Kindern wegen einer Insolvenz aus dem Haus zu bekommen, sei nicht realistisch.

Mildernd und erschwerend

Eine nunmehrige unbedingte Haftstrafe von 30 Monaten sei jedenfalls “schuld- und tatangemessen”, sagte Hofer weiters. Als mildernd wurde die “Unbescholtenheit des Angeklagten” gewertet. Ein “reumütiges Geständnis” sei hingegen – als wichtiger Milderungsgrund – nicht erfolgt. Erschwerend sei zu werten gewesen, dass der strafgegenständliche Betrag “um das Zweifache überschritten worden sei” sowie Benko “mehrere Tathandlungen” gesetzt habe.

Hofer ließ deutlich durchblicken, dass er die ursprüngliche Strafe von zwei Jahren Haft im ersten Rechtsgang – bei einem geringeren Strafrahmen von bis zu fünf Jahren resultierend aus einem geringeren mutmaßlichen Schädigungsbetrag – aufgrund der bisherigen Unbescholtenheit und der langen Verfahrensdauer für überschießend hält. Die nunmehr verhältnismäßig geringere Strafe – zweieinhalb Jahre bei einem Strafrahmen von 10 Jahren und einem Schadensbetrag von nunmehr 660.000 Euro – halte er hingegen für angemessen.

Benkos U-Haft-Dauer von bisher 20 Monaten werde auf die nun verhängte Strafe angerechnet, betonte Hofer außerdem. Das wiederum bedeute, dass “am morgigen Tag” eigentlich eine bedingte Entlassung nach zwei Dritteln der verbüßten Haft erfolgen könnte. Letzteres liege aber nicht in der Zuständigkeit des Gerichts. Die Voraussetzungen für eine bedingte Entlassung nach Verbüßung der Hälfte der Freiheitsstrafe wurde vom Schöffensenat als nicht gegeben erachtet.

Wess: Weder Sieg noch Niederlage

Hinsichtlich einer möglichen bedingten Entlassung zeigte sich Benkos Anwalt Norbert Wess im Anschluss an die Verhandlung gegenüber Journalisten betont reserviert bzw. zurückhaltend. Die Dinge seien angesichts des großen Signa-Komplexes “kompliziert” und miteinander verwoben. Zum einen gebe es da ja die Frage der Rechtskraft des Urteils, zum anderen sei sein Mandant ja nicht nur wegen des gegenständlichen Verfahrens in Untersuchungshaft, sondern auch wegen weiterer. Und über die Fortsetzung oder Beendigung der Untersuchungshaft habe ein Haftrichter zu entscheiden. Man müsse vorerst abwarten.

Den Ausgang des Prozesses wertete Wess als “weder einen Sieg noch eine Niederlage”. Als positiv erachtete der Anwalt dass die nunmehrige Strafhöhe im unteren Bereich angesiedelt sei. In der Verhandlung habe man ja auch eine überschießend hohe Strafzumessung des Erstgerichtes bekrittelt. Ob man das Urteil fix bekämpfen werde, wollte Wess vorerst nicht sagen. Man habe drei Tage Zeit, Rechtsmittel einzulegen und werde alles “ab morgen Früh” erörtern.

Benko Ende 2023 noch von Signa-Sanierung überzeugt

Benko hatte sich am Dienstag im Großen Schwurgerichtssaal des Landesgerichts zum Anklagepunkt nicht schuldig bekannt und erstmals in einem Strafverfahren im Zuge der Signa-Pleite ausgesagt. Dabei betonte er in einem kurzen Schwenk zum generellen Signa-Komplex, dass er sowohl im Herbst als auch im November und Dezember 2023 noch davon überzeugt gewesen sei, dass die Sanierung der Gruppe gelingen werde. Man müsse sich in die Zeit des Abschlusses des Mietvertrages für die Villa auf der Innsbrucker Hungerburg – Benko wird in dem Prozess vorgeworfen, rund 360.000 Euro an Mietvorauszahlung den Gläubigern vorenthalten zu haben – zurückversetzen, also in den Herbst 2023, meinte der Unternehmer in seiner Befragung vor Richter Norbert Hofer. “Ich und wir alle haben es damals nicht für möglich gehalten, dass die Sanierung der Signa-Gruppe nicht gelingen wird”, führte der gestrauchelte Tiroler Immobilienunternehmer aus. Auch im November und Dezember 2023 sei er noch davon überzeugt gewesen. “Ich habe damals noch einmal zwei, drei Millionen Euro in die Signa-Gruppe einbezahlt. Das hätte ich nicht gemacht, wenn ich nicht davon überzeugt gewesen wäre.”

Bezüglich der Hungerburg-Causa betonte der 49-Jährige, dass er die kaufmännischen Details bei dem Mietvertrag ergänzt bzw. die Mietkonditionen vorgeschlagen habe. Die Konditionen hätten sich “am Markt orientiert.” Als “Gegenleistung” für die Mietvorauszahlung sei “ein Jahr mietfreie Zeit” vereinbart worden. Die “mietfreie Zeit” sei von ihm auch so vorgeschlagen worden und sei neben der Bindung über zehn Jahre der Hauptgrund für die Vorauszahlung gewesen. Für die Zeit nach dem einen Jahr sei eine “marktkonforme Miete” über 7.500 Euro vereinbart worden.

Die Anmietung des Hauses – man lebte ja auch in der Villa in Innsbruck-Igls – sei auf Bitte seiner Frau erfolgt – denn man habe den Kindern dort ein “normales Leben” und einen normalen Schulalltag ohne Personal ermöglichen wollen. Zu Weihnachten 2023 sei das Haus dann “perfekt modernisiert” gewesen. Warum sei die Familie dann nicht eingezogen? “Die Medienereignisse haben sich überschlagen, man hatte es mit einer ‘Medienmeute’ zu tun. Allein aus Sicherheitsgründen konnten wir nicht übersiedeln”, spielte der frühere Immobilien-Tyconn auf den Signa-Zusammenbruch an. Zu Weihnachten 2024 sei man dann eingezogen. Mittlerweile lebe seine Familie ausschließlich dort.

“Ohne jede äußere Veranlassung”

Der Mietvertrag plus Vorauszahlung sei im Herbst 2023 von Benko “ohne jede äußere Veranlassung abgeschlossen worden” – und das in einer Zeit, als das Signa-Reich schon am Zusammenbrechen war, hatte hingegen der Oberstaatsanwalt in seinem Eröffnungsplädoyer erklärt. Die Absicht, in der Villa später zu wohnen und die Möglichkeit der Rückgängigmachung des Vertrages bzw. das Kündigungsrecht seien hier nicht entscheidend. “Der Schaden ist schon vorher eingetroffen. Das Delikt wurde schon vollendet, als der Masseverwalter tätig wurde”, hielt der Anklagevertreter fest. Die objektive Tatseite habe zudem auch der OGH bestätigt. Darüber hinaus merkte der Vertreter der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) an, dass Benko den Mietvertragsentwurf selbst erstellt habe und das komplette Geschäft generell auf sein Betreiben passiert sei. Der Vermieter sei die RB Immobilien GmbH, eine Tochtergesellschaft der Laura Privatstiftung, gewesen, erinnerte der WKStA-Ankläger. Von einem Gegenüber, auf den Benko keinen Einfluss gehabt habe, könne man hier also wohl nicht sprechen.

Verteidiger nahm Masseverwalter ins Visier

Benko-Verteidiger Wess indes brachte, wie bereits im Vorfeld angekündigt, neue Rechtsargumente den besagten Mietvertrag betreffend vor. Dabei nahm er vor allem Benkos Masseverwalter Andreas Grabenweger ins Visier. “Der Mietvertrag war weder böse noch besonders tückisch”, sagte Wess eingangs. Im Gegenteil wäre es bei diesem möglich gewesen, mit einer Aufkündigung ebenjenes eine Retournierung der geleisteten Mietvorauszahlung zu erwirken. Stattdessen habe sich Grabenweger im Jahr 2024 für eine Auflösung des Mietvertrages entschieden, kritisierte Wess.

“Man hätte es einfach juristisch anders lösen müssen, dann wäre das Problem erst gar nicht entstanden”, argumentierte der Verteidiger. Dann wäre die Summe auch für die Gläubiger “verwertbar gewesen”. Das wiederum bedeute, dass juristisch “nicht einwandfrei” agiert worden sei und man das “Herrn Benko nicht zur Last legen darf”, sah er seinen Mandanten damit vom Anklagepunkt der betrügerischen Krida entlastet und beantragte einen Freispruch. Die Auflösungsvereinbarung sei jedenfalls rechtswirksam gewesen, fortan habe kein Rückforderungsanspruch an die Vermieterin, die RB Immobilienverwaltungs GmbH & Co KG, mehr bestanden, konfrontierte Wess in Folge auch den als Zeugen geladenen Masseverwalter Grabenweger damit. Dieser bejahte, die Mietvorauszahlung sei aber für ihn ein “anderes Thema” gewesen. Wäre die Vereinbarung nicht aufgelöst worden und wäre in der Folgezeit am Haus ein Schaden entstanden, hätte die Vermieterin sicher geklagt, begründete Grabenweger unter anderem den Schritt: “Ich habe mich nicht als Hausmeister des Hauses gesehen.”

Geringerer Medienandrang

Den seit Jänner 2025 in Untersuchungshaft sitzenden Benko hatte am Vormittag beim Betreten des Großen Schwurgerichtssaal des Landesgerichts in seiner Heimatstadt ein kurzes Blitzlichtgewitter empfangen. Der Medienandrang war diesmal allerdings – wie erwartet – sichtlich geringer als bei den bisherigen Benko-Gerichtsauftritten in Innsbruck. Rund 20 Medienvertreter hatten sich im Vorfeld akkreditiert. 80 waren es noch beim ersten Prozess im vergangenen Oktober gewesen.

Benko wies bisher immer alle Vorwürfe zurück. Die WKStA ermittelt im Zusammenhang mit der Pleite des Signa-Immobilienkonzerns inzwischen zu 17 unterschiedlichen Sachverhalten. Benko ist allerdings keineswegs in allen Ermittlungssträngen der Beschuldigte, Vorwürfe betreffen auch andere hochrangige Signa-Funktionsträger.

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