Von: luk
Bozen – 400 Euro pro Kind hat die Landesregierung zur Unterstützung der Familien in Form des Covid-19-Kindergeld eingeführt. Bis zum 30. Oktober kann in den Sozialsprengeln darum angesucht werden.
Über einen unbürokratisch zugänglichen einmaligen Beitrag unterstützt die Landesregierung jene Familien, die von der Corona-Pandemie und ihren einschneidenden Folgen besonders hart getroffen wurden. Vor Kurzem wurde auf Antrag der Familienlandesrätin das Covid-19-Kindergeld eingeführt, ab heute, 25. September kann in den Sozialsprengeln darum angesucht werden. “Unser Ziel ist es mit dieser einfach zugänglichen Leistung besonders krisengebeutelte Familien zu erreichen. Das Ansuchen ums Covid-19-Kindergeld kann nun bis Ende Oktober eingereicht werden”, sagt die Familienlandesrätin.
Anspruchsberechtigt sind Familien mit minderjährigen Kindern, die im Zeitraum vom 24. April bis 20 August die Voraussetzungen für die Soforthilfe Covid-19 und/oder für den Covid-19-Sonderbeitrag für Miete und Wohnungsnebenkosten erfüllt haben. Das heißt, dass mindestens ein Mitglied der Familiengemeinschaft als Arbeitnehmer oder als Selbstständiger von einer Aussetzung der Arbeitstätigkeit und einem damit zusammenhängenden Einkommensverlust betroffen gewesen sein muss. Anspruchsberechtigt sind dabei auch Familien, die nicht um die beiden Covid-19-Sonderleistungen des Landes angesucht haben, auch wenn sie die Voraussetzungen erfüllt hätten. Die Familien erhalten pro minderjährigem Kind einen Einmalbeitrag von 400 Euro.
Das Ansuchen um den Beitrag erfolgt über eine Eigenerklärung auf dem Gesuchsformular, welches in den Sozialsprengeln aufliegt oder auf der Webseite des Landes abgerufen werden kann. Die Ansuchen können ab heute (25. September) bis inklusive Freitag, 30. Oktober bei den Sprengeln eingereicht werden. Informationen dazu erteilen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Sozialsprengeln oder sind online verfügbar.