Von: luk
Bozen – Als Folge des epidemiologischen Notstandes im Zusammenhang mit dem neuartigen Coronavirus werden Schülerinnen und Schüler sowie Lehrlinge in Südtirol von der Bezahlung der Monats- bzw. Wochenmieten für die Schülerheime befreit: Dies hat die Landesregierung diese Woche auf Vorschlag von Landesrat Philipp Achammer beschlossen.
Wie bekannt, sind seit dem 5. März als dringende Maßnahme zur Eindämmung des Coronavirus die didaktischen Aktivitäten in den Schulen aller Art ausgesetzt. Dies hatte zur Folge, dass die Schülerinnen und Schüler der Mittel-, Ober und Berufsschulen sowie die Lehrlinge ihre Unterkunft in den Schülerheimen nicht mehr benötigten.
“Da die Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrlinge ihre Heimplätze aufgrund des derzeitigen Ausnahmezustands nicht nutzen können, haben wir entschieden, dass die Eltern nicht für die Gebühren aufkommen müssen. Wer bereits im Voraus gezahlt hat, bekommt die Beträge rückerstattet”, unterstreicht Landesrat Philipp Achammer. Den Ausfall, den die Heime mit privaten Trägern sowie die Landesheime, die von Dritten geführt werden, dadurch erleiden, übernimmt das Land. Zu bezahlen sind ausschließlich die Mieten für die effektive Nutzung, die seit der Schließung der Schulen angefallen sind.
Diese Regelung gilt ausschließlich für die Wochen- und Monatsgebühren der Schülerheime für Mittel-, Ober und Berufsschülerinnen und -schüler sowie für Lehrlinge. Die Regelung gilt nicht für die Studentenheime.