Von: bba
Bozen – Die Einreichtermine für alle Beitragsgesuche im Bereich Energie werden bis zum 31. Juli 2020 verlängert. Dies hat die Landesregierung heute auf Vorschlag von LR Vettorato entschieden.
Für die Gewährung der Landesbeiträge zur Energieförderung sind jährliche Termine für die Einreichung der Ansuchen vorgesehen. Die Maßnahmen zur Bewältigung des epidemiologischen Notstandes aufgrund von COVID-19 machen es für die Interessierten jedoch schwierig, wenn nicht unmöglich, die notwendigen Unterlagen zu erhalten und die Ansuchen innerhalb der vorgesehenen Fristen einzureichen.
Aus diesem Grund hat die Landesregierung in ihrer heutigen Sitzung auf Vorschlag von Energie- und Umweltlandesrat Giuliano Vettorato entschieden, die Frist für die Einreichung sämtlicher Beitragsansuchen des Landes im Bereich Energie für das Jahr 2020 bis zum 31. Juli 2020 zu verlängern.
“Um den Bürgern und Betrieben entgegenzukommen und auf deren Bedürfnisse in dieser Zeit des Notstands umfassender eingehen zu können, haben wir beschlossen, die Einreichfristen zu verlängern”, unterstreicht Landesrat Giuliano Vettorato.
Gesuche im Bereich Energie bis 31. Juli einreichen
Mit dem heutigen Beschluss haben die Antragsteller bis zum 31. Juli dieses Jahres Zeit, sämtliche Beitragsansuchen im Bereich Energie gemäß den Richtlinien für das Jahr 2020 zu stellen.
Der 31. Juli 2020 gilt somit als neue Frist für die Antragstellung für Beiträge zur Förderung der Energieeffizienz und der Nutzung erneuerbarer Energiequellen für natürliche Personen, öffentliche Verwaltungen und Körperschaften ohne Gewinnabsicht sowie für Unternehmen, für Beiträge zur Förderung bestehender Fernwärmesysteme, und für Beiträge für Vorhaben in den Bereichen Energie, Umwelt- und Klimaschutz.